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Beschluss der Bundeskonferenz am 31. Oktober und 1. November 2009 in Berlin
1. Der BundessprecherInnenrat wird beauftragt, innerhalb des Zeitraumes eines Jahres (bis spätestens 1. November 2010) eine Bundesdelegiertenkonferenz der AG Betrieb & Gewerkschaft vorzubereiten und dazu einzuladen.
2. Eine der Aufgaben dieser Bundeskonferenz ist u.a. die Debatte und eventuell Beschlussfassung über das Delegiertenprinzip bei Bundeskonferenzen der AG B&G.
3. Der BundessprecherInnenrat wird beauftragt, diese Debatten im Vorfeld anzuregen, Positionen zu erarbeiten und mit den LandessprecherInnenräten der AG B&G zu diskutieren. Dazu können beispielsweise Bundestreffen einberufen werden, die Vorschläge und Empfehlungen diskutieren und erarbeiten. Einen bindenden Beschluss kann allerdings nur die Bundesdelegiertenkonferenz fassen.
4. Die Konferenz wird in Form einer Delegiertenkonferenz durchgeführt.
Delegiertenschlüssel:
Es gilt die Mindestquotierung.
Stichtag für die Anzahl der Delegiertenmandate ist der Stand vom 31. Dezember 2009.
5. Der Termin der nächsten Bundeskonferenz muss mindestens sechs Monate vorher bekannt gemacht werden, um ausreichend Zeit für die Wahl der Delegierten zu haben.
6. Die Delegiertenwahlen in den Landes AGen müssen 4 Wochen vor dem Stattfinden der Bundesdelegiertenkonferenz abgeschlossen sein.