Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Antrag und weitere Dokumente:
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Der Landtag stellt zusätzlich fest: Das Stipendienprogramm für Landlehrerinnen und Landlehrer ist ein Baustein für die Sicherstellung von gutem Unterricht in allen Regionen unseres Landes. Es braucht verschiedene Maßnahmen, die im Zusammenhang betrachtet werden müssen. Die Gewinnung von Landlehrerinnen und Landlehrern muss ganzheitlich gedacht und geplant werden.
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Kathrin Dannenberg, MdL (kathrin.dannenberg@linksfraktion-brandenburg.de)
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Der Landtag möge beschließen: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 7 wie folgt gefasst: „§ 7 Beteiligung des für Haushalt zuständigen Ausschusses des Landtages, Berichterstattung“.
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Sebastian Walter, MdL (sebastian.walter@linksfraktion-brandenburg.de)
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Der Landtag möge beschließen: Der Antrag wird wie folgt geändert: 1. Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. Der Landtag stellt gemäß Artikel 103 Absatz 2 Satz 2 Landesverfassung in Verbindung mit § 18b Landeshaushaltsordnung fest, dass aufgrund der fortdauernden Corona-Pandemie in Brandenburg eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt, für das Jahr 2021 weiterhin besteht.“
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Sebastian Walter, MdL (sebastian.walter@linksfraktion-brandenburg.de)
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Der Beschlussteil wird wie folgt gefasst: „Der Landtag Brandenburg möge beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Landesbeauftragte oder einen Landesbeauf-tragten für die Belange von Kindern und Jugendlichen in Abstimmung mit den bestehen-den Verbänden, Gremien und Institutionen zu berufen.
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Isabelle Vandre, MdL (isabelle.vandre@linksfraktion-brandenburg.de)
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Der Landtag möge beschließen: Artikel 1 des Gesetzentwurfs wird wie folgt geändert: 1. Nummer 1a) wird gestrichen und ersetzt durch: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Die Verpflichtung der Unterstützung durch ein kontinuierliches Angebot an zielgruppenspezifischer Migrationssozialarbeit nach Absatz 1 erstreckt sich auch auf Personen, die Regelleistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz-buch aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern sind. Eine zielgruppenspezi-fische Migrationssozialarbeit für den Personenkreis nach Satz 1 soll für jede als regelleistungsberechtigte Person nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern erfasste Person vorgehalten werden.“
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Andrea Johlige, MdL (andrea.johlige@linksfraktion-brandenburg.de)
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Artikel 1 wird geändert. 1. Nummer 1 wird wie folgt neu gefasst: „1. „§ 1 wird wie folgt geändert: Es wird ein neuer Absatz 2 angefügt: ‚(2) Mitglieder des Europäischen Parlaments oder des Deutschen Bundestags dürfen dem Landtag nicht angehören. Gehört ein Mitglied des Landtags einem anderen Parlament an, stellt dies die Präsidentin oder der Präsident des Landtags unverzüglich fest. Das Mitglied des Landtags verliert sein Mandat eine Woche nach Bekanntgabe der Feststellung, soweit er nicht binnen dieser Frist die Entscheidung des Landtags beantragt.
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Sebastian Walter, MdL (sebastian.walter@linksfraktion-brandenburg.de)
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Der Landtag stellt fest: Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung stellt in seinem Kurzbericht 11/20 fest, dass sich seit 2013 die Zahl der freiwillig versicherten Selbstständigen von rund 145.000 auf 74.000 im Jahr 2019 nahezu halbiert hat. Als ein wesentlicher Grund für diesen starken Rückgang wird angegeben, dass ein Großteil der Selbstständigen die freiwillige Arbeitslosenversicherung für wenig attraktiv hält. Hinzu kommt, dass sich viele zu Beginn ihrer Selbstständigkeit die Beiträge für die Versicherung nicht leisten konnten.
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Sebastian Walter, MdL (sebastian.walter@linksfraktion-brandenburg.de)
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Der Landtag stellt fest: Laut geltender Rechtslage werden in Brandenburg derzeit alle Kinder, die bis zum 30. Sep-tember ihr sechstes Lebensjahr vollenden, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig. Von der bisherigen Regelung sind im Extremfall bereits fünfjäh-rige Kinder betroffen oder solche, die bei ihrem Schuleintritt gerade erst sechs Jahre alt geworden sind.
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Kathrin Dannenberg, MdL (kathrin.dannenberg@linksfraktion-brandenburg.de)
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