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BA Beschluss 2021/011

Solidarität mit dem antiimperialistischen Cuba!

Beschluss des Bundesausschusses vom 7. März 2021

Es hat schon eine lange verlogene Tradition, dass der Imperialismus besonders dort "Menschenrechte" einklagt, wo er unter diesem Deckmantel Regime-Change erzwingen, militärisch, geopolitisch und ökonomisch Bodenschätze und Arbeitskräfte ausbeuten möchte. Die Linke hat da nie mitgemacht und solches stets klar als "Menschenrechts-Imperialismus" bezeichnet.  Zumal der eingeengte Menschenrechtsbegriff der NATO - etwa in Bezug auf Cuba - allzumeist die sozialen Menschenrechte dort, die Brechung von inhumanen Elite-Privilegien auf Bildung, medizinische Versorgung und wirtschaftliche Mitbestimmung ignoriert und abwertet.

Wer sich mit Mitstreiterinnen und Mitstreitern in anderen Ländern und Kampfbedingungen gegen einen übermächtigen Feind immer solidarisiert, muss sich ja nicht immer identifizieren. Aber die kämpferische Solidarität mit antiimperialistischen Kräften, besonders mit Staaten im sogenannten Hinterhof der USA, bleibt politisches Gebot: gegen brutale Wirtschaftsblockaden, militärisch-geheimdienstliche Interventionen, gegen Kolonialisierung und Ausplünderung.

Wer mit Blockaden und Krieg an der Unterdrückung armer Völker beteiligt ist, sollte beim Einklagen von Menschenrechten dort besonders leise sein!

Selbstverständlich haben sich Genossinnen und Genossen in antiimperialistischen Staaten, wie Cuba, auch oft erfolgreich für einen zivilisierenden Umgang mit Andersdenkenden eingesetzt. Aber nie von oben und außen, nie sich distanzierend vom mühsamen Kampf linker Befreiungsbewegungen anderswo und nie anbiedernd an imperialistische Kräfte, deren Medienarbeit sonst daraus Nutzen hätte ziehen können.

Und dabei muss es bleiben!

Solidarität ist die Zärtlichkeit der Völker! Viva Cuba!