14. August 2008

Für ein solidarisches Gesundheitswesen

Standpunkt der BAG - diskutiert im Zeitraum von August 2007 bis Juli 2008, endbearbeitet durch eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Dr. Marianne Linke

Gesundheit ist der "Zustand des vollkommenen körperlichen, seelischen (geistigen) und sozialen Wohlbefindens des Menschen und nicht nur das Freisein von Krankheit und Gebrechen. Die Erlangung des bestmöglichen Gesundheitszustandes ist eines der Grundrechte eines jeden Menschen ohne Unterschied der Rasse, Religion, des politischen Bekenntnisses, der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung" (WHO).

In der Bundesrepublik Deutschland ist es Aufgabe des Staates, Art, Umfang und Qualität des sozialen Schutzes vor Krankheit und bei Erkrankung zu bestimmen. Diese Aufgabe erwächst aus dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot aus Artikel 20 des Grundgesetzes.

Das von den Gesetzlichen Krankenkassen getragene Gesundheitswesen stellt einen Grundpfeiler im System der Sozialen Sicherung der Bundesrepublik Deutschland dar.

Mit der Einführung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich in Deutschland über Jahrzehnte ein im internationalen Vergleich leistungsfähiges Gesundheitswesen mit niedergelassenen Ärzten, diagnostischen und therapeutischen Einrichtungen sowie Krankenhäusern, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen entwickelt. Im Gesundheitswesen sind mehr als vier Millionen Frauen und Männer beschäftigt. Das umgesetzte Finanzvolumen beträgt ca. 250 Milliarden Euro, wobei ca. 150 Milliarden Euro über die GKV erbracht werden. Das auf Beiträgen basierende Prinzip der solidarischen (einschließlich der paritätischen) Finanzierung wie auch das Prinzip der Selbstverwaltungen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung haben diese Entwicklung maßgeblich beeinflusst.

Seit den achtziger Jahren ist dieses System zunehmend gefährdet. Wesentliche Ursachen hierfür sind:

  • Wandel des Staatsverständnisses und Reorganisation des Sozialstaates hin zu einem Wettbewerbsstaat, in dem die Rechte der Selbstverwaltungen beschnitten, Sozialleistungen reduziert und zunehmend individualisiert (=privatisiert) werden.
  • Wandel der Arbeitsgesellschaft mit
    • lang andauernder Massenarbeitslosigkeit bei zunehmender Ausgrenzung und Belastung der Betroffenen,
    • wachsendem Niedriglohnsektor, sinkenden Reallöhnen sowie Renten,
    • überproportional wachsenden, nicht sozialversicherungspflichtigen Kapitaleinkommen von Unternehmen und Privatpersonen,
    • privat versicherten Besserverdienenden und
    • insgesamt sinkenden bzw. stagnierenden GKV-Einnahmen bei Aushöhlung des Solidarprinzips.
  • Uneffektive Strukturen mit
    • Trennung von ambulanten und stationären Bereichen,
    • unabgestimmten, kostenintensiven Mehrfachuntersuchungen,
    • Bereichen der Fehl-, Unter- bzw. Überversorgung.
  • Einseitige Ausrichtung des Systems auf die kostenintensiven kurativen Maßnahmen bei Vernachlässigung der Gesundheitsförderung und Prävention.
  • Nicht beherrschbare Kostenentwicklung bei den Arzneimitteln durch den Einfluss der Pharmaindustrie sowie in der Geräteausstattung durch eine Vielzahl von wissenschaftlich-technischen Entwicklungen.
  • Umverteilung von GKV-Mitteln für andere Zwecke ("Verschiebebahnhöfe").

 Im Ergebnis dieser Entwicklungen wurden immer wieder durch sämtliche Bundesregierungen Gesetze verabschiedet, die angeblich auch der Sicherung der Versorgungsstabilität und der Qualität dienen sollten, jedoch aufgrund der Fixierung auf eine populistische Scheindebatte über Lohnnebenkosten nur auf eine Beitragssatzstabilität abzielten, regelmäßig zu einer Verschiebung der Kosten, aber auch zu Kürzungen am Leistungskatalog und damit zu einer stärkeren Belastung der Versicherten führten.

Gegenwärtig kann davon ausgegangen werden, dass die gesetzlich Krankenversicherten mit ihren Beiträgen und Zuzahlungen einen Anteil von mindestens 65 % der Gesundheitskosten tragen. Wo ehemals die Kosten für das Gesundheitssystem paritätisch, d.h. zu gleichen Teilen, von Arbeitgebern und Versicherten getragen wurden, haben die letzten Bundesregierungen die Unternehmerseite von Milliarden Euro entlastet und auch auf diesem Wege die Umverteilung von unten nach oben betrieben.

Die Gesundheitsreformen 2004 und 2007 haben den Prozess der Privatisierung gesundheitlicher Risiken und der Entsolidarisierung drastisch befördert. Der Ausstieg aus dem gesetzlich fixierten Prinzip der Solidarität wurde u. a. durch die Einführung des Selbstverschuldungsprinzips wie durch Wahl- und Sondertarife eingeleitet. Das Gesundheitswesen wurde für marktwirtschaftliche Mechanismen geöffnet. Solidarität weicht der "Eigenverantwortung", die letztlich ein Synonym für Privatisierung ist.

Bedarfsgerechtigkeit wird zunehmend durch Leistungs- und Marktgerechtigkeit ersetzt. Das Gesundheitswesen mutiert zu einer Gesundheitswirtschaft, in dem der Patient zum Kunden wird, der angeblich gern für den Erhalt seiner Gesundheit zahlt.

Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz bildet einen markanten Höhepunkt innerhalb der bisherigen Maßnahmen zur Privatisierung gesundheitlicher Risiken und zur Entsolidarisierung zwischen den betroffenen gesellschaftlichen Gruppen (also zwischen den Versicherten, zwischen den Arbeitgebern und Versicherten sowie zwischen den Versicherten und den Leistungserbringern).

Mit der geplanten Einführung des Gesundheitsfonds zum 01. Januar 2009 sind weitere einseitige Belastungen der Versicherten durch Beitragssatzerhöhungen bzw. Leistungsausgliederungen vorhersehbar.

Dieser Trend muss umgekehrt werden. Circa drei Viertel der Bevölkerung sprechen sich für den Erhalt des solidarischen (einschließlich des paritätischen) Prinzips der Sozialversicherungen aus – sei es bei der Krankenversicherung, Pflege oder Rente.

Die zukünftige Entwicklung des Gesundheitswesens, bedarf eines Richtungswechsels - einer Neuausrichtung der Finanzierung ebenso wie einer am Bedarf der Bevölkerung ausgerichteten Umgestaltung seiner Strukturen und Leistungen.

Die vorliegenden Thesen widerspiegeln die programmatischen Vorstellungen der Partei DIE LINKE für die Schaffung eines solidarischen Gesundheitswesens unter den gegenwärtigen gesellschaftlichen Bedingungen.

Gesundheitspolitische Thesen

1. Gesundheit – das ist das vollkommene körperliche, seelische und soziale Wohlsein (WHO). Gesundheit - ist ein Menschenrecht und keine Ware. Gesundheit - ist ein individuelles und kollektives Gut, das es zu erhalten und zu verbessern gilt, deshalb ist die Gesundheitsförderung von herausgehobener Bedeutung.

Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist allein am medizinischen Bedarf und nicht an kommerziellen Interessen auszurichten. Sie ist dezentral und nach demokratischen Grundsätzen zu organisieren.

Der Zugang zu den Einrichtungen des Gesundheitswesens wie zu seinen Leistungen muss für alle Menschen gleichermaßen offen sein. Die Finanzierung des Systems muss folglich solidarisch von der gesamten Gesellschaft getragen werden.

2. Das Gesundheitswesen in den einzelnen Bundesländern dient der wohnortnahen und bedarfsgerechten gesundheitlichen Versorgung seiner Bevölkerung. Es soll mit seinen Leistungen allen Menschen unabhängig von ihrer sozialen und finanziellen Situation zur Verfügung stehen.

3. Alle Frauen und Männer sowie Unternehmen beteiligen sich entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten unter Einbindung aller Einkommensarten an der Finanzierung des Gesundheitswesens (solidarische Bürgerversicherung). Perspektivisch werden die Trennung von Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung aufgehoben, die Beitragsbemessungsgrenze schrittweise angehoben und die Grundsätze der Solidarität und Parität wieder hergestellt.

4. Auf die Einführung des Gesundheitsfonds ist zu verzichten. Kopfpauschalen werden ebenso wie staatliche Beitragsfestsetzungen außerhalb der Selbstverwaltungsorgane abgelehnt.

5. Der Leistungskatalog wird dahingehend neu gefasst, dass alle medizinisch notwendigen und wissenschaftlich begründeten  Leistungen über die Krankenversicherung ohne private Zuzahlungen finanziert werden. Praxisgebühr und Zuzahlungsregelungen der letzten Gesundheitserformen für medizinisch erforderliche und wissenschaftlich begründete  Leistungen werden rückgängig gemacht.

6. Die Finanzierung des Gesundheitswesens muss so gestaltet werden, dass Ärztinnen und Ärzte sowie nichtärztliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Aufgaben allein am medizinischen Bedarf der Patientinnen und Patienten orientiert wahrnehmen können. Budgetdeckelungen im ambulanten wie stationären Bereich sind aufzuheben.

7. Die Kriterien für den Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen sind entsprechend der Strukturen und der Morbidität ihrer Mitglieder neu zu fassen. Der Finanzausgleich wird  ohne Einschränkungen auf Basis dieser Kriterien geregelt.

8. Die Selbstverwaltungen der Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind demokratisch weiterzuentwickeln u. a. durch regelmäßige öffentliche Rechenschaftslegungen, Wahrnehmung der Rechte in den Selbstvertretungen allein durch Versicherten- und Patientenvertreter. Mit der Wahrnehmung von Versicherten- und Patienteninteressen Beauftragte müssen ebenfalls Mitglieder einer GKV sein.

9. Mitbestimmungs- und Entscheidungsrechte der Patientenvertreter in den Gremien sowie Möglichkeiten und Befugnisse von Patientenbeauftragten in Bund und Ländern bzw. Patientenfürsprecher in Krankenhäusern werden weiterentwickelt.

10. Eingedenk des immer wieder konstatierten Zusammenhangs von sozialer Lebenssituation und dem Gesundheitszustand der Bevölkerung in Deutschland gilt es – neben der Verbesserung der sozialen Lebensbedingungen – Gesundheitsförderung und Prävention als eine wichtige Säule im Gesundheitswesen auszubauen. Es sind gesundheitsförderliche Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und den Menschen in ihren Lebenswelten (u. a. Kitas, Schulen, Familien, Freizeiteinrichtungen, Gemeinde-, Stadtteile und Betriebe) Handlungsoptionen für gesunde Lebensweisen zu eröffnen.

11. Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist zur Wahrnehmung seiner Aufgaben im Sinne der Gesundheitsprävention zu stärken und als Partner von Institutionen und Bevölkerung in den unterschiedlichen Lebenswelten zu stärken.

12. In den Ländern wird in öffentlicher Verantwortung die Gesundheitsberichterstattung qualifiziert. In Gesundheitskonferenzen und bei der Erarbeitung von Gesundheitszielen arbeiten die Partner des Gesundheitswesens mit den Partnern anderer gesellschaftlicher Bereiche zur Beförderung einer gesunden Lebensweise aller Menschen zusammen.

13. Die am Bedarf orientierte Krankenhausplanung bleibt in staatlicher Hand. Die Länder und Kommunen nehmen weiterhin ihre Verantwortung für die bedarfsgerechte, investive Ausstattung der Krankenhäuser wahr. Die duale Krankenhausfinanzierung  ist zu erhalten. Eine Regionalisierung der Landeskrankenhausplanung lehnen wir ab.

14. Probleme der öffentlichen Haushalte dürfen nicht über Kürzungen der Krankenhausfinanzierung bzw. anderer Leistungen der öffentlichen Daseinsfürsorge gelöst werden, sondern allein durch eine sozial gerechte Steuerpolitik des Bundes.

15. Defizite bei der Finanzierung von Krankenhäusern, die der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung dienen, sind mit Bundesmitteln auszugleichen.

16. Die weitere Privatisierung von Krankenhäusern ist zu verhindern und eine Reprivatisierung von Krankenhäusern anzustreben.

17. Die kostenintensive Trennung von ambulanten und stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens ist schrittweise zu überwinden. Die vorhandenen Ressourcen im Bereich der ambulanten Einrichtungen, der Krankenhäuser, der Rehabilitations- und Pflege-Einrichtungen werden bedarfsgerecht vernetzt. Zukunftsfähige poliklinische Strukturen mit regionaler, integrativer Vernetzung werden ausgebaut und neue Berufsfelder wie Gemeindeschwestern (s. Projekt "AGNeS") im Interesse einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung etabliert.

18. Die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln muss sich am medizinischen Bedarf orientieren. Zur Eindämmung der Kosten im Bereich der Arzneimittelausgaben dient die Einführung einer Positivliste mit Festpreisbindung für Arzneimittel. Die Ausgrenzung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente wird aufgehoben. Die Mehrwertsteuer für Arzneimittel ist auf 7 % zu reduzieren. Die Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln bleibt eine hoheitliche Aufgabe.

19. Eine Bewerbung von Arzneimitteln bei Verbrauchern oder Heilberuflern gehört untersagt.

20. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung der im Gesundheitswesen Beschäftigten bleibt eine hoheitliche Aufgabe. Zuwendungen  der Industrie an Ärzte und andere Beschäftigte des Gesundheitswesens im Rahmen dieser Aus-, Fort- und Weiterbildung sind gesetzlich zu untersagen.

21. Zur Sicherung einer bedarfsgerechten, flächendeckenden und wohnortnahen gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung bedarf es einer Ziel gerichteten Nachwuchsgewinnung für alle medizinischen Berufe.

22. Medizinische Leistungen sind sowohl im ambulanten wie im  stationären Bereich der alten und der neuen Bundesländer nach einheitlichen Kriterien zu vergüten. Die Ost-West-Angleichung von Honoraren sowie Löhnen und Gehältern bei allen Berufen im Gesundheitswesen ist kurzfristig umzusetzen.