Eine kleine Hilfe für mögliche Widersprüche, wenn am 1. April2011 das novellierte SGB II, also das odifizierte Hartz IV, in Kraft tritt
Dieser Musterbrief wurde erstellt von den Büros der Bundestagsabegordneten Wolfgnag Neskovic und Katja Kipping sowie Andreas Aust (Fraktionsreferent Soziales).
"Gegen den oben genannten Bescheid erhebe ich Widerspruch. Der Widerspruch richtet sich insbesondere gegen die Höhe der im Bescheid genannten Regelleistungen. Denn die festgesetzten Regelleistungen reichen für die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, nicht aus.
Die Regelleistung genügt nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9.Februar 2010 an die Ermittlung eines verfassungsgemäßen Anspruchsumfangs des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG gestellt hat. Das Bundesverfassungsgericht forderte, dass zur Ermittlung des Anspruchsumfangs der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen hat.
Insbesondere folgende Punkte widersprechen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (nicht abschließende Aufzählung): !!! Bemerkung: 6 und 7 nur bei Kindern !!!
Ich beantrage daher, unter Abänderung des Bescheides die Höhe der Regelleistungen unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu festzusetzen."