der BAG Gesundheit und Soziales für das Programm der Linkspartei zur Bundestagswahl
Die Gesundheitsreformen 2004 und 2007 haben die Grundsätze der Solidarität und Parität im Gesundheitswesen weiter aufgekündigt. Durch Zuzahlungen, Ausgliederung von Leistungen, die Einführung des Selbstverschuldungsprinzips sowie durch Wahl- und Sondertarife wurde das Gesundheitswesen für marktwirtschaftliche Mechanismen geöffnet und der Prozess der Privatisierung gesundheitlicher Risiken und der Entsolidarisierung zwischen den Versicherten drastisch befördert.
Bedarfsgerechtigkeit wird zunehmend durch Marktgerechtigkeit ersetzt. Das Gesundheitswesen mutiert zu einer Gesundheitswirtschaft, in dem der Patient zum Kunden wird, der angeblich gern für den Erhalt seiner Gesundheit zahlt.
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds wurden der Prozess der einseitigen Belastungen der Versicherten durch Beitragssatzerhöhungen bzw. Leistungsausgliederungen zementiert bzw. erweitert
Gegenwärtig kann davon ausgegangen werden, dass die gesetzlich Krankenversicherten mit ihren Beiträgen und Zuzahlungen einen Anteil von mindestens 65 % der Gesundheitskosten tragen. Wo ehemals die Kosten für das Gesundheitssystem paritätisch, d.h. zu gleichen Teilen, von Arbeitgebern und Versicherten getragen wurden, hat inzwischen eine gewaltige Umverteilung zu Lasten der Versicherten stattgefunden.
Angesichts dieser Entwicklungen engagieren wir uns für die Rückkehr zum Prinzip der Solidarität.
Das Gesundheitswesen muss uneingeschränkt der bedarfsgerechten, flächendeckenden, wohnortnahen gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung dienen und mit seinen Leistungen allen Menschen unabhängig von ihrer sozialen und finanziellen Situation zur Verfügung stehen. Die Gesundheitspolitik hat deshalb die Verringerung der sozialen Ungleichheit bei der Gesunderhaltung und medizinischen Versorgung in den Mittelpunkt ihres Handelns zu stellen. Die Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention müssen als eine wichtige, eigenständige Säule des Gesundheitswesens entwickelt und in einem Präventionsgesetz verankert werden.
Ärztinnen und Ärzte sowie nichtärztliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ihre Aufgaben allein am medizinischen Bedarf der Patientinnen und Patienten orientiert wahrnehmen können und dürfen durch Leistungsausgrenzungen und Budgetdeckelungen nicht in ihrem Handeln eingeschränkt werden.
DIE LINKE fordert deshalb:
1. Die Rücknahme aller in den vergangenen Jahren vorgenommenen Privatisierungen von Leistungen (also alle einseitigen Belastungen der Versicherten wie Praxisgebühr, Zuzahlungen bei Medikamenten, Kostenübernahme bei Zahnersatz und Brillen usw.).
2. Die Einführung der "Solidarischen Bürgerversicherung" unter Umsetzung des uneingeschränkten "Solidarprinzips", wonach alle entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit in die Krankenversicherung einzahlen und im Krankheitsfalle dem Bedarf entsprechend behandelt werden. Zur Finanzierung des Gesundheitswesens werden dementsprechend alle Einkommen und Einkommensarten herangezogen, d. h. neben den Arbeitseinkommen auch Einkünfte aus Kapital- und Unternehmensgewinnen herangezogen. Die Solidarische Bürgerversicherung hebt die Trennung von Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung auf und erstreckt sich auf die gesamte Bevölkerung. Damit wird den Grundsätzen der Solidarität volle Geltung verschafft. Arbeitgeber zahlen bis zur Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung mindestens die Hälfte und bei Geringverdienern einen höheren Anteil der Krankenversicherungsbeiträge. Zur kurzfristigen Stabilisierung der Finanzkraft der Gesetzlichen Krankenversicherung werden die Pflichtversicherungs- sowie Beitragsbemessungsgrenzen schrittweise erhöht.
3. Wir lehnen eine Deregulierung im Gesundheitswesen ab. Die am Bedarf orientierte Krankenhausplanung bleibt in staatlicher Hand. Die Länder und Kommunen nehmen weiterhin ihre Verantwortung für die bedarfsgerechte, investive Ausstattung der Krankenhäuser wahr. Die duale Krankenhausfinanzierung ist zu erhalten.
4. Die ineffiziente, kostenintensive Trennung von ambulanten und stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens ist schrittweise zu überwinden, indem die vorhandenen Ressourcen im Bereich der ambulanten Einrichtungen, der Krankenhäuser, der Rehabilitations- und Pflege-Einrichtungen bedarfsgerecht regional vernetzt werden. Neue Berufe (z. B. Gemeindeschwester, Arzt entlastende Assistenten) werden im Interesse einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung etabliert.
5. Zur Sicherung einer bedarfsgerechten, flächendeckenden und wohnortnahen gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung - insbesondere im ländlichen Raum - bedarf es einer planmäßigen Nachwuchsgewinnung und Nachwuchsförderung für alle medizinischen Berufe.
6. Die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln muss sich am medizinischen Bedarf orientieren. Zur Eindämmung der Kosten im Bereich der Arzneimittelausgaben ist mittels einer Positivliste eine öffentliche Preissteuerung für patentgeschützte Arzneimittel einzuführen. Die Kosten für alle medizinisch notwendigen, von den Ärzten verordneten Medikamente sind von den Kassen zu tragen (einschließlich der "Bagatellmedikamente"). Die Mehrwertsteuer für Arzneimittel ist auf 7 Prozent zu reduzieren.
7. Wir fordern eine Weiterentwicklung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit und die Umsetzung hoher Standards in der Qualität der Pflege und der Anerkennung der Leistungen des Pflegepersonals.