Zum Hauptinhalt springen

Handreichung für Parteigliederungen

Datenschutz-Handreichung für Parteigliederungen

Beim Newsletter gilt auch nach der DSGVO nach EU-Recht das Prinzip der Datensparsamkeit. Um einen Newsletter versenden zu können, benötigt man streng genommen nur die E-Mail-Adresse, aber keine weiteren Informationen wie Name, Geschlecht oder Postleitzahl. Wenn überhaupt, dürfen daher solche weiteren Daten im Rahmen eines Newsletter-Abos nur freiwillig mit der Newsletter-Anmeldung abgefragt werden. Dabei muss deutlich werden und in der Datenschutzerklärung auch angegeben werden, warum diese Daten abgefragt werden, z. B. um regional zu Veranstaltungen einladen zu können. Weiterhin gilt: Nur das Double-Opt-In-Verfahren ist zulässig, um sicherzustellen, dass die Empfängerin oder der Empfänger des Newsletters das Abo auch wirklich selbst abgeschlossen hat.

Social Media-Plattformen stellen für Websites Plug-Ins zur Verfügung, um z. B. aktuelle Posts oder Tweets auf der eigenen Website anzuzeigen. Sofern diese Plug-Ins nicht durch eine "2-Klick"-Technik die direkte Verbindung zur Social-Media-Plattform bei Aufruf der eigenen Website unterbinden, empfehlen wir diese nicht einzubinden. Wie diese Lösung datenschutzkonform aussehen kann: www.die-linke.de 

Unser Dienstleister minuskel stellt für Nutzerinnen und Nutzer des Linken CMS unter dokumentation.linkes-cms.de/dokumentation/dsgvo eine Muster-Datenschutzerklärung zur Verfügung.

Wie ihr sicherlich mitbekommen habt, wird gegenwärtig die Frage kontrovers diskutiert, unter welchen Bedingungen Fotos nach Inkrafttreten der DSGVO nach EU-Recht von politischen Veranstaltungen veröffentlicht werden dürfen. Mit der DSGVO nach EU-Recht ist es rechtlich strittig, ob Bilder ohne Zustimmung der Abgebildeten digital gespeichert oder gar online veröffentlicht werden dürfen, selbst wenn die Aufnahmen bei einer öffentlichen Veranstaltung i. S. d. §23 KUG (dejure.org/gesetze/KunstUrhG/23.html) erfolgten. Hintergrund der unklaren Rechtslage ist, dass Bilddateien Rückschlüsse auf Ort und Zeitpunkt der abgebildeten Personen zulassen können, und diese nach der DSGVO nach EU-Recht dieser Veröffentlichung ihrer Daten zuvor zustimmen müssen.

Um mit dieser Problematik angemessen umzugehen, empfehlen wir euch daher in Absprache mit unserem Datenschutzbeauftragten bei Veranstaltungen folgenden Text auszulegen bzw. sichtbar auszuhängen. Zudem empfehlen wir, auch mündlich vor Beginn der Aufzeichnungen / Fotografien darauf hinzuweisen, dass die Veranstaltung fotografisch bzw. filmisch dokumentiert wird und auf die ausliegende Datenschutzerklärung aufmerksam zu machen.

(Muster einer) Datenschutzerklärung

Diese Veranstaltung wollen wir mit Fotos / Videos dokumentieren und diese ggf. auch veröffentlichen. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung gehen wir von der Zustimmung zur Veröffentlichung aus. Ist eine Veröffentlichung vom eigenen Bild nicht erwünscht, ist dies vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter anzuzeigen.

  • Landesverband und Anschrift
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Landesverbandes
  • Wir wollen die Bilder / den Film auf unserer Webseite/ unserem Facebook-Account/ in YouTube/ auf Flyern zur Werbung für die Partei DIE LINKE nutzen. Gegebenenfalls wollen wir die Bilder auch der Presse zur Veröffentlichung im Rahmen einer Berichterstattung zu unserer Veranstaltung anbieten. Wir weisen darauf hin, dass die Bilder weltweit auch außerhalb des Anwendungsbereiches der EU-DSGVO verarbeitet werden können.
  • Wir verarbeiten die Daten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c und f, 9 Abs. 2 lit. der DSGVO sowie im Rahmen unserer Aufgaben als Partei im Sinne des Parteiengesetzes.
  • Wir werden diese Daten auf unbestimmte Zeit auf unserer Webseite zum Abruf bereit halten.
  • Jede und jeder Abgebildete hat das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Diese Rechte sind gegenüber dem Fotografen / Kreisverband / Datenschutzbeauftragten des Landesverbandes per Mail an XXX@XXX oder unter der o.g. Anschrift geltend zu machen.
  • Jede und Jeder Abgebildete hat das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes.
  • Wer nicht fotografiert werden will, kann trotzdem an der Veranstaltung teilnehmen, muss aber den Fotografen vor Ort persönlich ansprechen und über seinen Widerspruch gegen die Datenverarbeitung informieren. Spätere Widersprüche können dann nur noch gegen den für die jeweilige Veröffentlichung Verantwortlichen eingelegt werden.

Alle Mitglieder und Mitarbeiter:innen sowie Dienstleister der Partei und ihrer Gliederungen (auch wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeführt wird), die aufgrund einer Wahlfunktion oder Beauftragung durch den jeweiligen verantwortlichen Vorstand mit der Verwaltung von Mitgliederdaten oder der Betreuung von Kommunikationstechnik beauftragt sind, sind vom verantwortlichen Vorstand auf Ihre Rechte und Pflichten hinzuweisen und auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu verpflichten. Diese Verpflichtung muss handschriftlich unterzeichnet beim Vorstand vorliegen und im Fall einer datenschutzrechtlichen Prüfung vorgelegt werden können. Beiliegend ein Muster mit Stand 24.01.2022 zur Unterzeichnung. Unterzeichnete Erklärungen mit einem älteren Stand müssen nicht zwingend erneuert werden, aber die Betreffenden sollten die erweiterten Pflichten aufgrund des Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) zur Kenntnis erhalten. 



Öffentliches Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten DIE LINKE. Bundesgeschäftsstelle


Kontakt

Datenschutzbeauftragter

Karsten Neumann
datenschutz@die-linke.de

Bundesgeschäftsstelle der Partei Die Linke
Kleine Alexanderstraße 28
10178 Berlin