Vortrag von Marianne Linke, Schwerin, bei der Konrad-Adenauer-Stiftung Mecklenburg-Vorpommern
Die selbst verwaltete, solidarisch und paritätisch finanzierte Gesetzliche Krankenversicherung hat sich in heftigen sozialen Auseinandersetzungen seit ihrer Einführung entwickelt und wird von ca. drei Viertel der Bevölkerung als bewahrenswert geschätzt. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz hat die Berliner Regierungskoalition die Aushebelung dieses relativ stabilen, auf Solidarität basierenden Systems zementiert. Zum 01.01.2009 wird ein "Gesundheitsfonds" eingeführt. Staatliche Eingriffe und Privatisierungen treten zunehmend an die Stelle von Solidarität sowie Parität und gefährden die bedarfsgerechte, wohnortnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds droht ein sozialpolitisches Abenteuer von Hartz IV-Format.
Mit der Einführung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich in Deutschland über Jahrzehnte ein im internationalen Vergleich leistungsfähiges Gesundheitswesen mit niedergelassenen Ärzten, diagnostischen und therapeutischen Einrichtungen sowie Krankenhäusern, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen entwickelt. Im Gesundheitswesen sind mehr als vier Millionen Frauen und Männer beschäftigt. Das jährlich umgesetzte Finanzvolumen beträgt ca. 250 Milliarden Euro, wobei etwa 150 Milliarden Euro über die GKV erbracht werden. Das auf Beiträgen der lohnabhängig Beschäftigten basierende Prinzip der solidarischen (einschließlich der paritätischen) Finanzierung wie auch das Prinzip der Selbstverwaltungen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung haben diese Entwicklung maßgeblich ermöglicht.
Seit den achtziger Jahren ist dieses System zunehmend gefährdet. Wesentliche Ursachen hierfür sind:
Der Wandel der Arbeitsgesellschaft mit lang andauernder Massenarbeitslosigkeit bei zunehmender Ausgrenzung und gesundheitlicher Belastung der Betroffenen. Ungeachtet der Jahresschwankungen ist die Arbeitslosigkeit in den östlichen Bundesländern relativ stabil (2001 und 2006 jeweils 17,3 %). Rückläufige Arbeitslosenzahlen in jüngster Zeit führen nicht zu einer verbesserten Einnahmesituation der Kassen, da diese oftmals lediglich den Übergang in Beschäftigungsverhältnisse auf Basis der Ein-Euro-Jobs verdecken. Daneben ist der Anteil der geringfügig entlohnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland mit 18,4 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten relativ hoch. Sinkende Reallöhne sowie Renten mindern ebenfalls die Einnahmen der GKV. Die Lohnquote in Deutschland sank von 66,8 % im Jahre 2005 auf 64,6 % im Jahr 2007 und erreichte damit den geringsten Stand seit 1966. In Mecklenburg-Vorpommern sanken die durchschnittlichen Bruttolöhne allein in den Jahren 2006 zu 2007 von 77,1 auf 76,1 % der Bruttolöhne in Deutschland.
Im Ergebnis dieser Entwicklungen wurden immer wieder durch sämtliche Bundesregierungen Gesetze verabschiedet, die den Konflikt zwischen der vom System zu erbringenden bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung und der Finanzierbarkeit derselben lösen sollte, jedoch aufgrund der Fixierung auf eine populistische Scheindebatte über Lohnnebenkosten nur auf eine Beitragssatzstabilität abzielte.
Beitragssatzstabilität hätte einen positiven Klang, würden damit jedoch nicht allein die lohnabhängig Beschäftigten und deren Beiträge ins Visier genommen, sondern alle, die Einkommen bzw. eigene Einnahmen realisieren und zur Finanzierung des Gesundheitswesens in der Lage sind, aber auch zu dessen Finanzierung herangezogen werden sollten. Schließlich nehmen alle die Vorzüge des vor allem über GKV-Beiträge getragenen Gesundheitswesens bei Bedarf gern und selbstverständlich in Anspruch.
Da es aber von den herrschenden Koalitionen seit Jahrzehnten stets nur einen beschränkten Blick auf die Lösung der anstehenden Probleme im Gesundheitswesen gab und gibt, führte jede Reform regelmäßig zu einer Verschiebung der Kosten, aber auch zu Kürzungen am Leistungskatalog und damit zu einer einseitigen Belastung der Versicherten.
So kann gegenwärtig davon ausgegangen werden, dass die gesetzlich Krankenversicherten mit ihren Beiträgen und Zuzahlungen einen Anteil von mindestens 65 % der Gesundheitskosten tragen. Wo ehemals die Kosten für das Gesundheitssystem solidarisch, d.h. zu gleichen Teilen, von Arbeitgebern und Versicherten – Kranken wie Gesunden, Arbeitslosen wie Berufstätigen - getragen wurden, haben die jeweiligen Bundesregierungen die Unternehmerseite von Milliarden Euro entlastet und auch auf diesem Wege eine systematische Umverteilung durchgesetzt.
Das zum 01. April 2007 in Kraft getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz bildet einen markanten Höhepunkt innerhalb der bisherigen Maßnahmen zur Privatisierung gesundheitlicher Risiken und zur Entsolidarisierung zwischen den betroffenen gesellschaftlichen Gruppen (also zwischen den Versicherten, zwischen den Arbeitgebern und Versicherten sowie zwischen den Versicherten und den Leistungserbringern).
Zum Kernstück dieses Gesetzes gehört der Gesundheitsfonds, dessen Einführung zum 01. Januar 2009 vorgesehen ist und der für das Gesundheitswesen beträchtliche Veränderungen bringen wird. Der Einführung des Gesundheitsfonds steht nach wie vor eine breite, alle gesellschaftliche Gruppen umfassende, Ablehnungsfront gegenüber.
Was bedeutet Gesundheitsfonds und welches sind die Ablehnungsgründe?
Zum 01. November 2008 wird erstmals der GKV-Beitragssatz nicht mehr innerhalb der Selbstverwaltungen ausgehandelt und festgesetzt, sondern einheitlich für alle Versicherten per Rechtsverordnung durch die Bundesregierung, also staatlich bestimmt.
Damit wird eine bedeutende Selbstverwaltungsaufgabe abgeschafft, die gerade durch den zähen Abwägungsprozess zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern über Jahrzehnte dazu geführt hat, dass Leistungen neuen Entwicklungen angepasst und Kosten optimiert wurden, wodurch das Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich einen vorderen Plätze einnimmt. Beitragssätze bestimmten sich in der Höhe bislang weitestgehend am Maßstab der erforderlichen, also bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung bei optimierten Kosten.
Es ist vorhersehbar, dass bei Festlegung des Beitragssatzes durch die Bundesregierung bzw. durch eine von ihr beauftragte Behörde sich dieser Maßstab ändern wird und nicht mehr von den Anforderungen der Gesundheitsversorgung, sondern zunehmend vom politischen Kalkül abhängen wird.
Mit der Einführung des Fonds wird der durchschnittliche Beitragssatz von gegenwärtig 14,8 % auf mindestens 15,5 % erhöht, der hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufzubringen ist. Der Zusatzbeitrag für den Zahnersatz in Höhe von 0,9 %, der allein von den Versicherten zu tragen ist, kommt für diese noch hinzu. Für fast alle Versicherten wird die Einführung des Fonds folglich mit steigenden Beitragssätzen verbunden sein. Die deutlich höheren Belastungen für die Arbeitnehmer werden damit verfestigt. Im Gegensatz zu den propagierten Zielen der Regierungsparteien werden damit auch die Nettolöhne und –gehälter sinken.
In Mecklenburg-Vorpommern wirft der Fonds bereits seine Schatten voraus. Zum Zwecke der schnelleren Entschuldung hat die AOK Mecklenburg-Vorpommern bereits im vergangenen Jahr die durchschnittlichen Beitragssätze auf 15,8 % erhöht. Diese Kasse liegt damit bundesweit ebenfalls an der Spitze. Für eine Kasse, deren Mitglieder wohl zu den einkommensschwächsten in Deutschland gehören, war das eine sehr einschneidende Maßnahme.
Die Beiträge werden vorerst über die Kassen eingezogen und ebenso wie die Steuergelder an den Fonds weitergeleitet. Das System der Gesetzlichen Krankenversicherung wird dadurch nicht einfacher, sondern komplizierter. Zunächst wurde ein Dachverband der Kassen etabliert. Eine Fondsbehörde, welche die Gelder einsammelt und dann an die Kassen nach noch nicht genau definierten Kriterien (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich) verteilt, soll noch gegründet werden.
Es wird für dieses neue System ein wachsender Verwaltungsaufwand von ca. 1,2 Mrd. Euro prognostiziert. Die Länder mit einer guten Einkommensstruktur – wie Bayern oder Baden-Württemberg – stehen dem Finanzausgleich zwischen den Kassen kritisch gegenüber und sperren sich gegen eine "überhöhte" Inanspruchnahme von mehr als 100 Millionen Euro.
Etwa 70 Mio. Bürgerinnen und Bürger sind in Deutschland gegenwärtig gesetzlich krankenversichert, davon 65 % in den Kassen AOK, DAK, Barmer Ersatzkasse und Techniker Krankenkasse. Für sie als große Versorgerkassen ist die Fondskonstruktion besonders problematisch. So sind innerhalb der AOK Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise 65.000 der 85.000 Diabetes-Kranken versichert. Überdimensional viele multimorbide ältere Menschen, die einen Wechsel ihrer Krankenversicherung nicht mehr vollziehen wollen, sind bei der AOK, aber auch bei den anderen großen Kassen versichert, die in der Regel eine sehr viel problematischere Risikostruktur haben als kleinere Kassen wie zum Beispiel die Betriebskrankenkassen. Erhalten sie dafür keinen Ausgleich über die Zuschläge aus dem Fonds, so sind sie gezwungen, von ihren Versicherten höhere Zusatzbeiträge zu verlangen.
Auch wird das System durch die angekündigte Steuermitfinanzierung nicht stabiler. Bis zur Gesundheitsreform 2003/2004 gab es keine nennenswerten Steuerfinanzierungen. Mit der Einführung der Tabaksteuer erhielt hieraus auch das Gesundheitswesen Zuwendungen. Ja, aber Steuern sind keine Beiträge. Ihre Verwendung ist flexibel. Kaum war die Verwendung eines Teils der Tabaksteuer in Höhe von 4,7 Mrd. Euro zu Gunsten des Gesundheitswesens beschlossen, da wurde auch schon deren Streichung zwecks Finanzierung des Elterngeldes eingeleitet. Ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem bedeutet hierzulande eben Gesundheitspolitik nach Kassenlage.
Was passiert nun, wenn eine Kasse mit den zugewiesenen Geldern des Fonds aus Beiträgen und Steuern nicht in der Lage ist, alle anfallenden Kosten zu begleichen?
Dann ist die Kasse berechtigt, von den Versicherten eine Zusatzprämie zu erheben. Damit werden erneut allein die Versicherten zur Kasse gebeten, wenn sie sich denn zur Kasse bitten lassen. Mit dem Gesundheitsfonds - einschließlich einer Zusatzprämie (8 Euro bzw. maximal 1 % vom Bruttolohn) - wird die Solidarität unter den Versicherten weiter geschwächt. Sie erhalten künftig ein Kassen-Wahlrecht. Wer will schon eine hohe Prämie zahlen?
Kassen können sich aus diesem Dilemma nur befreien, indem sie auf die Erhebung einer Zusatzprämie verzichten und dafür intern an den Leistungen ihrer Versicherten und an den Löhnen ihrer Beschäftigten "sparen".
Bei Unterschreiten der 95 % Marke soll der Staat mit einer Neufestsetzung der Beitragshöhe in das System eingreifen und den Fonds wieder auffüllen helfen. Man kann sicher sein, dass dann die feste Front der Arbeitgeber im Bunde mit CDU und FDP bereitstehen wird, um sich einer weiteren Belastung der Arbeitgeber durch hohe Krankenkassenbeiträge zu verweigern und statt dessen weitere Leistungskürzungen zu Lasten der Versicherten anzustreben.
Wie lässt sich nun dieser Konflikt lösen?
Zu befürchten ist, dass der Staat auf bekannte und seit zwanzig Jahren aus seiner Sicht erprobte Methoden zurückgreift: auf die Ausgrenzung von Leistungen und die Privatisierung des Risikos "Krankheit". Das medizinisch Erforderliche wird auf das medizinisch Notwendige reduziert. Was notwendig ist, entscheiden dann nicht Ärzte, sondern Parlamentarier und Beratergremien, meist jüngeren Alters und privat versichert.
Deshalb sei noch einmal daran erinnert: Deutschland hatte gute Erfahrungen mit einem beitragsfinanzierten und über Selbstverwaltungen organisierten Gesundheitssystem, solange die Beiträge mit der wirtschaftlichen Dynamik Schritt halten konnten.
Die Schlussfolgerung hieraus sollte nicht lauten, die Beitragsfinanzierung und die Selbstverwaltungen abzuschaffen, sondern die Beitragsfinanzierung der gesellschaftlichen Realität anzupassen und die Selbstverwaltungen demokratisch zu reorganisieren. Der Staat sollte hierfür lediglich die erforderlichen (gesetzlichen) Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gehören gesetzliche Mindestlöhne und eine aktive Arbeitsmarktpolitik einschließlich der Schaffung eines öffentlichen Beschäftigungssektors mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen anstelle der "Ein-Euro-Jobs". Dazu gehört aber auch, alle Bürgerinnen und Bürger mit allen Einkommensarten an der Finanzierung des Lebensrisikos Krankheit entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu beteiligen.
Das setzt einen gesellschaftlichen Konsens dergestalt voraus, dass unter Gesundheit tatsächlich "das vollkommene körperliche, seelische und soziale Wohlsein" (WHO) verstanden wird und dass die Einrichtungen sowie Leistungen des Gesundheitswesens gleichermaßen allen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen bzw. finanziellen Situation, offen stehen müssen.
Alle Frauen und Männer sowie Unternehmen sollten sich deshalb auch entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten unter Einbindung aller Einkommensarten an der Finanzierung des Gesundheitswesens (solidarische Bürgerversicherung) beteiligen, wobei perspektivisch die Trennung von Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung aufgehoben werden sollte. Die Grundsätze von Solidarität und Parität sollten in diesem Zusammenhang wieder hergestellt werden. Ein erster Schritt zur Stabilisierung der Finanzkraft der Gesetzlichen Krankenversicherung wäre durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zu erreichen.
Die bedarfsgerechte, wohnortnahe und damit auch flächendeckende Versorgung der Bevölkerung muss im Zentrum der Neugestaltung des Finanzierungssystem der gesetzlichen Krankenkassen stehen, wobei dieses System so gestaltet werden muss, dass Ärztinnen und Ärzte sowie nichtärztliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesen ihre Aufgaben allein am medizinischen Bedarf der Patientinnen und Patienten orientiert wahrnehmen können und nicht durch Budgetdeckelungen eingeschränkt werden.
Der Gesundheitsfonds mit all seinen bürokratischen Neuerungen wird das eigentliche Problem der GKV – die Wachstumsschwäche der beitragspflichtigen Einnahmen – nicht lösen. Dieser eigentliche Grund für die ständig wachsenden Beitragssatzerhöhungen und die begleitenden Leistungskürzungen in den vergangenen Jahren bleibt bestehen. Es findet künftig lediglich eine Umverteilung innerhalb des Systems zu Lasten der Versicherten – deren Einnahmen rückläufig sind – statt. Drastische Beitragssatzerhöhungen in den vergangenen Jahren werden uns bei den gegenwärtig vorgegebenen Lösungen weiterhin begleiten, die wahrscheinlich nur dadurch begrenzt werden, dass weitere Leistungen ausgegliedert und den Patienten privat in Rechnung gestellt werden.
Zwei Gewinner wird es allerdings geben:
Die Arbeitgeber, die nicht mehr in die paritätische Finanzierung des Gesundheitswesens eingebunden sind und
die Banken, die von der nun fröhlich einsetzenden Hin- und Herüberweisung zwischen Kassen und Fonds profitieren.
Das ist der Grund, weshalb ich mich - ebenso wie meine Partei - im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gegen die Einführung des Fonds positioniere und seit Jahren für eine solidarische Bürgerversicherung eintrete.