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Beschluss 2026/018 P.02

Gegen das Vergessen – für mehr inklusive Teilhabe

Beschluss des Parteirates vom 27. Juni 2026

Wir beobachten Menschen mit Sorge, dass die Behindertenfeindlichkeit in Deutschland (wieder) steigt. Immer mehr Menschen mit Behinderungen erleben Diskriminierung. Die Zunahme von Behindertenfeindlichkeit in Deutschland macht uns betroffen. Die Verbrechen an Menschen mit Behinderungen während der NS-Zeit geben uns eine Verantwortung, uns für bessere Inklusion und Teilhabe einzusetzen.

In der Erinnerungskultur der Linken haben die Opfer der Aktion T4 („Euthanasie“) und der systematische Mord an Menschen mit Behinderungen einen festen Platz.

Der Parteirat beschließt:

Die Linke setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen nicht diskriminiert werden und gleichberechtigt teilhaben können. Dafür braucht es Aufklärung und politische Bildung. Damit Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können, braucht es Teilhabe und den Abbau von Barrieren. Dass die Regierung die Eingliederungshilfe jetzt drastisch kürzen will, ist der völlig falsche Weg, dem wir uns
entgegenstellen.

Die Linke setzt sich dafür ein, dass das Gedenken an die faschistischen Verbrechen und die systematische Ermordung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland weiterhin lebendig bleibt und gestärkt wird. Wir wünschen, Gedenkstätten finanziell besser auszustatten und politische Bildung zu den NS-Verbrechen in und außerhalb der Schule auszuweiten.

Erinnerungspolitik darf Opfergruppen nicht gegeneinander ausspielen. Die Aufarbeitung ableistischer NS-Verbrechen muss die Verbindungen zu gruppenbezogener, rassistischer Menschenfeindlichkeit wie z.B. Antisemitismus, Antiziganismus, Anti-Schwarzer Rassismus und weiteren Formen berücksichtigen, ohne die spezifische Verfolgung und Ermordung von Menschen mit Behinderungen zu relativieren.