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Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Saarland zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes 2022

Beschluss des Parteivorstandes vom 16. Januar 2022

  1. Der Parteivorstand nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesfinanzrat auf dem Wege des Umlaufbeschlusses der Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds in Höhe von 171.415,00 Euro zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes 2022 zugestimmt hat.
  2. Der Parteivorstand bestätigt gemäß § 6 der Bundesfinanzordnung die Bereitstellung von 171.415,00 Euro aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Saarland