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Rechenschaftsberichte

Der Parteivorstand, die Landesvorstände und die Vorstände der den Landesverbänden nachgeordneten Gebietsverbände sind verpflichtet, jährlich Rechenschaft über die Einnahmen und Ausgaben und über das Vermögen der Partei zu legen. Die nach dem Parteiengesetz zu erarbeitenden Rechenschaftsberichte sind vom Vorstand der jeweiligen Gliederungsebene zu bestätigen. (Aus der Bundesfinanzordnung.)

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