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Vermögensteuer

Das Grundgesetz sieht eine Vermögensteuer vor, sie wird seit 1997 nicht erhoben. Wir wollen sie wiedereinführen – wie auch Gewerkschaften und Sozialverbände.Damit wird das Vermögen der Superreichen gezielt abgeschöpft: Millardär*innen abschaffen!

Die Einnahmen der Vermögensteuer gehen an die Länder und Kommunen. Das Geld kommt da an, wo es am dringendsten gebraucht wird: Für bezahlbaren Wohnraum, öffentlichen Nahverkehr, eine gemeinwohlorientierte Gesundheitsversorgung, die Sanierung der maroden Schulen und zusätzliche Erzieher*innen und Lehrkräfte.

 

Welches Konzept zur Vermögensteuer schlägt Die Linke vor?

Für Vermögen unter einer Million zahlt man nichts. Eine Person, die eine Million und einen Euro besitzt, muss nur auf diesen einen Euro Steuern zahlen. Wir schlagen einen ansteigenden Steuersatz vor: Ab einem Vermögen von einer Million Euro 1 Prozent im Jahr, ab 50 Millionen wird ein Steuersatz von 5 Prozent fällig. Über einer Milliarde zahlen Milliardär*innen 12% pro Jahr. Wir finden: Milliardär*innen gehören abgeschafft!

Vermögen bedeutet: Die Schulden werden abgezogen. Wenn jemand einen Kredit aufgenommen hat, um damit den Erwerb eines Eigenheims zu finanzieren, werden die Schulden selbstverständlich abgezogen. Der Freibetrag gilt pro Person. Insgesamt wären rund 1,5 Prozent der Menschen in Deutschland davon betroffen - die Reichsten in unserer Gesellschaft.

Fragen und Antworten

Für Vermögen unter einer Million zahlt man nichts: Eine Person, die eine Million und einen Euro besitzt, muss nur auf diesen einen Euro Steuern zahlen. Wir schlagen einen ansteigenden Steuersatz vor: Ab einem Vermögen von einer Million Euro 1 Prozent im Jahr, ab 50 Millionen wird ein Steuersatz von 5 Prozent fällig. Über einer Milliarde zahlen Milliardär*innen 12% pro Jahr. Wir finden: Milliardär*innen gehören abgeschafft!

Vermögen bedeutet: Die Schulden werden abgezogen. Wenn jemand einen Kredit aufgenommen hat, um damit den Erwerb eines Eigenheims zu finanzieren, werden die Schulden selbstverständlich abgezogen. Der Freibetrag gilt pro Person. Insgesamt wären rund 1,5 Prozent der Menschen in Deutschland davon betroffen - die Reichsten in unserer Gesellschaft.

Nach unseren Schätzungen könnten mit der Vermögensteuer Einnahmen zwischen 90 und 130 Milliarden jährlich generiert werden. Die Einnahmen der Vermögensteuer kommen den Ländern und damit auch den Kommunen zu Gute: Damit können dringend benötigte Investitionen in die öffentliche Daseinsvorsorge vorgenommen werden. Für bezahlbaren Wohnraum, öffentlichen Nahverkehr, eine gemeinwohlorientierte Gesundheitsversorgung und funktionierende Schulen und Kitas

Wir fordern die Wiederbelebung der Vermögensteuer schon seit Jahren. Und das tun nicht nur wir: Vom DGB über Fridays for Future bis zu den Sozialverbänden fordern alle die Wiedereinführung einer Vermögensteuer. Auch ein Großteil der Deutschen teilt das: Im Dezember 2022 gaben 73 Prozent der Befragten in Deutschland an, dass sie die Einführung einer Vermögenssteuer befürworten (Umfrage).

Für CDU/CSU und FDP ist eine Besteuerung des Vermögens der Reichen und Superreichen tabu. Und SPD und Grünen haben sich zwar Umverteilung auf die Fahne geschrieben, sind dann aber eine Koalition mit der FDP eingegangen. In den Koalitionsverhandlungen haben sie schneller auf die Vermögensteuer verzichtet, als man “Vermögensteuer“ sagen kann. 

Eine mächtige Allianz aus Lobbygruppen macht seit Jahren Stimmung gegen die Vermögensteuer. Beispielsweise haben der Bund der Steuerzahler, Die Familienunternehmer und Familienbetriebe Land und Forst vor der Bundestagswahl 2021 eine intensive Kampagne geführt mit dem Titel: „Vermögensteuer trifft alle!“. Der Titel der Kampagne ist so aussagekräftig wie irreführend. Die Lobbygruppen versuchen damit Angst zu verbreiten - dabei zielt die Vermögensteuer ja gerade nur auf die reichsten 1,5 Prozent unserer Gesellschaft. Diese Aktivitäten zeigen: Die Kapitalfraktionen und ihre Lobbyverbände erachten es als notwendig, aktiv gegen eine Vermögenssteuer zu arbeiten. Der Schluss liegt nahe: Die Reichen verteidigen ihr Eigentum.

Die Vermögen zwischen den Bundesländern sind äußerst ungleich verteilt. In Ostdeutschland konnte nach der Wende kaum Vermögen aufgebaut werden. Ostdeutsche Haushalte besaßen 2017 im Mittel (Median) gerade mal ein Viertel des Nettovermögens eines Westhaushalts. Superreiche gibt es in Ostdeutschland praktisch gar nicht. Deshalb ist es wichtig, dass die Einnahmen aus der Vermögensteuer zwischen den Bundesländern verteilt werden. Eine denkbare Möglichkeit ist die Verteilung der Einnahmen zwischen den Bundesländern nach der Einwohnerzahl.

Die Einnahmen der Bundesländer durch die Vermögensteuer lagen 1996 (letztes Jahr der Erhebung) bei ca. 9 Milliarden DM, die Verwaltungskosten für dessen Erhebung bei etwa 300 Millionen DM. Die nordrhein-westfälische Landesregierung schätzt die Kosten für eine neuerliche Erhebung einer Vermögensteuer heute auf 5 Prozent ihres Aufkommens. Dabei hängen die genauen Kosten von der Ausgestaltung der Steuer ab. In jedem Fall bliebe aber immer noch eine große Summe, die für die öffentlichen Haushalte genutzt werden könnte.

Alle, die sich mehr als die Hälfte des Jahres in Deutschland aufhalten, sind hier steuerpflichtig. Das heißt: Selbst wenn sie ihr Kapital ins Ausland schaffen, können sie von der Vermögensteuer belangt werden. Um zu verhindern, dass Reiche auswandern, schlagen wir vor, die Vermögensteuer wie in den USA an die Staatsbürgerschaft zu koppeln.

Alles andere sind kriminelle Aktivitäten (Steueroasen, Geldkoffer). Steuerflucht ist schon heute ein Problem: Die Reichen und Konzerne hinterziehen jedes Jahr 30 bis 50 Milliarden Euro an Steuern. Deshalb sind wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung dringend notwendig. Die Verantwortung zur Verhinderung von Steueroasen liegt bei den europäischen Regierungen ebenso wie die grundlegende Reform des Steuersystems. Außerdem sollte das Personal in den Finanzbehörden (Steuerfahnder, Betriebsprüfer) aufgestockt werden, um stärkere Kontrollen und eine verbesserte Zusammenarbeit der Behörden zu erreichen.

Sobald man über die Vermögensteuer spricht, kommt schnell das Gegenargument: Die Oma kann sich ihr Haus nicht mehr leisten und muss es verkaufen. Das ist ein vorgeschobenes Argument von den Lobby-Organisationen der Superreichen. Die Stiftung Familienunternehmer hat in den letzten Jahren mehrfach Studien und Kampagnen inszeniert um Angst zu schüren.

In unserem Konzept der Vermögensteuer schlagen wir eine Freigrenze von einer Million Euro vor. Auch wenn die Immobilienpreise in den letzten Jahren gestiegen sind: Nur drei Prozent der Immobilienbesitzer*innen sind Immobilienmillionär*innen. Gucken wir uns das Drohszenario genauer an: Eine alleinstehende Rentnerin wohnt im Eigenheim, ihr Mann ist vor kurzem verstorben. Ihr Haus ist 1.500.000 Euro wert. Sie müsste dann 500.000 Euro jährlich mit 1 Prozent besteuern und eine Vermögensteuer in Höhe von 5.240 € zahlen – das sind monatlich 436 €. Auch wenn das für eine Rentnerin viel Geld ist: Sie zahlt dafür keine Miete und hinterlässt ihren Erben eine Prunkimmobilie.

Auch dies ist ein Mythos, der von der Lobby der Superreichen verbreitet wird. Die Linke Forderung nach einer Vermögensteuer bezieht sich auf das Nettovermögen oberhalb bestimmter Freibeträge. Das heißt, vom Bruttovermögen werden zunächst darauf liegende Schulden abgezogen, das betrifft insbesondere auch Betriebsvermögen. Durch hohe Freibeträge in Höhe von 5 Millionen Euro bleiben Kleinbetriebe freigestellt.

Es ist notwendig, auch private Betriebsvermögen bzw. Anteile an Unternehmen mit der Vermögensteuer  zu belegen, denn diese machen den überwiegenden Anteil der Millionenvermögen aus. Auch große Anteile an Aktiengesellschaften und GmbHs gelten rechtlich als Betriebsvermögen. Dieses von der Abgabe auszunehmen würde bedeuten, die wirklich Reichen, die Multimillionär*innen und Milliardär*innen weitestgehend von der Vermögensteuer zu befreien, wie es momentan bei der Erbschaftsteuer der Fall ist. Das ist ungerecht und würde die Einnahmen auf einen Bruchteil reduzieren. Es würde zudem ein enormes Schlupfloch für alle Reichen entstehen: Privatvermögen kann relativ leicht in Betriebsvermögen umgewandelt werden. Es wäre wie jetzt bei der Erbschaftsteuer: Wer zehn Wohnungen besitzt, müsste Vermögensteuer zahlen. Und wer 300 Wohnungen besitzt, hat ein Immobilienunternehmen, das von der Vermögensteuer ausgenommen wäre.

Es kann daher keine Option sein Betriebsvermögen zu verschonen. Dies ist aber auch nicht notwendig, um Arbeitsplätze zu sichern. Denn steuerpflichtig sind nicht die Unternehmen, sondern die Eigentümer*innen im Umfang des Werts der Anteile, die sie an Betriebsvermögen halten. Bei mehreren Eigentümer*innen verteilt sich der Wert des Unternehmens also auf mehrere Personen, die jeweils ihre persönlichen Freibeträge einbringen können.

Zudem gibt es auch ausgearbeitete Konzepte, um Belastung für kleinere und mittlere Unternehmen, die sich im Eigentum einzelner oder weniger Personen befinden, zu reduzieren: Mit Härtefall- und Stundungsregelungen kann eine Existenzgefährdung von Unternehmen durch die Vermögensteuer ausgeschlossen werden.

Es geht hier rein um die Frage der Privilegien und der wirtschaftlichen und politischen Macht der Eigentümer des großen Kapitals, die überwunden werden müssen. Ohne dies ist eine ernsthafte und wirksame Politik gegen die zunehmende Konzentration großer Vermögen nicht möglich.

Es geht nicht um Neid, sondern um Gerechtigkeit: Die Reichen haben sich das Geld nicht selbst erarbeitet: Mehr als die Hälfte des Vermögens in Deutschland wurde ererbt. Den Großteil des Vermögens haben Menschen, die mit ihren Konzernen mehr Profite machen, je schlechter sie die Beschäftigten bezahlen.

Die Linke strebt eine Gesellschaft an, in der soziale Gerechtigkeit und Solidarität im Mittelpunkt stehen. Wir setzen uns dafür ein, dass jeder Mensch ein Recht auf Bildung, Gesundheit, bezahlbaren Wohnraum und eine existenzsichernde Rente hat. Um soziale Gerechtigkeit und öffentlichen Reichtum zu schaffen, braucht es Geld - das Geld haben die Reichen und Konzerne und das muss umverteilt werden.

Mehr als 50 Prozent des Vermögens in Deutschland wurde ererbt. So viel zum Mythos des hart erarbeiteten Reichtums. Es werden in Deutschland jährlich 300-400 Milliarden vererbt oder verschenkt. Das sind ca. zehn Prozent des BIP. Während die Mehrheit der Bevölkerung gar nicht oder kaum erbt, bekommen die reichsten 0,1 Prozent im Durchschnitt 17 Mio. Euro vererbt. Durch zahlreiche Steuerprivilegien und Schlupflöcher wurden im Jahr 2022 nur 9 Milliarden aus der Erbschaftsteuer eingenommen.

Das ist falsch. In Deutschland zahlen Menschen im Schnitt 43 Prozent an Einkommensteuern und Sozialabgaben, der Muster-Millionär hingegen nur knapp 23,8 Prozent. Insgesamt wird Vermögen in Deutschland äußerst gering besteuert: Nur ca. 3 Prozent des Steueraufkommens in Deutschland wird aus Vermögen generiert und der Großteil aus der Einkommensteuer. Im internationalen Vergleich ist das äußerst wenig: In Frankreich machen vermögensbezogene Steuern rund 8 Prozent des Steueraufkommens aus.

Die Vermögensteuer wurde über Jahrzehnte in der BRD selbstverständlich erhoben. 1995 entschied das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlagen der Vermögensteuer für verfassungswidrig, weil Grundbesitz im Vergleich zu Bargeld weniger besteuert wurde. Anstatt diese Grundlagen anzupassen, beschloss die damalige Bundesregierung unter Helmut Kohl (CDU), die Vermögensteuer auszusetzen. Damals ein Skandal mit Folgen bis heute: Die Ungleichheit ist in Deutschland drastisch gestiegen. Das reichste 1 Prozent in Deutschland besaß 1997 26 Prozent des Vermögens – jetzt sind es 35 Prozent. Die gesetzlichen Grundlagen der Vermögensteuer bestehen weiterhin: Der Wiedereinführung steht rechtlich nichts im Weg.