Verfahren zur Wahl der Vertreterinnen und Vertretern der LINKEN in den Organen der Partei der Europäischen Linken (EL)
Beschluss des Bundesauschusses vom 25. und 26. Juni 2016
1. Die Wahl der Vertreterinnen und Vertretern der LINKEN in den Organen der EL wird für die Sitzung am 24. und 25. September 2016 anberaumt. Die Bundesgeschäftsstelle informiert den Parteivorstand und alle Landesverbände über den Termin der Wahl und bittet sie, geeignete Vorschläge für die Kandidaturen zu unterbreiten. Über den Termin und die Möglichkeit zur Kandidatur wird außerdem in den Medien der Partei informiert.
2. Alle Kandidatinnen und Kandidaten reichen ihre Bewerbungen bis zum 5. September 2016 bei der Bundesgeschäftsstelle schriftlich ein (bundesausschuss@die-linke.de). Die Bewerbungen werden mit der Einladung zur Bundesausschusssitzung an alle Mitglieder des Bundesausschusses versandt. Alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten in der Bundesausschusssitzung entsprechend der Wahlordnung der Partei DIE LINKE die Möglichkeit, sich persönlich vorzustellen.
3. Der Bundesausschuss wählt die zwölf Delegierten und die Ersatzdelegierten für den 5. Parteitag der EL. Grundlage dafür ist die Wahlordnung der LINKEN. Das politische Mandat dieser 12 EL-Delegierten wird nicht mit dem EL-Parteitag als beendet angesehen, sondern es handelt sich vielmehr um ein Expertise- und Beratungsgremium begleitend zur EL-Legislaturperiode.
4. Darüber hinaus wählt der Bundesausschuss die zwei Kandidatinnen bzw. Kandidaten der LINKEN für den Vorstand der EL sowie deren Ersatzkandatinnen bzw. Ersatzkandidaten und gibt Personalempfehlungen für die vom EL-Kongress direkt zu wählenden Ämter.
Zur Beachtung:
Das Vorschlagsrecht für die vom EL-Parteitag direkt zu wählenden Ämter nach Artikel 19 und Artikel 10 Satz 3 und 4 beim Rat der Vorsitzenden der EL (Vorsitzender und stellvertretende Vorsitzende) und beim EL-Vorstand (Schatzmeister) liegt. Der Bundesausschuss kann daher nicht selbst Vorschläge unterbreiten. Allenfalls kann er Kandidaturen unterstützen.
Liegen zum Zeitpunkt der Abstimmung Bewerbungen oder Vorschläge für andere Ämter der EL aus den Reihen der LINKEN vor, kann der Bundesausschuss dazu eine Stellungnahme abgeben.