Geschäftsordnung für die Beratungen des Parteirates
Beschluss des Parteirats vom 28. März 2026
1. Für die Sitzungen des Parteirates gilt folgende Rahmen-Tagesordnung:
- Feststellung der Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung über die Tagesordnung und den Zeitplan
- Verständigung zur aktuell-politischen Situation; Verabschiedung aktueller Erklärungen
- Beratung von politischen Schwerpunktthemen
- Beschlussfassung zu weiteren Anträgen
- Informationen und Sonstiges
2. Die Beratungen des Parteirates werden vom Präsidium des Parteirates geleitet. Das Präsidium vertritt den Parteirat in der Öffentlichkeit.
3. Zu Sitzungen des Parteirates werden neben den ordentlichen Mitgliedern des Parteirates auch die gemäß § 22 Abs. 4 der Bundessatzung dem Parteirat mit beratender Stimme angehörenden Mitglieder eingeladen:
- die Vorsitzenden der parlamentarischen Vertretungen auf Bundes- und Landesebene
- der/die Vertreter*innen der Partei in der Fraktion der GUE/NGL im Europäischen Parlament und der Europäischen Linkspartei
4. Das Präsidium lädt spätestens vier Wochen vor der Parteiratssitzung ein und teilt einen ersten Entwurf der geplanten Tagesordnungspunkte mit. Eine untersetzte Tagesordnung mit Beschlussvorlagen wird zwei Wochen vor der Beratung, frühestens am Tag nach Antragsschluss verschickt. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist auf zwei Wochen verkürzt werden.
Mitglieder des Parteirates informieren bei Nichtteilnahme das Präsidium per E-Mail (parteirat@die-linke.de). Andere Kommunikationskanäle oder die Überbringung der Entschuldigung durch andere Parteiratsmitglieder sind nicht zulässig und gelten nicht als Abmeldung.
5.
a. Beschlussvorlagen bzw. Vorschläge für die Tagesordnung sind spätestens drei Wochen vor dem Sitzungstermin beim Präsidium einzureichen. Über deren Einordnung in die vorläufige Tagesordnung der Parteiratssitzung entscheidet das Präsidium des Parteirates auf der Grundlage dieser Geschäftsordnung.
b. Das Präsidium übergibt die Vorlagen zwei Wochen vor dem Beratungstermin an die Teilnehmer*innen der Parteiratssitzung lt. Anlage „Verteiler für Beschlussvorlagen und Beschlüsse des Parteirates“.
Für Vorlagen, Beschlüsse und sonstige Dokumente des Parteirates wird eine Cloud eingerichtet und der Zugang entsprechend den Festlegungen dieser Geschäftsordnung und ihren Anlagen geregelt. Alle relevanten Dokumente und Dateien werden dem Parteirat in dieser Cloud zur Verfügung gestellt und in der Regel nicht per E-Mail verschickt.
c. Vorlagen und Anträge mit finanziellen Konsequenten sind mit dem Bundesschatzmeister abzustimmen. Wenn keine Verständigung zwischen den Einbringer*innen einer Vorlage und dem Bundesschatzmeister erzielt wird, wir die Vorlage mit einer Stellungnahme des Bundesschatzmeisters versandt.
d. Vorlagen und Anträge mit Konsequenzen für die Arbeit der Bundesgeschäftsstelle sind mit der Bundesgeschäftsführung abzustimmen. Wenn keine Verständigung zwischen den Einbringer*innen einer Vorlage und der Bundesgeschäftsführung erzielt wird, wird die Vorlage mit einer Stellungnahme der Bundesgeschäftsführung versandt.
e. Anträge zur Behandlung unter dem Tagesordnungspunkt „Beschlussfassung zu weiteren Anträgen“ sind spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin beim Präsidium einzureichen. Sie sind von diesem unverzüglich an die Teilnehmer*innen des Parteirates lt. Anlage „Verteiler für Beschlussvorlagen und Beschlüsse des Parteirates“ zu versenden.
f. Abweichend zu 5.e. können können Dringlichkeitsanträge eingebracht werden, wenn wichtige politische Ereignisse nach der unter 5.e. genannten Frist eingetreten sind, die eine kurzfristige Reaktion erforderlich machen. Über die Feststellung der Dringlichkeit und die Behandlung von Dringlichkeitsanträgen entscheidet der Parteirat.
g. Änderungsanträge können bis zur Beschlussfassung eines Antrages schriftlich per E-Mail (parteirat@die-linke.de) gestellt werden.
h. Sollten zwischen zwei Beratungen des Parteirates Vorlagen/Anträge eingereicht werden, deren Behandlung nicht bis zur nächsten Beratung des Parteiurates warten kann, so ist im Ausnahmefall eine Abstimmung im sogenannten Umlaufverfahren möglich. Über die Durchführung von Abstimmungen im Umlaufverfahren entscheidet das Präsidium.
i. Informationsvorlagen enthalten keine Beschlusspunkte.
j. Vorlagen sind grundsätzlich als Dateien einzureichen.
6. Die Sitzungen des Parteirates sind grundsätzlich parteiöffentlich. Es werden Anwesenheitslisten geführt. Sitzungen können auch in Form von Videokonferenzen durchgeführt werden. Über die Art der Sitzung (Präsenz oder Online) entscheidet das Präsidium.
7. Die Tagesordnung der Sitzungen des Parteirates wird vom Präsidium des Parteirates vorgeschlagen. Dieses tagt zwischen den Parteiratssitzungen und bereitet die Sitzung vor. Es informiert den Parteirat über beantragte Tagesordnungspunkte und Vorlagen, die es nicht zur Beratung vorschlägt. Die Tagesordnung wird vom Parteirat mit einfacher Mehrheit beschlossen.
8. Der Parteirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend und die Einladungsfrist eingehalten ist. Beschlüsse werden grundsätzlich in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung des Antrages.
9. Auf Antrag von sechs weiblichen Mitgliedern des Parteirates ist ein die Sitzung des Parteirates unterbrechendes Frauenplenum einzuberufen. Über einen im Frauenplenum abgelehnten Beschluss oder eine abgelehnte Beschlussvorlage muss vom gesamten Parteirat erneut beraten und im Falle eines bereits gefällten Beschlusses neu entschieden werden. Ein Frauenplenum kann zu sein und demselben Beschlussgegenstand nur einmal einberufen werden.
10. Rederecht haben die Mitglieder des Parteirates und dir in Ziffer 3. genannten Mitglieder mit beratender Stimme bzw. deren entsandte Vertretungen und zum jeweiligen Tagesordnungspunkt geladene Gäste und Antragsteller*innen.
Die Reihenfolge der Redner*innen ergibt sich aus der Reihenfolge der Abgabe der Wortmeldungen unter Berücksichtigung der Geschlechterquotierung.
Der Parteirat legt am Beginn der Verhandlung einzelner Tagesordnungspunkte Redezeiten fest. Vorschläge für die Redezeiten unterbreitet das Präsidium.
11. Das Wort zur Geschäftsordnung können nur Mitglieder des Parteirates erhalten. Es wird sofort nach Beendigung des laufenden Redebeitrages erteilt. Vor der Abstimmung über Geschäftsordnungsanträge erhält jeweils ein*e Redner*in dafür und dagegen das Wort.
12. Persönliche Erklärungen können Mitglieder des Parteirates nach Abschluss von Debatten und Abstimmungen am Ende des jeweiligen Tagesordnungspunktes abgeben. Sie sind bei der Tagungsleitung anzumelden. Die Redezeit hierfür beträgt eine Minute.
13.
a. Über Sitzungen des Parteirates wird in Verantwortung des Präsidiums ein Beschluss- und Festlegungsprotokoll geführt. Dem Büro der Bundesgeschäftsführung obliegt die Protokollführung sowie die Ausfertigung der Beschlüsse des Parteirates.
Das Abstimmungsverhalten ist auf Antrag namentlich festzuhalten.
b. Das Protokoll wird spätestens drei Werktage nach der Parteiratssitzung verschickt, dazu gilt eine Einspruchsfrist von einer Woche. Über Einsprüche entscheidet der Parteirat. Spätestens nach Ablauf der Einspruchsfrist werden Protokoll und Beschlüsse auf der Homepage der Partei veröffentlicht.
c. Die Verteilung des Protokolls erfolgt gemäß Anlage „Verteiler für Beschlussvorlage und Beschlüsse des Parteirates“-
d. Das Präsidium informiert unmittelbar nach den Sitzungen über die Inhalte und Beschlüsse der Parteiratssitzungen („Sofortinformation“).
14. Die Geschäftsordnung tritt sofort nach Beschlussfassung in Kraft.