Satzung der BAG

Vorläufige Satzung

(Entwurf) - Beraten in der Koordinierungsgruppe am 4. April 2008

1. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Bildungspolitik (BAG) ist ein vom Parteivorstand auf der Grundlage der Bundessatzung anerkannter innerparteilicher, thematischer Zusammenschluss.

Ihre Tätigkeit erfolgt gemäß der Bundessatzung §§ 28-31.

2. Grundlage Tätigkeit der BAG sind die programmatischen Beschlüsse der Partei.

Ziel ihrer Tätigkeit ist, das Menschenrecht auf Bildung für alle auch in der Bundesrepublik zu verwirklichen.

Die Mitglieder der BAG fordern optimale Entwicklungs- und Bildungsmöglichkeiten für alle Kinder und Jugendlichen und setzen sich dafür ein, dass endlich Schluss gemacht wird mit der extrem hohen Abhängigkeit der Bildungsmöglichkeiten und des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft.

Sie treten für eine grundlegende, sozial gerechte, demokratische Bildungsreform ist in diesem Lande ein.

Dazu arbeiten sie mit allen reformwilligen Kräften zusammen und wirken in verschiedenen gemeinsamen Aktivitäten verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Initiativen auf ihre Ziele hin.

3. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Bildungspolitik ist für bildungspolitisch interessierte Mitglieder und Sympathisanten der Partei DIE LINKE offen, die sich aktiv an der bildungspolitischen Auseinandersetzung beteiligen, Erfahrungen werten und Vorschläge erarbeiten, in welcher Weise die Partei Die Linke Einfluss auf notwendige Veränderungen im Bildungssystem nehmen kann.

Die Mitglieder der BAG können an Beratungen sowohl auf Bundes- als auf Landesebene teilnehmen und sich zu Fragen der frühkindlichen Förderung, der Schulpolitik, der Berufsbildungspolitik, der Hochschulpolitik wie der Weiterbildungspolitik und deren soziale Bedingungen einbringen.

Die Mitglieder der BAG arbeiten in der Regel in Landesarbeitsgemeinschaften Bildungspolitik(LAG) und weiteren kommunalen und regionalen bildungspolitischen Gremien mit oder sind als Abgeordnete tätig.

Die Mitglieder der BAG haben die Möglichkeit,

4. Im Zentrum der Tätigkeit der BAG, ihrer Arbeitskreise und Projektgruppen stehen:

Die bildungspolitische Diskussionen im internationalen Bereich, insbesondere im Rahmen der EL und dem europäischen Sozialforum, aber auch darüber hinaus mit Vertretern im Europaparlament zu befördern.

Daraus ergeben sich die folgenden Arbeitsaufgaben:

5. Zur Organisation der Arbeit:

Die Mitglieder der BAG wählen für 2 Jahre  vier SprecherInnen und einen/e Geschäftsführer/in.aus den Reihen ihrer Mitglieder, wobei die Mindestquotierung zu beachten ist.
Die Koordinierung der Arbeit übernimmt eine Koordinierungsgruppe, der  der Geschäftsführer, die Sprecherinnen und Sprecher der BAG, die bildungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, die zuständigen Mitglieder des PV und der Vertreter der BAG im Bundesausschuss der Partei gehören.
Es können weitere Mitglieder der BAG und wenn notwendig, Vertreter anderer Organisationen berufen werden.

Die Mitglieder der Koordinierungsgruppe

6. Die SprecherInnen berufen in Abstimmung mit der Koordinierungsgruppe Beratungen der BAG ein.
Zweimal im Jahr finden bundesweite öffentliche Beratungen der BAG - das Bildungsplenum – statt, auf dem bildungspolitische Themen diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht werden. Alle zwei Jahre finden  Bildungspolitische Konferenzen in einem größeren Rahmen statt.

7. Regelmäßige Publikation der BAG  ist die  "Zukunftswerkstatt Linke Bildungspolitik". Sie erscheint alle zwei Monate. Unregelmäßig erscheinen Beihefte. Die Redaktion setzt sich aus Mitgliedern der BAG zusammen.
Über die aktuelle Arbeit und bildungspolitische Entwicklungen wird im Internet auf der Hompage der BAG Bildungspolitik informiert.

8. Auf der Grundlage der Satzung der BAG Bildungspolitik ist eine Geschäftsordnung auszuarbeiten.

Quelle: http://www.die-linke.de/partei/zusammenschluesse/bagbildungspolitik/satzungderbag/