Antrag der Fraktion DIE LINKE an den Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Der Landtag möge beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass
die Deckelung der Krankenhausfinanzierung aufgehoben und
eine solidarische Finanzierung des Gesundheitswesens eingeführt wird.
Prof. Dr. Wolfgang Methling und Fraktion
Nach § 71 SGB V haben die Vertragspartner auf Seiten der Krankenkassen und der Leistungserbringer die Vereinbarungen über die Vergütung so zu gestalten, dass Beitragssatzerhöhungen ausgeschlossen werden.
Diese Deckelung der Ausgaben für die stationär zu erbringenden Leistungen im Zusammenhang mit stagnierenden Einnahmen der GKV führt zu einer zunehmenden Finanznot der Krankenhäuser. Steigende Betriebskosten, steigende Ausgaben für Medikamente, Tariferhöhungen der letzten Jahre konnten somit im Wesentlichen nur zu Lasten des Personals abgefedert werden.
Die meisten Krankenhäuser reagierten auf Defizite mit einer Verringerung des Personals, vor allem im Pflegebereich wurden rd. 30.000 Stellen abgebaut, vielfach wurden eigene, untertarifliche Haustarife eingeführt. Eine deutliche Arbeitsverdichtung für die verbliebenen Mitarbeiter war die Folge.
Ein Abgehen vom Prinzip der Bindung der Entwicklung der Vergütung für die stationäre medizinische Versorgung an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen könnte die aufgestauten Probleme in den Krankenhäusern lösen, würde jedoch zu deutlichen Beitragssatzerhöhungen in der GKV führen.
Die Forderung nach Aufhebung der Deckelung muss deshalb mit der Forderung nach einer grundlegend veränderten Finanzierung der GKV verbunden werden.
Alle Frauen und Männer sollten nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen und insofern pflichtversichert werden.
Mit einer derartigen solidarischen Finanzierung zur Gesetzlichen Krankenversicherung würde sich deren Beitragsaufkommen deutlich erhöhen und die Beitragsbelastung für den Einzelnen könnte sinken.