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Beschluss 2026/511

Änderungsantrag zu G.30 zur 1. Tagung des 10. Parteitages

Beschluss des Parteivorstandes vom 28. Mai 2026

Der Parteivorstand reicht folgenden Änderungsantrag an den Antrag G.30 ein. 

Schluss mit Symbolpolitik! Plattformen regulieren statt Jugendliche ausschließen!

Die aktuelle Debatte um Social-Media-Verbote für Minderjährige ist Ausdruck politischer Hilflosigkeit. Die Politiker*innen von SPD und Union wollen damit suggerieren, handlungsfähig zu sein, aber in Wirklichkeit würde ein Social-Media-Verbot in der gegenwärtig diskutierten Form weder Kinder und Jugendliche schützen, noch die strukturellen Ursachen für digitale Gewalt und Desinformation bekämpfen. 

Ein solches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche umzusetzen, ist nicht praktikabel. Voraussetzung wäre eine verpflichtende Verifikation für alle Nutzer*innen: Damit landen viele weitere sensible Daten in den Händen undurchsichtiger Großkonzerne. Zudem lassen sich Verbote leicht umgehen über alternative Accounts, Messenger, Spiele oder Plattformwechsel. Statt Probleme zu lösen, werden sie in weniger sichtbare Bereiche verlagert. Mit solchen Verboten wird Verantwortung verschoben: weg von den Plattformen und ihren Geschäftsmodellen, hin zu jungen Menschen und ihrem Umfeld. 

Ein Social-Media-Verbot in seiner jetzt diskutierten Form ist entmündigend und schränkt Kinderrechte ein. Wir wollen stattdessen Medienkompetenz für alle.

Digitale Plattformen sind heute zentrale Orte demokratischer Öffentlichkeit. Politische Information, Meinungsbildung und gesellschaftliche Debatte finden maßgeblich in digitalen Räumen statt. Wer über Demokratie spricht, muss deshalb über digitale Machtstrukturen sprechen. Pauschale Verbote beschneiden Informations-, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte junger Menschen und untergraben langfristig demokratische Selbstwirksamkeit. Wer Jugendlichen den Zugang zu digitalen Öffentlichkeiten entzieht, entzieht ihnen Teilhabe und Räume politischer Erfahrung und demokratischen Lernens.

Medienkompetenz in der heutigen Zeit bedeutet, Informationen einordnen zu können, Quellen zu prüfen, Manipulation zu erkennen und sich in digitalen Öffentlichkeiten selbstbestimmt zu bewegen. Sie ist eine demokratische Schlüsselkompetenz.

Diese Fähigkeiten entstehen aber nicht plötzlich am 16. Geburtstag. Sie müssen über Jahre hinweg entwickelt und begleitet werden. Ein Social-Media-Verbot in seiner gegenwärtig diskutierten Form würde gleich mehrere Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention verletzen: Zum Beispiel das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 13), das Recht auf Zugang zu Informationen (Art. 17), das Recht auf Beteiligung (Art. 12), das Recht auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit (Art. 15) oder das Recht auf Entwicklung (Art. 6). 

Durch ein Verbot in seiner jetzt diskutierten Form würden Kinder und Jugendliche systematisch aus zentralen gesellschaftlichen Debattenräumen ausgeschlossen. Für eine demokratische und partizipatorische Gesellschaft darf das keine Option sein. Ohne Zugang zu Informationen keine Meinungsbildung, ohne Meinungsbildung keine Beteiligung.

Radikalisierung, Desinformation und digitale Gewalt sind keine jugendspezifischen Phänomene. Sie betreffen alle Altersgruppen. Erwachsene sind genauso mit Desinformation, algorithmischer Steuerung und digitalen Dynamiken konfrontiert. Erwachsenen fehlt es mindestens genauso an ausreichender Medienbildung, um digitale Inhalte einordnen, prüfen und bewerten zu können. Deshalb müssen wir dringend in Medien- und Digitalkompetenz investieren – für alle Altersgruppen.

Das Problem sind die Digitalkonzerne. 

Anstatt eines wirkungslosen Social-Media-Verbots müssen wir digitale Plattformen endlich wirksam regulieren und bestehende Gesetze auch tatsächlich anwenden. Die Geschäftsmodelle großer Plattformkonzerne beruhen auf Datensammlung, Aufmerksamkeitsbindung und algorithmischer Verstärkung emotionalisierender Inhalte. Diese Logiken fördern Polarisierung, begünstigen Desinformation und können demokratische Diskurse verzerren. Dadurch entstehen digitale Gewalt, Hass, gezielte Falschinformationen und öffentliche Eskalationen – wovon Kinder und Jugendliche besonders stark betroffen sind.

Mit dem Digital Services Act (DSA) bestehen bereits europäische Vorgaben, die Plattformen verpflichten, gegen illegale Inhalte vorzugehen, Meldesysteme bereitzustellen und systemische Risiken für Grundrechte, demokratische Diskurse und den Schutz von Nutzer*innen zu analysieren.

In der Realität zeigen sich leider deutliche Lücken: Häufig sind Meldesysteme intransparent und Anzeigen führen ins Leere. Inhalte, die Desinformation verbreiten, Menschen gezielt angreifen oder digitale Gewalt verstärken, bleiben sichtbar und wirksam.

Soziale Netzwerke sind längst Teil globaler kritischer Infrastruktur demokratischer Öffentlichkeit, während ihre Funktionsweise an wirtschaftlichen Interessen ausgerichtet ist. Das Beispiel X (ehemals Twitter) ist besonders dramatisch: Ein rechtsradikaler Unternehmer hat die Plattform gekauft und nutzt sie jetzt für sein politisches Projekt. Anstatt über Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche zu reden, müssen wir darüber reden, wie sich Politik und Gesellschaft den öffentlichen Diskursraum in den sozialen Medien zurückerobern können.

Wenn Risiken in den Strukturen der Plattformen entstehen, muss auch der Schutz dort ansetzen, d.h. Plattformen wirksam in die Verantwortung nehmen, digitale Gewalt und Desinformation eindämmen, Verstärkungsmechanismen begrenzen, funktionierende Beschwerdemechanismen sicherstellen und Medienbildung strukturell stärken.

Wir wollen Digitalkonzerne, die Regulationen zum Schutz des Gemeinwohls nicht einhalten, enteignen und vergesellschaften. Soziale Medien sind für eine demokratische Öffentlichkeit so wichtig, dass wir sie nicht den Elon Musks, Donald Trumps und Mark Zuckerbergs überlassen können. Wir setzen uns dafür ein, dass digitale Plattformen partizipativ sind und demokratisch kontrolliert werden.