Gehaltsdeckel für Abgeordnete der Linken
Beschluss des Bundesparteitages am 21. Juni 2026
1. Die meisten Abgeordneten der Partei Die Linke im Deutschen Bundestag und im Europäischen Parlament deckeln schon jetzt ihr Gehalt auf ein Niveau in der Höhe des Durchschnittslohnes. Durch Mandatsträger*innenabgaben auf Landes- und Bundesebene, durch die Mitgliedschaft im Fraktionsverein und über viele weitere Spenden geben sie bereits einen großen Teil ihrer Diäten ab. Mit diesem Beschluss wollen wir diese Gehaltsdeckelung formal festhalten, vereinheitlichen und vor allem eine Unterstützung von Sozialfonds ermöglichen, die an "Die Linke hilft" angebunden sind.
2. Dieser Gehaltsdeckel gilt ab der nächsten Bundestags- bzw. Europawahl.
3. Die Abgeordneten der Partei Die Linke im Deutschen Bundestag und im Europäischen Parlament sind dazu verpflichtet, ihre monatlichen Bezüge aus der Abgeordnetendiät sowie sämtliche Funktionszulagen auf ein Arbeitnehmerbrutto äquivalent zum TVÖD Bund, Entgeltgruppe 14, Erfahrungsstufe 1 (aktuell 5300,- brutto) zu begrenzen. Damit unterscheidet sich der ausgezahlte Nettobetrag entsprechend der Lebenssituation der jeweiligen Abgeordneten. Auf der Grundlage des aktuell gültigen Tarifvertrags ergibt sich daraus ein Betrag von ca. 3300,- Euro netto für alleinstehende Personen in Steuerklasse 1. Die begrenzten Bezüge verändern sich analog zur benannten Tarifvertragsstufe.
3.1 Entstehen Mandatsträger*innen aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Bemessungen finanzielle Belastungen, die darauf beruhen, dass für die Berechnung das tatsächliche Abgeordneteneinkommen und nicht das durch den Gehaltsdeckel begrenzte Einkommen zugrunde gelegt wird, dürfen die hieraus resultierenden Differenzbeträge zusätzlich zum Deckelbetrag behalten werden. Dies gilt insbesondere für Unterhaltsverpflichtungen, sozialrechtliche Anrechnungen, Kostenbeiträge sowie vergleichbare gesetzlich oder behördlich festgesetzte Zahlungsverpflichtungen.
3.2 Um zusätzlich der individuellen Situation von Abgeordneten mit Kindern, mit einem Pflegegrad oder pflegebedürftigen Angehörigen Rechnung zu tragen, erhöht sich dieser Netto-Beitrag, angelehnt an das Konzept der Linken für die Kindergrundsicherung, um 350,00€ netto pro Kind und/oder Pflegebedürftigen und/oder pflegebedürftigen Angehörigen. Für Kinder gilt diese Regelung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, beziehungsweise bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind noch in Ausbildung befindet.
3.3 Sollte aufgrund der individuellen Situation der/des jeweiligen Abgeordneten keine Zahlung möglich sein, können Einzelvereinbarungen getroffen werden, analog zur Mandatsträger*innenabgabe.
4. Bezüge aus der Abgeordnetentätigkeit, die nach allen Abzügen (Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung, Abgaben aus den verschiedenen Mandatsträger*innenvereinbarungen, der Mitgliedsbeitrag im Fraktionsverein, Spenden an die Partei sowie mandatsbezogene Extrakosten, die nicht aus dem Tagegeld bzw. der Kostenpauschale finanzierbar sind) über diesen Betrag hinausgehen, werden in Absprache mit der zuständigen Ebene in Solidaritätsfonds zur Unterstützung lokaler politischer Initiativen und Sozialfonds überführt. Die Mittel aus den Sozialfonds sollen insbesondere zur Unterstützung von Menschen in sozialen Notlagen im Rahmen von Sozialberatungen verwendet werden. Die konkrete Ausgestaltung und Verwendung der Mittel aus den Sozialfonds erfolgt durch die Landesebene (bzw. Kreisebene nach entsprechenden Beschluss des Landesvorstands) in Abstimmung mit den jeweiligen Abgeordneten und in Zusammenarbeit mit den örtlichen Sozialberatungsangeboten.
5. Der Parteivorstand wird gemeinsam mit dem Bundesfinanzrat beauftragt, ein Konzept mit Grundlagen und Richtlinien für die Einrichtung von Sozialfonds der Partei und nahestehender Strukturen zu entwickeln. Hierbei sind Erfahrungen aus den Landesverbänden und bisheriger Fraktionsvereine miteinzubeziehen. Sollte eine Verankerung in der Satzung notwendig sein, soll der Parteivorstand eine solche dem Parteitag vorschlagen. Die mit dem heutigen Beschluss festgelegte Gehaltsbegrenzung bleibt davon unberührt. Für die Übergangszeit entwickelt die Bundespartei Handreichungen und Mindeststandards, insbesondere zur transparenten Mittelverwendung sowie Modelle zur unbürokratischen Verwendung von Mitteln für die Unterstützung von Menschen und Projekten vor Ort.
6. Steuerfreie Kostenpauschalen bzw. auf EU-Ebene Tagegelder sind von diesen Regelungen ausgenommen. Die Abgeordneten verpflichten sich, diese Pauschalen bzw. Tagegelder für politische Arbeit und mandatsbezogene Ausgaben zu verwenden sowie Transparenz über die Verwendung herzustellen.
7. Wir betrachten die Regelung für alle Abgeordneten der Partei Die Linke im Deutschen Bundestag sowie für die Mitglieder des Europäischen Parlaments als verbindlich.
8. Die Landesverbände sind aufgefordert, analoge Regelungen in ihrem Landesverband für die Deckelung bei den Landtagsabgeordneten zu finden, die die unterschiedlichen Bedingungen in den Landesparlamenten berücksichtigen, um so einen flächendeckenden Aufbau von Sozialfonds voranzutreiben.