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Katina Schubert

Wir speichern nicht!

Zum jetzt bekannt gewordenen Urteil eines Berliner Amtsgerichtes, welches Webseiten-Betreibern das Speichern von personenbezogenen Daten verbietet, und zur Kampagne "Wir speichern nicht" des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katina Schubert:

Das Urteil eines Berliner Amtsgerichts, das es dem Bundesjustizministerium untersagt, die Zugriffe auf seine Internetseite in einer Weise zu protokollieren, die eine Identifizierung von Besuchern ermöglicht, ist eine schallende Ohrfeige für die Pläne der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung. Das Gericht geht davon aus, dass über die Aufbewahrung von Kommunikationsspuren wie IP-Adressen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wird.

Das Urteil stützt die Position der LINKEN gegen die vom Justizministerium geplante allgemeine und verdachtsunabhängige sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung.

Im Gegensatz zu Websites des Bundes und der Länder verzichtet DIE LINKE auf derlei Aufzeichnungsverfahren, so dass sich Interessenten und Nutzer unseres Internetauftritts unbeschwert über die Arbeit der Partei informieren können. DIE LINKE hat sich deshalb mit ihrer Interseite www.die-linke.de um das Gütesiegel "Wir speichern nicht!" des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) beworben und fordert alle Gliederungen der Partei auf, sich dieser Initiative anzuschließen.

Generalverdacht statt Unschuldsvermutung ist die verfassungswidrige Kurzform der von der Koalition unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung vorangetriebenen rigiden Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Bürgerliche Freiheitsrechte sind ein unveräußerliches Gut, deshalb unterstützen wir die verfassungsrechtlichen Bedenken der Datenschützer gegen die Pläne der Koalition. 



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