Handreichung zum Aufbau einer Sozialberatung vor Ort
Beschluss des Parteirates vom 26. September 2026
Der Parteirat empfiehlt allen Gliederungen der Partei, sich bei Angeboten zur
Sozialberatung an der nachstehenden „Handreichung zum Aufbau einer Sozialberatung vor Ort“ des Landesverbandes Die Linke Nordrhein-Westfalen zu orientieren.
„Handreichung zum Aufbau einer Sozialberatung vor Ort
Sozialberatungen sind ein wichtiger Baustein linker Politik in den Kreisen, Städten
und Kommunen!
Sozialberatung ist wichtig, da sie ein erprobtes Angebot unserer Partei ist, welches
in den letzten Jahren immer über die fachkundige Begleitung und Beratung der LAG "Weg mit Hartz IV" - heute LAG SMS - organisiert wurde. Durch den Mitgliederzuwachs sowie das große Bedürfnis vor Ort in diesem Bereich spürbar und wirksam zu sein, findet auch die Initiative der BAG "Die Linke hilft“ immer größeren Zulauf. Der
Landesvorstand begrüßt dieses Engagement ausdrücklich und versucht mit dieser
Handreichung Unterstützung und Hilfestellungen zu geben.
Wie führe ich ordnungsgemäß Sozialberatung durch, ohne Fehler zu machen?
Für alle Genoss: innen, die Sozialberatung machen wollen, insbesondere für neue
engagierte Genoss: innen, empfiehlt es sich Schulungen über das SGB II wahrzunehmen.
Diese werden in der Regel über die LAG SMS aber auch über Vereine wie Tacheles und auch durch Organisationen und Beratungen vor Ort angeboten. Auch wenn unser Unterstützungsangebot in allen Kreisverbänden gut gemeint ist, gibt es jedoch eine große Menge an Fallstricken, die dabei beachtet werden sollten.
1. Besprecht den Aufbau einer Hilfestruktur vor Ort in euren Kreisverbänden und
beschließt die Art und Weise eures Angebots in den Mitgliederversammlungen. Klar ist dabei, wenn Menschen für unsere Partei tätig werden, hat das immer eine öffentliche Auswirkung und diese sollte durch die Mitgliedschaft beschlossen worden sein.
2. Benennt in diesen Beschlüssen Grundlagen für eure Beratung. Vorausgesetzt wird, dass Sozialberatungen niemals ohne Schulungen und / oder Qualifikationen durchgeführt werden. Damit schützt ihr euch selbst, aber auch die Menschen, die mit einem konkreten Unterstützungsbedarf zu uns kommen. Beachtet dabei immer, dass wir ausschließlich Sozialberatungen durchführen und keine Sozialrechtsberatung dafür sind nur Jurist:innen zuständig. Sobald eure Beratungen konkrete rechtliche Folgen haben können, ist immer eine juristische Hilfe einzubeziehen. Die LAG SMS oder auch andere Gruppierungen können euch einen Pool an Jurist: innen nennen, die bereit sind zu unterstützen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Formulierung von Widersprüchen bei Leistungsbescheiden. Ihr müsst da wirklich wissen, was ihr macht.
3. Informiert euch vorab über das schon bestehende Unterstützungssystem in eurer
Stadt oder eurem Kreis. Bei vielen Anfragen ist es schon eine große Unterstützung
Hilfesuchenden an bestehende Beratungsstellen anzudocken, die mit geschulten
Fachkräften arbeiten. Schuldner*innenberatungen, Arbeitslosen*beratungen oder
Flüchtlingsräte sind da nur einige Beispiele. Was ihr immer machen könnt, ist
Menschen zum Jobcenter oder Behördengängen begleiten. Lasst euch jedoch im Vorfeld die Unterlagen zeigen um was genau es geht, damit ihr in der Sache involviert seid.
Es verändert oftmals schon das Verhalten einer Behörde, wenn Dritte als Zeug*innen
dabei sind. In einer Sozialberatung kommt es manchmal zum Moment, wo man ganz konkret helfen will und vielleicht auch die finanziellen Möglichkeiten dazu hat. Informiert euch an dieser Stelle immer gut, finanzielle Hilfen können Folgen für den
Leistungsbeziehenden haben, da die finanzielle Hilfe sowie Sachleistungen auf die
Bezüge angerechnet werden können.“