Beschluss des Bundestreffens der AG Betrieb & Gewerkschaft am 27. und 28. September 2008 in Würzburg
In den Wahlkämpfen 2009 geht es darum, die Bedingungen für einen grundlegenden Politikwechsel, für eine Abkehr von der neoliberalen Politik zu verbessern. DIE LINKE soll aus den Wahlen wesentlich gestärkt werden.
Das NEIN der Iren zum Lissabonner Vertrag ermöglicht uns im Europawahlkampf eine Debatte zur Neugründung einer sozialen Europäischen Union. Wir brauchen eine Alternative, ein Europa mit einem sozialen Gesellschaftsvertrag.
1. Nein zum Vertrag von Lissabon
Das Nein zum "Verfassungsvertrag" der Europäischen Union in Frankreich und den Niederlanden hat sich in allen Ländern der Europäischen Union ausgewirkt und die tiefe Vertrauenskrise gegenüber der neoliberalen Orientierung der europäischen Politik offenbar gemacht. Der von den EU-Regierungen vorgeschlagene "Reformvertrag" (Vertrag von Lissabon) ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit dem früheren Entwurf des Verfassungsvertrags und wurde in der einzigen Volksabstimmung, die darüber stattfand, in Irland deutlich abgelehnt.
DIE LINKE ist gegen diesen Vertrag von Lissabon, weil er darauf abzielt, die neoliberalen Grundlagen der gegenwärtig gültigen Verträge und des Europäischen Verfassungsvertrages zu erhalten. Wir sehen es als erforderlich an, eine neue Debatte über den weiteren Weg im Sinne einer "Neugründung Europas" zu führen. Mit der neoliberalen Logik zu brechen und die europäische Integration grundsätzlich neu zu orientieren ist der einzige Weg, um zu dauerhaftem Frieden, zu friedlicher Koexistenz und Zusammenarbeit der Völker und Staaten Europas, zu einer demokratischen, politischen und sozialen Perspektive des europäischen Kontinentes beizutragen. Die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon muss deshalb ausgesetzt werden.
Die öffentliche europäische Debatte über die vertraglichen Grundlagen der EU muss neu gestartet, organisiert und vorangetrieben werden. Das so oft beschriebene und anerkannte Demokratiedefizit, das seit der Gründung der EU besteht, muss überwunden werden. Der Raub der Souveränität, den die europäischen Institutionen in den letzten Jahren begangen haben, ist zu korrigieren. Wir fordern eine reale Beteiligung der Völker an der Ausarbeitung der Politik und am europäischen Projekt. Das ist der einzige Ausweg aus der tiefen Legitimationskrise, in die die europäische Integration geraten ist.
2. Die neoliberale 'Lissabon-Strategie' aufgeben - eine integrierte EU-Strategie für Nachhaltigkeit und Solidarität einleiten
Im Jahr 2000 hat der Europäische Rat in Lissabon das Ziel formuliert, aus der Europäischen Union bis 2010 "die dynamischste, wettbewerbsfähigste wissensbasierte Wirtschaft der Welt zu machen". Die 2005 nochmals verschärfte Lissabon-Strategie setzt einseitig auf Kostensenkung und den Vorrang einer marktradikalen Wirtschaftspolitik, um so mehr "Wettbewerbsfähigkeit" der Unternehmen in der EU zu erreichen. DIE LINKE hat die Lissabon-Strategie stets grundlegend kritisiert und abgelehnt. In 2010 wird die EU eine Bilanz über die Ergebnisse dieser Strategie ziehen und entscheiden, wie es weiter gehen soll.
DIE LINKE fordert, die Lissabon-Strategie aufzugeben und durch eine integrierte EU-Strategie für Nachhaltigkeit und Solidarität abzulösen. Aus unserer Sicht sollte diese integrierte Strategie eine wirtschaftliche, eine soziokulturelle, eine ökologische und eine institutionelle Dimension haben und die bisherigen EU-Strategien ("Wachstum und Beschäftigung", "EU-Nachhaltigkeitsstrategie", "Strategie zu Sozialschutz und sozialer Integration") neu orientieren und bündeln.
Wirtschaftliche Nachhaltigkeit hat zum Ziel die Aufrechterhaltung des bestehenden "Kapitalstocks" der Gesellschaft und des gesellschaftlichen Reichtums, die Garantie wirtschaftlicher Effizienz, ökologisch und sozial nachhaltiger Produktivitätssteigerung und Innovationsfähigkeit, wirtschaftliche Stabilität, die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe, eine ausgeglichene Handels- und Zahlungsbilanz sowie eine neue Art von Vollbeschäftigung.
Soziokulturelle Nachhaltigkeit umfasst die Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung, die Durchsetzung der Gleichheit der Geschlechter, eine gerechte Verteilung von Vermögen und Einkommen, die Stärkung sozialer Grundrechte und gleichen Zugang zu öffentlichen Gütern, verbesserte soziale Sicherheit, öffentliche Fürsorge und öffentliche Dienstleistungen sowie sozio-ökologische Veränderungen bei den Verbrauchergewohnheiten. Beschäftigungspolitik muss über Arbeitsmarktpolitik hinaus garantierte soziale Sicherheit für das gesamte Leben, sozialpolitische Ziele wie Arbeitsqualität, Gleichstellung der Geschlechter und eine gesundheitsfördernde Organisation der Arbeitsumwelt einschließen.
Ökologische Nachhaltigkeit bedeutet Schutz der Biodiversität, eine drastische Reduzierung des Energie- und Materialverbrauchs, der Transportwege, des Bodenverbrauchs, der Umweltverschmutzung durch giftige Substanzen usw.
Die institutionelle Dimension von Nachhaltigkeit umfasst mehr Recht auf Teilhabe und Chancen für die Menschen, Stärkung von Netzwerken und engere Zusammenarbeit der Institutionen.
Diese integrierte Strategie kann in die Praxis umgesetzt werden, wenn es gelingt, verbindliche Ziele auf EU-Ebene, Richtlinien, Aktionsprogramme und Maßnahmen sowie einen gemeinsamen Regulierungsrahmen in den relevanten Politikfeldern auf der Ebene der EU und ihrer Mitgliedstaaten miteinander zu verbinden.
Eine derart tief greifende Veränderung der Politik wird ganz sicher nicht erreicht werden, wenn wir uns nur auf den "guten Willen" der gegenwärtig herrschenden Eliten in der EU und ihren Mitgliedstaaten verlassen. Dafür ist Mobilisierung von unten nötig – durch Gewerkschaften, soziale Bewegungen und DIE LINKE. Deshalb will DIE LINKE eine breite Debatte über eine solche Alternative und über die Unterstützung von Bewegungen und Bündnisseen für Veränderung initiieren. Wir wollen uns an solchen konkreten thematischen Debatten im Europäischen Sozialforum, in anderen sozialen und demokratischen Initiativen, in den Gewerkschaften oder bei der Ausarbeitung der Charta der Grundsätze für ein anderes Europa beteiligen.
3. Soziale Fortschrittsklausel
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Reihe umstrittener Urteile das Prinzip verankert, dass die unternehmerischen Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes (z.B. Niederlassungsfreiheit der Unternehmen, freier Kapital-, Güter- und Dienstleistungsfreiheit) die Beschränkung sozialer Grundrechte (Streikrecht, Koalitions- und Tarifvertragsfreiheit usw.) begründen können. Weiterhin hat er die geltenden EU-Entsenderichtlinie so interpretiert, dass die Mitgliedstaaten keine höheren Anforderungen an Entsendeunternehmen aus dem EU-Ausland stellen können, als Mindestlöhne zu zahlen und Mindestarbeitsbedingungen einzuhalten.
Um eine solche Gewerkschafts- und arbeitnehmerInnenfeindliche Rechtsprechung in Zukunft zu unterbinden, fordert DIE LINKE als Sofortmaßnahme, dass die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten eine "Soziale Fortschrittsklausel" in Form eines Protokolls zu den geltenden EU-Verträgen im EU-Primärrecht zu verankern.
Die "Soziale Fortschrittsklausel" muss unmissverständlich festhalten:
dass Grundrechte (und insbesondere das Streikrecht, Koalitionsrecht und die Tarifvertragsfreiheit) im Konfliktfall Vorrang vor den unternehmerischen Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes haben;
dass die Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes und das EU-Entsenderecht nicht als Begründung dafür herangezogen werden können, den sozialpolitischen Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Festlegung höherer Anforderungen (Einhaltung von Tarifverträgen, nationalen arbeitsrechtlichen Bestimmungen usw.) an Entsendeunternehmen aus dem EU-Ausland zu beschränken, um das Prinzip "gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen für gleiche und gleichwertige Arbeit am gleichen Arbeitsort" durchzusetzen;
dass die Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes und das EU-Entsenderecht ebenfalls nicht als Begründung dafür herangezogen werden können, um Tarifzensur auszuüben und den Handlungsspielraum von Gewerkschaften so einzuschränken, dass kollektive Maßnahmen gegenüber Entsendeunternehmen aus dem EU-Ausland zur Aufnahme von Tarifverhandlungen über Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen hinaus beschränkt werden können.
Die Gewerkschaften müssen das uneingeschränkte Recht haben regionale, nationale und europaweite Tarife abzuschließen und dafür zu streiken. Das ungehinderte Streikrecht der Gewerkschaften, einschließlich des politischen Streiks, und die freie Entfaltung unabhängiger Gewerkschaften sind in allen Ländern Europas zu gewährleisten.
Die betriebliche Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten auf europäischer Ebene ist zu fördern. Europa-Betriebsräte sind dafür ein geeignetes Mittel.
Die gesetzliche Höchstarbeitszeit in der Woche darf 40 Stunden im Durchschnitt nicht überschreiten. Alle Arbeitszeitregelungen in der EU sowie die nationalen Arbeitszeitregelungen müssen entsprechend geändert werden. Wir kämpfen für eine europaweite 35-Stunden-Woche, wie ETUC und die nationalen Gewerkschaften sie in ihrem Programm haben.
Generell sind wir für das Renteneintrittalter von 60 Jahren. Nationale Regelungen, die ein früheres Rentenalter ermöglichen, sind zu verteidigen. Alle Regelungen die eine wie auch immer geartete Verlängerung der Lebensarbeitszeit beinhalten, lehnen wir ab. Wir kämpfen für angemessene öffentlich gesicherte Renten für alle, die über der jeweiligen Armutsgrenze in jedem europäischen Land liegen.
4. Liberalisierung und Privatisierung stoppen und umkehren - Öffentliche Daseinsvorsorge stärken
Unter dem Motto "mehr Wettbewerb" haben EU und Mitgliedstaaten vormals öffentliche Dienste wie z.B. Fernsehen, Energieversorgung, Bahn, Post und Telekommunikation liberalisiert. Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist ein breiter Sektor von Dienstleistungen dereguliert worden. Die dramatische Konsequenz dieser Politik ist, dass nur wenige Großunternehmen die Märkte beherrschen, die Arbeitsbedingungen und Einkommen der Beschäftigten in diesen Bereichen immer schlechter werden, während für Verbraucherinnen und Verbraucher zumeist höhere Kosten entstehen und die Qualität der erbrachten Leistungen oft nachlässt. Die Liberalisierungspolitik hat wiederum die Privatisierung vormals öffentlicher Dienstleistungen vorangetrieben.
DIE LINKE fordert hingegen: Politik muss im gesamtgesellschaftlichen Interesse handeln. Die Gewährleistung allgemeiner Versorgungssicherheit zu sozial verträglichen Konditionen, gleicher Zugang aller zu Leistungen der Daseinsvorsorge, hohe Servicequalität, Verbraucherschutz, ökologische und soziale Nachhaltigkeit, demokratische Kontrolle und Partizipation müssen Priorität für die europäische Politik im Bereich der Daseinsvorsorge haben.
Wir wenden uns ausdrücklich gegen Bestrebungen in der EU, eine öffentliche Ausschreibungspflicht für kommunale und regionale Leistungen der Daseinsvorsorge vorzuschreiben und die Liberalisierung weiterer Bereiche wie z.B. Wasser- und Abwasserwirtschaft, ÖPNV und öffentliche Sparkassen durchzusetzen. DIE LINKE fordert den Stopp aller weiteren Liberalisierungsprojekte. Wir verlangen eine demokratische, transparente Bewertung der Folgen der bisherigen Liberalisierungspolitik (Servicequalität, Beschäftigung, Umweltauswirkungen, soziale Ausgrenzung, Marktkonzentration etc.) in den einzelnen Bereichen mit der Perspektive, diese wieder unter öffentliche Kontrolle und öffentliche Regie zurück zu bringen.
DIE LINKE lehnt insbesondere die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene EU-Richtlinie zu Gesundheitsdienstleistungen ('Patientenrechte bei grenzüberschreitenden Gesundheitsdiensten') ab, weil sie auf den Einstieg in einen EU-Gesundheitsbinnenmarkt zielt. Gesundheit ist aber keine Ware und keine Angelegenheit von Wettbewerb und EU-Binnenmarkt, sondern Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und der Sozialschutzsysteme. DIE LINKE lehnt ebenso die Position der Europäischen Kommission ab, dass soziale Dienstleistungen den EU-Regeln über den Binnenmarkt, den Wettbewerb, staatliche Beihilfen und Vergabevorschriften unterliegen sollen.
DIE LINKE fordert, dass die öffentliche Daseinsvorsorge und der Non-Profit-Sektor eindeutig vom EU-Binnenmarkt-, Wettbewerbs-, Beihilfen- und Vergaberecht ausgenommen werden müssen. Dies muss in den Europäischen Verträgen unmissverständlich festgehalten werden. Die EU muss festschreiben, dass öffentliche Güter, die öffentliche Daseinsvorsorge (im EU-Jargon "Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse" und "Dienste von allgemeinem Interesse") sowie gemeinwohlorientierte, nicht-gewinnwirtschaftliche Dienste (Non-Profit-Sektor) ausschließlich nach dem Vorrang des öffentlichen Interesses, der demokratischen Steuer- und Gestaltbarkeit, der materiellen Verwirklichung von Grundrechtsansprüchen und der Funktionsfähigkeit der Dienste von den Mitgliedstaaten reguliert werden.
5. Solidarische Lohnpolitik
In der gesamten EU hat es in den vergangenen Jahrzehnten eine stete Umverteilung von den Löhnen zu den Gewinn- und Vermögenseinkommen gegeben. Diese Entwicklung – ausgedrückt in einer sinkenden Lohnquote in der EU – muss gestoppt und umgekehrt werden.
DIE LINKE kämpft für eine solidarische Lohnpolitik in der EU, die auf einen Ausgleich der Produktivitätssteigerung und des Preisanstiegs in der Lohnentwicklung sowie eine Umverteilungskomponente (zur Steigerung des Lohnanteils am Volkseinkommen) abzielt. Wir unterstützen gewerkschaftliche Strategien, in diesem Sinne ihre Tarifpolitik europäisch im Sinne des sozialen Fortschritts zu koordinieren und auskömmliche Löhne zu erreichen.
Solidarische Lohnpolitik will das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit am gleichen Arbeitsort" durchsetzen und für die EU-Ebene verbindlich machen. DIE LINKE fordert, dass die EU durch geeignete gesetzgeberische und andere Maßnahmen dafür sorgt, den Lohnabstand zwischen Frauen und Männern - derzeit 15 % im EU-Durchschnitt und 20 % in Deutschland - bis 2015 aufzuheben. "Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit am gleichen Arbeitsort" muss insbesondere im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs im Europäischen Binnenmarkt durchgesetzt werden, um Lohn- und Sozialdumping zu unterbinden. DIE LINKE fordert, dass die Tarifautonomie in der EU vollständig und flächendeckend garantiert werden muss. Staatliche Politik muss die Rahmenbedingungen für Flächentarifverträge und ihre Allgemeinverbindlichkeit verbessern.
Die große Mehrheit der 27 EU-Mitgliedstaaten hat längst weitgehend flächendeckende Mindestlohnsysteme geschaffen. Um Armutslöhne, Sozialdumping und die Ausbreitung von Niedriglöhnen zu bekämpfen, ist eine koordinierte EU-Mindestlohnpolitik erforderlich, welche die gewachsenen Mindestlohnsysteme in den Mitgliedstaaten (gesetzliche Mindestlöhne, tarifvertragliche Regelungen oder eine Mischung aus beiden) im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips vollständig respektiert. DIE LINKE unterstützt die Forderung des Europäischen Parlaments, dass die EU eine Zielvorgabe zum Mindestniveau von Mindestlöhnen in Höhe von mindestens 60 % des nationalen Durchschnittslohns vereinbart, um Armut trotz Erwerbsarbeit zu verhindern.
DIE LINKE tritt für die Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen oder für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tariflöhnen in kollektiven Vereinbarungen in allen europäischen Ländern ein.
6. Ökologisch-solidarisches Zukunftsinvestitionsprogramm - EU und Mitgliedstaaten
Die nationalstaatliche Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten muss europäisch koordiniert werden, um sozial-ökologische Zukunftsinvestitionen für Arbeitsplätze, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Umwelt und Bildung zu stärken und so die derzeit stagnierende EU-Binnenwirtschaft umweltverträglich zu beleben.
DIE LINKE fordert daher erstens ein Europäisches soziales und ökologisches Zukunftsinvestitionsprogramm (EU-ÖkoZIP), für welches Mittel im Umfang von mindestens einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts der EU-27 mobilisiert werden müssen. Zweitens sollen die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene ähnliche Programme von mindestens einem Prozent ihres nationalen Bruttoinlandsprodukts auflegen und dies mit dem EU-ÖkoZIP abstimmen und verzahnen.
Das EU-ÖkoZIP und die nationalstaatlichen Begleitprogramme müssen vorrangig auf folgende Schwerpunkte konzentriert werden:
ein Beitrag zu drastischer Energieeinsparung (Produktion, Dienstleistungen, Transport, Gebäude usw.) und zur Versorgung des verbleibenden Energiebedarfs ausschließlich durch erneuerbare Energieträger ('Solarwende');
umfassendes Stoffstrommanagement, welches beim "Hinweg" (Gewinnung der erforderlichen Rohstoffe und ihre Umwandlung in Produkte) eine Erhöhung der Ressourceneffizienz um den Faktor 10 anstrebt und den "Rückweg" (Abfälle, Wiederverwendung und -verwertung) deutlich optimiert sowie eine Chemiewende ('Entgiftungsprogramm') befördert;
ein Beitrag zu Verkehrsvermeidung und Verkehrswende, z.B. durch Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs, des Umweltverbunds Schiene-Rad und Ausbau der Schiene im Regional- und Güterverkehr;
ein Beitrag zu ökologisch und sozial nachhaltiger Stadterneuerung und zum Ausbau öffentlicher Dienstleistungen in den Bereichen Bildung, Soziales und Kultur, Gesundheit, Pflege und Erziehung sowie Förderung innovativer Klein- und Mittelbetriebe in Bereichen sozial nachhaltiger, ökoeffizienter Produktion und Dienstleistungen.
Damit gibt die Koordination europäischer und nationaler ÖkoZIPs wichtige Impulse, um neue sozial und ökologisch nachhaltige Arbeitsplätze mit auskömmlichen Einkommen zu schaffen und sie die Erwerbslosigkeit zu verringern, die Klimaschutz- und Umweltziele zu erreichen sowie Innovation, Produktivität und Binnennachfrage in der EU zu stärken. Sie leisten ebenso einen Beitrag zur Friedenssicherung, weil die Abhängigkeit der EU von Energie- und Rohstoffimporten gemindert und den derzeitigen geopolitischen Strategien zur auch militärischen Sicherung des Zugangs zu Energieressourcen und Rohstoffen die Grundlage entzogen wird.
Zur Finanzierung des EU-ÖkoZIP sollten unter anderem folgende Maßnahmen und Instrumente in Betracht gezogen werden:
die Umwidmung sozial und ökologisch fragwürdiger Ausgabelinien des bestehenden EU-Haushalts (z.B. bei Euratom und Kernfusion, bei nicht nachhaltiger Strukturförderung usw.)
die Einführung einer harmonisierten doppelten Tobinsteuer auf Devisentransaktionen (1 % bei normalen Schwankungen, 2 % bei hohen Finanzmarktschwankungen und spekulativen Attacken) sowie einer EU-Wertpapierumsatzsteuer von 1% auf den börslichen und außerbörslichen (OCT-Geschäfte) Verkauf von Wertpapieren (Aktien, Anleihen, Optionen etc., jedoch nicht auf die Emission von Wertpapieren);
die Einführung einer EU-Steuer auf Flugbenzin (Kerosin) sowie eines EU-Rahmens zur Energiebesteuerung (kombinierte Primärenergie/CO2-Steuern, die bei der Produktion von Energie und nicht beim Verbrauch ansetzen);
die Nutzung eines Teils der Gold- und Währungsreserven der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die vom System der Europäischen Zentralbanken für die Geldpolitik nicht benötigt werden.