Zum Hauptinhalt springen

Mehr Geld in der Krise

Welche Leistungen gibt es?

Explodierenden Preise bringen existenzielle Sorgen. Viele Menschen haben Rechtsansprüche auf staatliche Gelder, beantragen diese jedoch oft nicht. Wir haben die aus unserer Sicht wichtigsten Leistungen zusammengetragen.

Bürgergeld („Arbeitslosengeld II“, „HartzIV“) – Auch für Arbeitnehmer*innen

  • Anspruch prüfen! Wenn ihr relativ wenig verdient, prüft unbedingt, ob ihr Anspruch auf ergänzendes Bürgergeld habt. Aus einem Anspruch folgen viele weitere Vergünstigungen (ÖPNV, Rundfunkbeitrag etc.).
  • Nebenkostennachzahlung beantragen! Wenn ihr eine Nebenkostennachzahlung bekommt, müsst ihr die Übernahme schnell, also bis zum Monat der Fälligkeit, beim Jobcenter beantragen.
  • Einmalzahlung beantragen! Auch ohne regulär Bürgergeld zu beziehen, können Einmalzahlungen für die Erstausstattung der Wohnung, bei Schwangerschaft und bei orthopädischem/therapeutischem Bedarf beantragt werden. Das können bis zu 2.600 Euro sein. Wenn ihr schon Bürgergeld bezieht, erfolgt der Antrag formlos, wenn nicht, müsst ihr evtl. für den aktuellen Monat einen normalen Antrag stellen.
  • In Notsituationen Darlehen beantragen! Wer Bürgergeld bezieht, kann zusätzlich Darlehen vom Jobcenter beantragen, um Notlagen zu überbrücken, z.B. wenn die Waschmaschine kaputt ist. Das Darlehen muss zurückgezahlt werden. Auch hier reicht ein formloser Antrag.

Bürgergeld-Rechner der Caritas

 

Kinderzuschlag – Für Eltern

  • Eltern, die ein geringes Einkommen haben (mindestens 900€ brutto bei zwei Eltern), können den Kinderzuschlag beantragen, der maximal 250 € pro Kind beträgt.
  • Ihr beantragt das Kindergeld bei der Arbeitsagentur, auch online.

Mehr Informationen der Arbeitsagentur

 

Unterhaltsvorschuss – Für Alleinerziehende

  • Zahlt der zweite Elternteil keinen Unterhalt und ihr bezieht nicht schon Bürgergeld, stehen euch zwischen 187 und 338 € pro Kind Unterhaltsvorschuss zu.
  • Ihr könnt den Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.

Mehr Informationen des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 

Wohngeld – Für Mieter*innen

  • Die Gehaltsobergrenzen zur Berechnung des Wohngeldanspruches wurden deutlich angehoben und liegen für 1-Personen-Haushalte zwischen 1372 und 1516 Euro. Auch die Höhe des Wohngeldes wurde angehoben.
  • Ihr könnt das Geld beim kommunal zuständigen Amt (bspw. Wohngeldämter der Bezirke in Berlin), beantragen.

Mehr Informationen von www.wohngeld.org

 

BAföG – Für Schüler*innen und Studierende

  • Die BAföG-Regelungen wurden 2022 verändert, wodurch mehr Schüler:innen und Student:innen Anspruch haben. Prüft, ob ihr Anspruch habt!
  • Aus einem BAföG Anspruch ergeben sich weitere Vergünstigungen, z.B. müsst ihr keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen.
  • Ihr beantragt BAföG beim für euch zuständigen Studentenwerk.

Zum BAfÖG-Rechner

 

Grundsicherung im Alter (»Mindest­rente«) – Für Rentner*innen

  • Rentner*innen mit geringer Rente können die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen. Sie ist von der Höhe vergleichbar mit dem Bürgergeld.
  • Ihr könnt die Altersgrundsicherung beim Sozialamt beantragen.

Mehr Informationen der Rentenversicherung

Was ist zu beachten?

Zu wenig Geld zu haben, ist nicht die Schuld des Einzelnen. Es gibt zu wenig gut bezahlte Arbeitsplätze und die Sozialleistungen sind viel zu niedrig und oftmals zu kompliziert zu beantragen. DIE LINKE will mit euch zusammen politisch den Druck erhöhen, damit die Bundesregierung die Leistungen anhebt, die Preise deckelt und die Bevölkerung spürbar entlastet.

Obwohl die Leistungen zu niedrig sind und die Beantragung nicht immer unkompliziert ist, raten wir zur Beantragung. Das Geld steht uns zu und wir wollen die Ansprüche gemeinsam durchsetzen. Gemeinsam sorgen wir für Verbesserungen und kommen durch die Krise.  

 




Bleib informiert

mit dem wöchentlichen Newsletter der LINKEN