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Bonn

Rückwirkende Entlastung von Eltern: Forderung der Linksfraktion Bonn wird umgesetzt

Die Linksfraktion Bonn begrüßt die rückwirkende Korrektur der Elternbeitragssatzungen für die Kitajahre ab August 2014. Kitabeiträge für Geschwisterkinder von Vorschulkindern werden entsprechend der Verwaltungsvorlage zurückerstattet. Nach Beschluss in Jugendhilfeausschuss und Rat werden damit Eltern im Sinne des Urteils des VG Köln v. 02.09.2016 (19 K 335/15) rückwirkend entlastet.

Bereits kurz nach Bekanntwerden des Urteils hatte die Linksfraktion im Oktober 2016 eine entsprechende Entlastung per Antrag im Fachausschuss gefordert[1]. Jetzt wird mit der Verwaltungsvorlage endlich unserer Forderung entsprochen und Eltern im Sinne des gültigen Landesrechts rückwirkend und auch im laufenden Schuljahr entlastet. Positiv anzumerken ist dabei vor allem, dass auch bei Geschwisterkindern von Vorschulkindern entschädigt wird, für die Beiträge in der OGS erhoben wurden. Obwohl die Verwaltung zuletzt noch betont hatte, dass für den Kreis der OGS-Gebühren kein Entschädigungsanspruch besteht, hält  sie jetzt die grundsätzliche Linie der Geschwisterkindbefreiung doch konsequent ein. Wir begrüßen, dass entrichtete OGS-Beiträge auch in diesen Fällen zurückgezahlt werden.

 

Die Linksfraktion fordert eine generell stärker sozialverträglich ausgerichtete Gebührenpolitik für Kita und OGS. Mit der Verwaltungsvorlage wird jetzt zumindest die vom Land intendierte zusätzliche Entlastung von Eltern im letzten Kitajahr umgesetzt, wie von der Linksfraktion gefordert. Die Beratungskosten, die durch die pannenlastige Rechtsberatung und die spätere Erstellung eines externen Gutachtens entstanden sind, sind zudem Gegenstand einer Großen Anfrage in der kommenden Sondersitzung am 02.03.2017[2].

 

[1] Vgl. Antrag, Drs. 1613215, Link: http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/16/1613215.pdf.

[2] Vgl. Große Anfrage, Drs. 1710459, Link: http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/17/1710459.pdf.