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BA Beschluss 2021/034

Zusammenarbeit Bundesausschuss - Ältestenrat

Beschluss des Bundesausschusses vom 10. Oktober 2021

Nach § 21 (1) der Satzung ist der Bundesausschuss das Organ der Gesamtpartei mit Konsultativ-, Kontroll- und Initiativfunktion gegenüber dem Parteivorstand und beschließt über auf der Grundlage der Satzung, von Beschlüssen des Parteitages oder auf Antrag des Parteivorstandes über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen.

Der Ältestenrat berät nach der Satzung als Konsultationsgremium aus eigener Verantwortung oder auf Bitte des Parteivorstandes zu grundlegenden und aktuellen Problemen der Politik der Partei. Er unterbreitet Vorschläge oder Empfehlungen und beteiligt sich mit Wortmeldungen an der parteiöffentlichen Debatte.

In Erfüllung dieser Aufgaben hat sich zwischen dem Bundesausschuss und dem Ältestenrat der Partei DIE LINKE in den letzten Jahren eine anregende Zusammenarbeit entwickelt. Der Bundesausschuss dankt dem Ältestenrat und seinem Vorsitzenden Hans Modrow für diese vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Der Ältestenrat erhält weiterhin zu den Sitzungen des Bundesausschusses die Gelegenheit, mit seinen Berichten seine Erfahrungen einzubringen und Anregungen für die Arbeit des BA einzubringen. Der Bundesausschuss seinerseits wird durch sein Präsidium in den Beratungen des Ältestenrates vertreten. Diese Praxis wird fortgesetzt.

Darüber hinaus ist der Ältestenrat dazu eingeladen, zu den Sitzungen des Bundesausschusses Vorschläge für inhaltliche Schwerpunkte zu unterbreiten.

Inhaltliche Schwerpunkte und Rahmen der Zusammenarbeit von BA und ÄR:

  1. Der Bundesausschuss ist ein Organ der Gesamtpartei, das in den Landesverbänden, den Zusammenschlüssen und dem Jugendverband gewählt wird. Mit der Ausübung seiner Kontroll- und Initiativfunktion gegenüber dem Parteivorstand bringt er bei der Vorbereitung von wesentlichen Beschlüssen deren Erfahrungen und Probleme ein. Dieser Gedanke muss aber noch besser ausgebaut werden, da unterschiedliche politische Erfahrungen in Ost und West und von unterschiedlichen Generationen sichtbar werden.
  2. Der Ältestenrat vereinigt in Gestalt der berufenen Mitglieder den Erfahrungsschatz der Entwicklung der Partei und hat die Aufgabe, mit dafür zu sorgen, dass diese gelebten Erfahrungen stets lebendig bleiben und die Partei damit befähigt wird, aus der Geschichte zu lernen für das Heute und Morgen.
  3. Da der Bundesausschuss unterschiedliche Generationen, vor allem auch jüngere vereinigt, sind für sie die Erfahrungen gespeicherte Erkenntnisse der jeweils miterlebten und mitgestalteten Geschichte der Partei der Mitglieder des Ältestenrates von hohem Wert. Diese Erfahrungen werden, da sie von den Mitgliedern des Bundesausschusses auch angenommen und zum Tragen gebracht.
  4. Der Ältestenrat ist eingeladen, zu den Beratungen des Bundesausschusses – abhängig von den Themen - neben seinem Vorsitzenden auch weitere Mitglieder mit ihren unterschiedlichen Erfahrungen und Erkenntnissen zu entsenden.