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BA Beschluss 2019/006

Freiheit für Chelsea Manning! Politische Verfolgung von Wikileaks und Julian Assange beenden!

Beschluss des Bundesausschusses vom 9. März 2019

Die Whistleblowerin Chelsea Manning sollte am 8. März 2019 vor einer Grand Jury in den USA in einem Geheimprozess Fragen über die Enthüllungsplattform WikiLeaks beantworten, um den Wikileaks-Gründer und Journalisten Julian Assange zu belasten. Manning weigerte sich auszusagen und ist deshalb in Beugehaft genommen worden. Die Beugehaft soll andauern, bis sich Manning zu einer Aussage entschließt oder bis die Arbeit der Grand Jury abgeschlossen ist.

Chelsea (damals noch Bradley) Manning hatte als Obergefreiter vertrauliche Dokumente über US-Kriegsverbrechen im Irak und in Afghanistan an WikiLeaks weitergereicht. Das über Wikileaks veröffentlichte Video "Collateral Murder" mit den Kriegsverbrechen sorgte im Jahr 2010 für einen weltweiten Aufschrei. Manning wurde im Militärgefängnis gefoltert und zu 35 Jahren Haft verurteilt. Im Gefängnis unterzog Manning sich einer geschlechtsangleichenden Operation. Nach sieben Jahren US-Militärhaft und einer weltweiten Kampagne für ihre Freilassung wurde Manning durch US-Präsident Barrack Obama begnadigt und kam im Mai 2017 frei. Sein Nachfolger, der jetzige US-Präsident Donald Trump, hatte wenige Tage nach seiner Amtseinführung über Twitter erklärt, Manning sei eine "undankbare Verräterin, die man nie hätte aus dem Gefängnis lassen sollen".

In einem Interview mit dem Spiegel sagte Manning 2018, dass ein "Whistleblower" aus ihrer Sicht im Kern das Gleiche mache "wie jemand, der auf der Straße gegen etwas protestiert": "Es ist eine Form des zivilen Ungehorsams wie jede andere."

Der Bundesausschuss der Partei DIE LINKE stellt fest: Nicht Manning gehört ins Gefängnis, sondern diejenigen, die Kriegsverbrechen begangen oder verantwortet haben. Die Verfolgung von Wikileaks und Julian Assange, der diese US-Kriegsverbrechen publik gemacht hat, muss beendet werden! Freiheit für Chelsea Manning!