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Sabine Wils
Welche Höhe strebt DIE LINKE für die jeweiligen nationalen Mindestlöhne in Europa an und woran orientiert sich eine europäische Mindestlohnpolitik? Um diese Frage gab es den vergangenen Wochen Diskussionen und auch Irritationen.
Auslöser waren Veröffentlichungen der drei Abgeordneten der LINKEN im Europäischen Parlaments Gabi Zimmer, Thomas Händel und Jürgen Klute. Diese hatten in der Zeitschrift der LINKEN im Europäischen Parlament, "Europarot", vom Mai 2010 unter der Überschrift "Linke Forderungen an die EU 2020 Strategie" eine "verbindliche EU-weite Mindestlohnrichtlinie und armutsfeste Mindesteinkommen auf der Basis von 60 % des nationalen Durchschnittseinkommens der Haushalte (nationaler Median des Haushalts-Äquivalenzeinkommens)" gefordert. In der Folgeausgabe der "Europarot" vom Juli 2010 schrieb Thomas Händel: "Wir fordern darüber hinaus soziale Mindeststandards wie eine europaweite Mindestlohnregelung von 60 Prozent des nationalen Durchschnittseinkommens." 2009 hatte DIE LINKE in ihrem Europawahlprogramm formuliert, dass "[sie] die Forderung des Europäischen Parlaments [unterstützt], dass die EU eine Zielvorgabe zum Niveau von Mindestlöhnen in Höhe von mindestens 60 Prozent des nationalen Durchschnittslohns vereinbart".
Das mag alles ähnlich klingen, ist aber grundsätzlich verschieden. Der sogenannte "nationale Median des Haushalts-Äquivalenzeinkommens" ist das Einkommen desjenigen, der genau in der Mitte stünde, wenn sich alle Personen nach ihrem Einkommen sortiert in einer Reihe aufstellen würden. Anders formuliert: Die ärmere Hälfte hat höchstens, die reichere mindestens das Medianeinkommen. Das Medianeinkommen ist so ein wichtiger Bezugspunkt zur Definition von Armut – für die Berechnung von Mindestlöhnen taugt es kaum.
Das Durchschnittseinkommen meint das arithmetische Mittel der Einkommen, kurz; Die Summe aller Einkommen geteilt durch die Zahl der Personen. Was zum Durchschnittseinkommen zählt, regelt jedes Land in der EU anders. So zählen in Deutschland zum "Durchschnittseinkommen" ausschließlich die Entgelte aus sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen (incl. Mini- und Midijobs, leitende Angestellte und Manager etc.) Einkommen aus staatlichen Transferleistungen (ALG I und II, Rente, BAföG etc.) gehören nicht dazu, in anderen EU-Ländern aber schon. In der Konsequenz ist das "Durchschnittseinkommen" in Deutschland verhältnismäßig hoch. Eine für den europäischen Vergleich geeignete Berechnungsgrundlage für einen existenzsichernden Mindestlohn liefert eine solche Regelung aber nicht.
Die jeweiligen nationalen Mindestlöhne in Europa benötigen eine einheitliche europäische Bezugsgröße - und nicht für jedes Land verschiedene Bezugsgrößen, die beliebig verändert werden können. Die EU-Statistikbehörde Eurostat verwendet hierfür schon lange einen EU-weit vergleichbaren Indikator zum (nationalen) Durchschnittslohn.
Deswegen hält auch die AG Betrieb & Gewerkschaft an der Forderung für eine europäische Mindestlohnpolitik fest, die sich an 60 % der jeweiligen nationalen Durchschnittslöhne orientiert. So heißt es in dem Beschluss zur "europäischen Mindestlohnpolitik" der Bundesdelegiertenkonferenz der AG Betrieb & Gewerkschaft: "Die Bundeskonferenz der AG Betrieb & Gewerkschaft bekräftigt die Aussagen des Programms der Partei DIE LINKE zu den Europawahlen 2009 (siehe oben) sowie die Aussage in der Wahlplattform der Partei der europäischen Linken (EL) von 2009: ‚Wir wollen einen europäischen Mindestlohn, der mindestens 60% der nationalen Durchschnittslöhne beträgt und bestehende tarifliche Vereinbarungen nicht in Frage stellt.’ [...] Wir fordern die Abgeordneten der LINKEN. Im Europaparlament auf, sich eindeutig hinter diese beschlossenen Positionen zu stellen und in der Frage des Mindestlohns keine anders lautenden Forderungen in Umlauf zu bringen."
Für mich sind diese Positionen eindeutig und verbindlich. Lohnarbeit muss zu menschenwürdigen Bedingungen ermöglicht werden. Essentiell gehören hierzu faire Löhne, die nicht trotz Arbeit in Armut führen und Armut manifestieren. Von Löhnen muss man leben können – das gilt nicht nur für die Beschäftigten in Deutschland.
Sabine Wils ist Mitglied im Europäischen Parlament