Das Grundgesetz der Bundesrepublik sieht für politisch Verfolgte das Recht auf Asyl vor. Dieses wird aber im Grundgesetz selbst eingeschränkt. Wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist, erhält kein Asyl. Welche Staaten das im Zweifelsfall sind, legt die Bundesregierung fest. Damit ist in der Praxis das Asylrecht abgeschafft. Denn Deutschland ist an seinen Außengrenzen von sicheren Drittstaaten umgeben. Obwohl sich die internationale Lage in den letzten Jahren durch Kriege, Hungersnöte und den Klimawandel immer weiter verschärft hat, gehen deshalb die Zahlen der Asylbewerber und Flüchtlinge in Deutschland immer weiter zurück.
Asylsuchende und Flüchtlinge, die in die Bundesrepublik gelangen, sehen sich nach der geltenden Rechtslage und Praxis mit zahlreichen Beschränkungen, einem unsicheren Aufenthaltsstatus und einer mangelhaften sozialen und medizinischen Versorgung konfrontiert. Wer nicht gleich wieder nach Hause abgeschoben wird, darf als „Geduldeter“ nicht arbeiten, sondern erhält Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese liegen noch 35 Prozent unter dem Niveau von Hartz IV und werden fast immer in „Sachleistungsform“ gewährt. Schutzsuchende werden in Deutschland zwangsweise in unwürdigen Massenunterkünften oder auch in so genannten „Ausreiseeinrichtungen“ untergebracht.
Eine große Zahl von Menschen lebt illegal in der Bundesrepublik. Sie erarbeiten ihren Lebensunterhalt ohne Aufenthaltserlaubnis und ohne soziale Absicherung wie Krankenkassenleistungen in ungesicherten Verhältnissen.
Niemand verlässt freiwillig und ohne Not für immer seine Heimat und geht in eine ungewisse Zukunft und in ein fremdes Land. Wer in die Bundesrepublik flieht und hier Asyl sucht, hat häufig Krieg, Verfolgung, Folter oder Todesdrohungen erlebt. Frauen waren zudem vor ihrer Flucht oft Opfer sexueller Gewalt oder von Genitalverstümmelungen. Die Bundesrepublik wie die gesamte Europäische Union betreibt gegenüber Asylsuchenden und Flüchtlingen eine rigorose Abschottungspolitik. Der Umgang mit Asylsuchenden und Flüchtlingen, denen es trotzdem gelingt, in die Bundesrepublik zu gelangen, oder die schon lange als Geduldete hier leben, widerspricht humanitären Grundsätzen und internationalen Verträgen. Die Behörden versuchen alles, um diese Menschen abzuschieben und nichts, um ihnen ein mögliches Bleiberecht zu gewähren. Die Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen in die bundesdeutsche Gesellschaft wird verhindert, ihre individuellen Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten werden eingeschränkt und verletzt.
DIE LINKE fordert:
DIE LINKE fordert darüber hinaus sofortige Regelungen zur Legalisierung und Integration illegal hier lebender Menschen. Dazu gehören die Garantie grundlegender Rechte, wie der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung und zu Bildung sowie das Recht auf eine faire Entlohnung für geleistete Arbeit. Die Gesetze sollen so ausgestaltet werden, dass die Menschen nicht mangels legaler Alternativen in die Illegalität und Rechtlosigkeit flüchten müssen.