Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz IV-Regelsätzen fordert die Politik auf, die Regelsätze für Kinder und Erwachsene nachvollziehbar so festzusetzen, dass das Existenzminimum und die kulturelle, soziale und politische Teilhabe an der Gesellschaft gewährleistet sind. Die FDP hat dieses Urteil als Angriff auf ihre Steuersenkungspolitik verstanden und zum Gegenschlag ausgeholt: Wer, wie das Bundesverfassungsgericht, "anstrengungslosen Wohlstand" verspreche, der lade zu "spätrömischer Dekadenz" ein. Diesen Frontalangriff auf den Sozialstaat wird verknüpft mit Forderungen, die niemand bestreitet: Dass jemand, der arbeitet, mehr verfügbares Einkommen haben sollte als jemand, der nicht arbeitet. Medien wie die BILD springen auf und unterstellen, dass sich arbeiten eigentlich gar nicht mehr lohne, weil man mit Hartz IV mehr Geld zur Verfügung habe. Statt über Steuergeschenke für Reiche, Banker-Boni und scharfe Regeln für Banken wird versucht, Arbeitende mit unterdurchschnittlichen Einkommen gegen Erwerbslose in Stellung zu bringen und eine Kürzung der Hartz IV-Regelsätze durchzusetzen.
Sachkenntnis spielt dabei selten eine Rolle. Dass es zwischen Löhnen und Fürsorgeleistungen einen Abstand geben soll, ist sogar gesetzlich definiert. Die Hartz IV-Leistungen setzen ein Existenzminimum fest, welches gebraucht wird, um als Mitglied dieser Gesellschaft zu überleben. Darauf besteht ein fester Rechtsanspruch. So lange in Deutschland anständige Löhne gezahlt wurden, gab es kein Problem mit dem "Lohnabstand". Aber Löhne werden auf dem Arbeitsmarkt "frei" ausgehandelt oder zwischen den Tarifparteien vereinbart. Ob sie steigen oder sinken, ist eine Frage des Kräfteverhältnisses zwischen Beschäftigten und ihren Gewerkschaften und den Arbeitgebern. In Zeiten der Arbeitslosigkeit können Arbeitgeber sinkende Löhne durchsetzen, weil Arbeitsuchende gegeneinander ausgespielt werden können. Millionen von Beschäftigten erhalten mittlerweile Löhne, die zum Leben über der Armutsgrenze nicht ausreichen, Hunderttausende erhalten zusätzlich zum Lohn "aufstockende" Hartz IV-Leistungen und aufgrund der Freibeträge für Erwerbstätigkeit mehr als nichterwerbstätige Hartz IV-Beziehende.
Nicht zu hohe Regelsätze, sondern zu niedrige Löhne und Lohndumping-Politik haben dazu geführt, dass viele Netto-Löhne nicht mehr ausreichen, eine Familie zu ernähren. Wer daraus wie die FDP folgert, dass nun die Regelsätze sinken müssen, stellt die Sache auf den Kopf – und verschweigt wissentlich die Wahrheit. Denn auch Niedrigverdiener haben Anspruch auf Sozialleistungen: Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld. In der Summe verfügt dann der vierköpfige Haushalt eines Kellners mit einem Nettolohn von 1.300 Euro über ein um 420 Euro höheres Einkommen als ein vergleichbares Ehepaar mit zwei Kindern im Hartz IV-Bezug.
Arbeit muss sich lohnen. Das kann auch DIE LINKE voll unterschreiben. Gute Arbeit – gute Löhne! Aus zu niedrigen Löhnen folgern wir aber im Gegensatz zur FDP und anderen Neoliberalen nicht, dass dann auch das Existenzminimum sinken müsste. Vielmehr muss die Niedriglohnpolitik beendet werden.
DIE LINKE will:
DIE LINKE bleibt dabei, dass die aktuellen Hartz IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene zu niedrig sind und neu berechnet werden müssen. Wir gehen davon aus, dass der Regelsatz für Erwachsene im Laufe dieser Legislaturperiode auf 500 Euro erhöht werden muss, um ein menschenwürdiges Existenzminimum finanziell zu ermöglichen.