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Beschluss des Bundesparteitages am 10. Mai 2025

Gerechtigkeit für Lorenz A.! - Aufklärung fordern, Polizeigewalt bekämpfen! - Solidarität mit den Angehörigen.

Am 20. April 2025 wurde der 21-jährige Lorenz A. in Oldenburg durch einen Polizeibeamten während einer polizeilichen Maßnahme getötet. Laut öffentlich bekannt gewordenem Obduktionsbericht wurde er dreimal von hinten - in Oberkörper, Hüfte und Kopf - getroffen. Hinweise, dass Lorenz A. vor den tödlichen Schüssen Polizisten mit einem Messer bedroht habe, gibt es nicht, so die ermittelnde Staatsanwaltschaft. Die polizeiliche Darstellung hatte zunächst eine Bedrohungssituation behauptet.
Die Bodycams der bei dem Vorfall beteiligten Polizeibeamt*innen seien ausgeschaltet gewesen, laut Polizeigesetz müssen sie nur eingeschaltet werden, wenn Beamt*innen oder (unbeteiligten) Dritten Gefahr droht.

Die polizeilichen Ermittlungen werden von einer der Polizei Oldenburg benachbarten Dienststelle - der Polizei Delmenhorst - geführt, von Kolleg*innen der beteiligten Polizeibeamt*innen.
Nicht nur daran erhob sich in den vergangenen Wochen bei zahlreichen Solidaritätskundgebungen Kritik, u.a. durch die Initiative "Gerechtigkeit für Lorenz". Erneut wurde eine Person of Color Opfer tödlicher Polizeigewalt, daher muss auchdie Frage etwaiger rassistischer Hintergründe für die tödlichen Schüsse aufgeklärt werden.


Der Parteitag beschließt:

  1. Die Partei Die Linke erklärt ihre uneingeschränkte Solidarität mit den Angehörigen von Lorenz A. sowie allen weiteren Opfern und Betroffenen von Polizeigewalt.
  2. Der Bundesvorstand wird beauftragt, sich auf allen parlamentarischen Ebenen und in der Öffentlichkeit unermüdlich für eine lückenlose, unabhängige und vollumfängliche Aufklärung der Umstände einzusetzen, die zum Tod von Lorenz A. führten.
  3. Die Partei Die Linke fordert darüber hinaus die bundesweite Einführung und Stärkung unabhängiger Beschwerde- und Kontrollinstanzen gegen Polizeigewalt, insbesondere durch 

a) die Einrichtung unabhängiger Beauftragtenstellen zur Kontrolle polizeilicher Handlungen mit weitreichenden Ermittlungskompetenzen und -befugnissen in allen Bundesländern,

b) die verpflichtende Kennzeichnungspflicht für alle eingesetzten, uniformierten Beamtinnen und Beamten bei allen Einsätzen sowie

c) die transparente Dokumentation und unabhängige Begleitung der Ermittlungen aller polizeilichen Todesfälle und schwerer Verletzungen.