Änderungsantrag der BAG Ethnische Minderheiten zum Entwurf des Bundestagswahlprogramms
Nach Zeile 2191 wird ein neuer Abschnitt mit dem Titel „Schutz und Unterstützung von ethnischen Minderheiten“ eingefügt, der folgenden Wortlaut hat:
- Der Schutz der in Deutschland lebenden anerkannten ethnischen Minderheiten sowie der hier gesprochenen Regionalsprache Niederdeutsch muss in Deutschland endlich im Grundgesetz abgesichert werden. Neben den Sorben/Wenden müssen künftig auch Däninnen und Dänen sowie Friesinnen und Friesen das Recht auf Gebrauch ihrer Muttersprache vor Gerichten haben – ihre Forderung auf Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes unterstützen wir.
- Der Bund darf sich nicht aus seiner Verantwortung für die Finanzierung von Minderheitenpolitik zurückziehen. Vielmehr müssen die Mittel des Bundes und der Länder für die Stiftung für das sorbische Volk sowie andere Mittel für Vorhaben zur Unterstützung der Minderheiten an die gestiegenen Bedarfe angepasst werden. Die Auswirkungen der Inflation und höhere Aufwendungen für tarifgebundene Vergütungen sollen bei der Höhe der Zuwendungen berücksichtigt werden.
- Rassismus gegen Sinti und Roma muss wirksam bekämpft werden – dafür brauchen wir auch künftig auf Bundesebene eine oder einen Beauftragten für den Kampf gegen Antiziganismus und das Leben der Sint*zze und Rom*nja. Gemeinsam mit der Community müssen konkrete Maßnahmen im Kampf gegen Diskriminierung der Minderheit entwickelt und vom Bund und den Ländern finanziert werden. Den seit Jahrhunderten in Deutschland und Europa verfestigten antiziganistischen Stereotypen muss der Kampf angesagt werden. Der Holocaust an der Minderheit muss ein angemessener Platz in der deutschen Gedenkkultur erhalten. Die Aufarbeitung des als „Zweite Verfolgung“ bezeichneten Unrechts an Sint*izze und Rom*nja nach 1945 muss endlich beginnen. Die Empfehlungen der Unabhängigen Expertenkommission Antiziganismus müssen weiter umgesetzt werden.
- Ohne starke Zivilgesellschaft kann die Gleichstellung der Minderheiten nicht gelingen. Dem Auf- und Ausbau von Partizipationsstrukturen kommt deshalb eine zentrale Bedeutung zu. Der Staat ist verpflichtet, Selbstverwaltungsstrukturen der Minderheiten zu fördern.
- Konflikte in Europa und weltweit hängen auch damit zusammen, dass Rechte von Minderheiten mit Füßen getreten werden. Vor diesem Hintergrund ist für künftige Mitglieder der EU, aber auch für heutige EU-Staaten der Schutz von Minderheiten eine Aufgabe, der sich Parlamente und Regierungen und die Zivilgesellschaften in diesen Ländern stellen müssen.
Begründung:
Entsprechend unserer Parteiprogrammatik sollte das Bundestagswahlprogramm auch diesmal Aussagen dazu beinhalten, wie wir die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und Roma und das sorbische Volk sowie die Gruppe der Niederdeutschen künftig unterstützen wollen und was wir gemeinsam mit den Minderheiten auf den Weg bringen wollen. Die Umsetzung entsprechender Zielstellungen ist nicht nur auf die Minderheit gerichtet, sondern ist zugleich ein Beitrag zu einer vielfältigen, von Toleranz und Wertschätzung getragenen gesellschaftlichen Kultur und ein Beitrag zum Frieden. Sie ist unverzichtbar im Kampf gegen Rassismus und Ausgrenzung und für Demokratie – weltweit.