Ursula Teltow zum Entwurf des Konzeptes zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit in der LINKEN
Die besondere Situation von Frauen mit Behinderungen hatte in der Vergangenheit innerhalb der Gesellschaft keinen Stellenwert. In all den Jahren haben sich aber Frauen in der Behindertenbewegung gegen die verstärkte, doppelte Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen durch die Gesellschaft stark gemacht, so dass es gelungen ist, in die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen einen Artikel (Paragraph 6) aufzunehmen, in dem es heißt: "Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind, und ergreifen in dieser Hinsicht Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt genießen können."
In den "Leitgedanken zur Behindertenpolitik der Partei DIE LINKE" stellen die Verfasser Christian Schröder, Frank Seifert und André Nowak fest, dass die Diskriminierung von Frauen mit Behinderungen auf Grund ihres Geschlechts einher geht mit der Diskriminierung als Behinderte. "Es müssen geeignete politische und rechtliche Maßnahmen ergriffen werden, die diese Diskriminierungen beseitigen."
Zu beiden Dokumenten hat der Parteivorstand am 17. Oktober 2009 einen Beschluss gefasst, in dem es heißt, dass sich die Partei DIE LINKE den Zielen der UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen verpflichtet fühlt. "Der Parteivorstand unterstützt die Leitgedanken der BAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik und macht sie sich für die eigene Arbeit zu eigen."
Trotz dieses Beschlusses fehlt im Konzept zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit in der LINKEN jeglicher Hinweis auf die Existenz von weiblichen Mitgliedern mit Behinderungen in der LINKEN. Ich hatte bereits in einem Beitrag zum Frauenplenum in Hannover 2007 kritisiert, dass zwar Feministinnen in der damaligen PDS Gleichstellung fordern, sich aber nicht um die Barrierefreiheit kümmern., weder bei ihren Veranstaltungen, noch prinzipiell bei Parteiveranstaltungen auf Bundes…, Landes… sowie auf Kreisebene.
Und so gibt es immer noch in dem vorliegenden Entwurf eines Konzeptes zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit in der LINKEN keinerlei Hinweise auf die im Verhältnis zu Genossinnen ohne Behinderungen komplizierteren Bedingungen der Parteiarbeit für Genossinnen mit Behinderungen. Sie kommen in den Statistiken einfach nicht vor. Das Gleiche gilt für Punkt 2 der Konzeption "Ziele". Es ist von außerordentlicher Bedeutung, Frauen mit Behinderungen in die mediale Öffentlichkeit zu bringen, sie in die Arbeit der Vorstände einzubeziehen und sie auf die Arbeit in Parlamenten vorzubereiten. Hier sind die Vorstände der Bundespartei, in den Ländern und Kreisen gefragt. Diese Arbeit kann nicht von der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstbestimmte Behindertenpolitik geleistet werden.
Es muss gewährleistet werden, dass Parteiarbeit in barrierefreien Räumen, Sälen usw. stattfindet.