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Bundesregierung und Bundestag in der Pflicht: Minderheiten schützen und fördern

Im Zusammenhang mit der abschließenden Beratung über die Bundeszuweisungen an die Stiftung für das sorbische Volk in der Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am morgigen Donnerstag erklären die SprecherInnen der AG Ethnische Minderheiten Renate Harcke und Heiko Kosel:

Schutz und Förderung der in Deutschland lebenden autochthonen Minderheiten, der Dänen, Friesen, Sinti und Roma sowie Sorben (Wenden) sind ein Auftrag, der sich nicht nur an die Bundesländer richtet, in den diese Minderheiten leben. Spätestens seit Inkrafttreten der beiden europäischen Minderheitenabkommen steht auch die Bundesrepublik als Gesamtstaat in der Pflicht, dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.

Für das sorbische Volk hat die Bundesrepublik  – als Mutterstaat – eine besondere Verantwortung. Deshalb sollten Minderheiten und Deutsche gemeinsam alle Versuche der Bundesregierung und der Mehrheit im Deutschen Bundestag abwehren, sich dieser Verantwortung schrittweise zu entziehen.

Mit der Teilnahme am Protest der Sorben (Wenden) vor dem Landtag Brandenburg am morgigen Donnerstag (Potsdam, Am Havelblick 8, 9.00 – 9.45 Uhr) wollen die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Ethnische Minderheiten dieser Forderung noch einmal Nachdruck verleihen.

Im Entwurf des Einzelplans der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes, der morgen im Bundestag zur Ausschussabstimmung steht, dass die Bundeszuschüsse an die Stiftung für das sorbische Volk auf 7 Mio Euro gekürzt werden (2003 noch 8,2 Mio); eine Sperre von 2 Mio dieser Mittel wurde nach Aussagen der Vertreter der Bundesregierung mit dem Ziel angebracht, die im Laufe des Jahres 2008 tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel erheblich zu senken. Zwar teil die Bundesregierung  die Auffassung des Bundesrechnungshofes nicht, wonach der Auftrag des Einigungsvertrages zur Bundesförderung sorbischer Belange "verbraucht" sei. Dennoch meinen maßgebliche Kreise in der Koalition, dass es bei dieser Förderung vor allem um Kultur- und Bildungsangelegenheiten gehe, für die die Länder zuständig seien.