2. September 2010

Tarifeinheit - Keine Einschränkung des Streikrechts akzeptieren!

Erklärung des BundessprecherInnenrates

Ende Juni hat das Bundesarbeitsgericht den Grundsatz der Tarifeinheit (ein Betrieb - ein Tarifvertrag), der jahrelang angewendet wurde, für nichtig erklärt.

Damit wurde schlagartig deutlich, dass die Debatte, wie Tarifmacht erhalten oder wieder hergestellt werden kann, dringend geführt werden muss.

Mit der am 4. Juni 2010 veröffentlichten gemeinsame Initiative von DGB und BDA wird diese notwendige Diskussion nicht befördert.

Diese Erklärung birgt dagegen Gefahren:

  • Wenn zu Beginn der Kampagne "Gerecht geht anders" die Gemeinsamkeit mit den Arbeitsgeberverbänden betont wird, hilft dies nicht bei der Mobilisierung.
  • Wenn die Frage der Tarifeinheit bewusst in die Hand schwarzgelber Gesetzgebungsmaschinerie gegeben wird, besteht die enorme Gefahr erheblicher Nachteile für gewerkschaftliche Tätigkeit.

Für uns als LINKE kommt keine Einschränkung des Streikrechts in Frage, sondern nur eine Ausweitung. Dementsprechend werden wir keine Hand reichen für die Einschränkung des Streikrechts. Für wen und welche Organisation auch immer. Wir brauchen im Gegenteil die Ausweitung des Widerstandsrechtes, wir brauchen eine definitive Klarstellung, dass auch ein politischer Streik in Deutschland legal ist.

Wir lehnen das gemeinsame DGB/BDA-Papier, insbesondere die darin beschriebene erweiterte Friedenspflicht, ab.