Zum Hauptinhalt springen
Beschluss PR 2025/029

Mindestkriterien für die Anerkennung von Zusammenschlüssen durch den Parteirat

Beschluss des Parteirats vom 12. Oktober 2025

Anerkennung von Zusammenschlüssen als bundesweit anerkannter Zusammenschluss ohne Quorum laut Satzung:

Wenn ein Zusammenschluss nach Neugründung nicht das Quorum zur Anerkennung als Bundesweiter Zusammenschluss nach Bundessatzung §7/2 erfüllt, kann eine Anerkennung als Bundesweiter Zusammenschluss durch den Parteirat vorgenommen werden. Über derartige Anerkennungen ist vom Parteirat spätestens nach zwei Jahren erneut zu befinden.

Um für alle Zusammenschlüsse einen demokratischen und fairen Anerkennungsprozess zu gewährleisten, gibt sich der Parteirat Kriterien, anhand derer er diese Anerkennung qualitativ und transparent bewertet.

Allgemein

  • Es gilt Bundessatzung §7 für die Arbeit der Bundesweiten Zusammenschlüsse.
  • Bundesweite Zusammenschlüsse haben eine eigene Satzung (Bundessatzung §7/5). Hinzu kommt §7/4: „Soweit die Satzung eines bundesweiten Zusammenschlusses nichts Anderes vorsieht, ist diese Bundessatzung sinngemäß anzuwenden.“
  • Eine Anerkennung als BAG gilt für maximal zwei Jahre und verlängert sich nicht automatisch.

1. Kriterien bei Neugründung und Wiederbelebung eines Zusammenschlusses:

  • Der Zusammenschluss ist in mindestens vier Landesverbänden mit anerkannten Landesarbeitsgemeinschaften vertreten.
  • Im Kontakt mit den existierenden Landesarbeitsgemeinschaften wurde ein kommissarischer Vorstand eingesetzt, der den Neugründungsprozess als BAG organisiert. Für diesen Prozess erhält der Zusammenschluss Unterstützung aus der Bundesgeschäftsstelle (BGST) der Linken. Diese Unterstützung mit Ressourcen (z.B. technische Unterstützung, Emailadresse, Finanzen etc.) wird auf Antrag an den Bundesschatzmeister entschieden und aus dem Fonds Zusammenschlüsse finanziert.

2. Kriterien für die weitere Anerkennung der Zusammenschlüsse (nach zwei Jahren)

  • Prüfung der Kriterien zur Anerkennung.
  • Benennung mindestens eines Mitgliederverantwortliche*n durch die BAG. Die Teilnahme an einer Datenschutzschulung durch die BGST der Linken und die Zeichnung einer Datenschutzerklärung ist verpflichtend.
  • Die Datenpflege (Eintritte, Austritte etc.) der Mitglieder der BAG wird kontinuierlich vorgenommen und kann über das Mitgliederprogramm der Linken getätigt werden.
  • Die BAG führt – in Anlehnung an die eingeübte Parteidemokratie - Vorstands- bzw. Sprecher*innenwahlen alle zwei Jahre durch und meldet die Gewählten mit Kontaktmöglichkeit an die BGST (digital möglich)
  • Die BAG führt jährlich mindestens eine Mitgliederversammlung mit Einladung an alle Mitglieder/LAG-Delegierte der BAG durch. Diese kann digital stattfinden. Eine Information dazu wird an die Bundesgeschäftsstelle der Linken gegeben.
  • Die Wahl von Delegierten für den Bundesparteitag erfordert zwingend eine Mitglieder-/Delegiertenversammlung.
  • Die BAG weist thematische Aktivitäten nach.

Die Bewertung der einzelnen Kriterien obliegt dem Parteirat. Sie definieren grundlegende Fragen für die qualitative, demokratietheoretisch und transparente Meinungsbildung im Anerkennungsprozess. 

Kriterien für die Feststellung nicht mehr aktiver Zusammenschlüsse und Umgang damit:

Information des Zusammenschlusses nicht mehr aktiv zu sein

  • Übergabe der Materialien und Kontakte an die BGST der Linken
  • Information an die Mitglieder des Zusammenschlusses
  • Einstellung der Ressourcen und technischen sowie organisatorischen Unterstützung des Zusammenschlusses durch die BGST

Keine Aktivitäten des Zusammenschlusses

  • Sollten keinerlei Aktivitäten des Zusammenschlusses nach „2. Kriterien für die weitere Anerkennung von Zusammenschlüssen nach zwei Jahren“ festgestellt werden und Versuche der Kontaktaufnahme durch die BGST nicht möglich sein, gilt der Zusammenschluss als nicht mehr aktiver Zusammenschluss