Wolfgang Neskovic
Bagatellkündigungen sind ein Skandal. Sie treffen kleine Arbeitnehmer mit übermäßiger Härte. Sie entziehen diesen Menschen ihre Existenzgrundlage. Und sie lassen den Eindruck entstehen: Die Kleinen bestraft man für Nichtigkeiten, während Führungskräfte in solchen Fällen niemals belangt werden würden. Die Begründung der Kündigungen ist zumeist heuchlerisch. Oftmals wollen die Arbeitgeber ihre Angestellten aus anderen Gründen loswerden.
Einige skandalöse Fälle sind in den vergangenen Monaten öffentlich diskutiert worden. Sie bezeugen, in welchem moralischen Zustand sich unser Land befindet: So wurde einer Kassiererin nach 31 Jahren gekündigt, weil sie zwei Pfandbons im Werte von 1,30 Euro unterschlagen habe. Eine Altenpflegerin wurde auf die Straße gesetzt, weil sie Maultaschen mitnahm, die für die Mülltonne bestimmt waren. Ein Industriearbeiter wurde entlassen, weil er sein Handy an der Firmensteckdose aufgeladen hatte. Schaden: 0,014 Cent.
Die Arbeitsgerichte befördern diese Ungerechtigkeit. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, verteidigt die Kündigungen mit trotziger Uneinsichtigkeit. Dies widerspricht der bestehenden Gesetzeslage. Die Kündigungen stehen in keinerlei Verhältnis zu den Fehlern der jeweiligen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Angestellten handeln in den angesprochenen Fällen nicht aus krimineller Energie heraus. Meistens sind sie einfach sorglos und unbekümmert. Damit ist ihr Verhalten zwar nicht entschuldigt. Aber eine Kündigung ist als Reaktion unverhältnismäßig. Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Eine Abmahnung reicht bei Bagatelldelikten als angemessene Reaktion aus. Da die Rechtsprechung bisher überwiegend uneinsichtig bleibt, hat die LINKE Anfang Februar einen Gesetzentwurf zu Bagatellkündigungen vorgelegt. Mit diesem Entwurf wollen wir die bisherige Rechtsprechung des kalten Herzens an die gesetzgeberische Kandare nehmen. Wir wollen, dass Gerichte wieder in der Lebenswirklichkeit ankommen.
Wolfgang Neškovic, MdB ist Rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag
Der Gesetzentwurf ist zu lesen unter: dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/006/1700649.pdf