Die Schiedskommissionen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die Bundesschiedskommission hat sich dahingehend verständigt, dass eine generelle Veröffentlichung aller ihrer Beschlüsse im Internet nicht erfolgen soll. Sie entscheidet jeweils im Einzelfall, ob eine Veröffentlichung erfolgt. Der Entscheidung werden folgende Überlegungen zugrunde gelegt: hat der Beschluss bundespolitische Bedeutung, können vom Beschluss und der Begründung Wirkungen über den Einzelfall hinaus ergehen, hat das Verfahren bzw. der der Entscheidung zugrundeliegende Sachverhalt vor oder während des Schiedsverfahrens größere mediale Ausstrahlungen gehabt.
BSchK/7/2012/A
Öffentliche Sitzung der Bundesschiedskommission am 6. Mai 2012 - Protokoll der mündlichen Verhandlungmehr
BSchK/115/2011/A
Beschluss der Bundesschiedskommission vom 14. Dezember 2011mehr
BSchK/89/2011
Beschluss der Bundesschiedskommission vom 3. Dezember 2011 mehr
BSchK/18/2011
Beschluss der Bundesschiedskommission vom 3. Dezember 2011mehr
BSchK/68/20
Beschluss der Bundesschiedskommission vom 17. April 2010mehr
BSchK 13-17-2011
Beschluss der Bundesschiedskommission vom 9. April 2011 mehr
BSchK/95/2010
Beschluss der Bundesschiedskommission vom 13. Februar 2011mehr
BSchK/neu 109-112/2010
Beschluss der Bundesschiedskommission vom 8. Februar 2011mehr
BSchK/53/2010
Beschluss der Bundesschiedskommission vom 19. September 2010mehr