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Beschluss 2026/018 G.06

„Leerer Bauch studiert nicht gern!“ – Für ein kostenfreies Mittagessen in Schulen und Kitas

Beschluss des Parteirates vom 27. Juni 2026

Die Kinder- und Familienarmut in Deutschland hat ein ebenso erschreckendes wie beschämendes Ausmaß angenommen. Jedes 5. Kind unter 18 Jahren in Deutschland muss in Armut aufwachsen. Kinder, die schon hungrig zur Schule kommen, ohne Brotdose und die sich dann auch kein warmes Mittagessen leisten können, gibt es an allen Schulen. Und jeder einzelne Fall ist einer zu viel!

Eine ausreichende und gesunde Ernährung aller Kinder ist leider keine Selbstverständlichkeit – aber eine soziale Pflichtaufgabe für unsere Gesellschaft! Und sie darf nicht davon abhängen, ob Eltern sich die Preise für die Versorgung in Schule und Kita leisten können.

Deshalb fordern wir: ein kostenfreies und gesundes Mittagessen für jedes Kind in Schule und Kita! Alle Kinder müssen selbstverständlich, diskriminierungsfrei, gemeinsam und gesund lernen und ihre Mahlzeiten einnehmen können. So hat es der Bürgerrat bereits im Januar 2024 einmütig empfohlen. Bund und Länder müssen die Empfehlungen des Bürgerrates ernst nehmen und die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen schaffen.

Die erfolgreiche Volksinitiative „Schule satt!“ – Für ein kostenfreies Mittagsessen aller Schüler*innen der Klassen 1-6 in Brandenburg wurde im Januar 2025 unter fadenscheinigen Vorwänden gar nicht erst zur Befassung zugelassen. Im März diesen Jahres startete ein breites Bündnis mit der zweiten Auflage dieser Initiative. Die Linke wird auch künftig alle Initiativen unterstützen, die sich für diese Forderungen einsetzen.

Wir fordern die Bundestagsfraktion und unsere Fraktionen in den Ländern und Kommunen dazu auf, Initiativen und Anträge auf den Weg zu bringen, um eine gesunde und kostenfreie Mittagsversorgung in Kitas und Schulen durchzusetzen.

Ein diskriminierungsfreies Mittagessen bedeutet auch, dass unterschiedliche gesundheitliche, religiöse, kulturelle und ethische Ernährungsbedarfe verbindlich berücksichtigt werden. Dazu gehören vegetarische und vegane Angebote, allergenarme und medizinisch notwendige Ernährung sowie Speiseangebote, die frei von Schweinefleisch, Schweinegelatine und anderen nicht geeigneten tierischen Bestandteilen sind. Auch die Art der Zubereitung muss berücksichtigt werden, etwa bei halal- oder koschergerechten Angeboten, damit Kinder nicht durch Herkunft, Religion, Armut, Behinderung, Aufenthaltsstatus oder gesundheitliche Einschränkungen vom gemeinsamen Essen ausgeschlossen oder beschämt werden.

Wir fordern unsere Landesverbände auf, sich mit Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden, Eltern, Schüler*innen und Trägern zu vernetzen und die Durchführung von Volksinitiativen auch in anderen Bundesländern zu prüfen.

Damit kein Kind mehr hungrig lernen muss!