Beschluss 2010-24

Personalverantwortung, hauptamtliche Ausübung von Parteiämtern und Erstattung von Aufwendungen an Mitglieder des Parteivorstandes

Ergänzter Beschluss des Parteivorstandes vom 4. Juli 2010

Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss 2010-1 vom 29. Mai 2010

1. Die Personalverantwortung im Parteivorstand üben die Parteivorsitzenden und in deren Auftrag die Bundesgeschäftsführer/innen in Abstimmung mit dem Bundesschatzmeister aus. Personal­entscheidungen, insbesondere Einstellungen, werden vom Geschäftsführenden Parteivorstand auf Vorschlag der Parteivorsitzenden getroffen.

2. Auf der Grundlage des bestehenden Stellenplanes bestätigt der Parteivorstand die hauptamtliche Ausübung nachstehender Parteiämter:

  • Parteivorsitzende
  • Bundesgeschäftsführer/innen
  • Parteibildungsbeauftragte

Die hauptamtliche Ausübung von Parteiämtern wird vergütet, wie dies auch bisher Praxis war. Bezüge aus einem Abgeordnetenmandat werden berücksichtigt. Dabei darf das im beschlossenen Finanzplan vorgesehene Budget nicht überschritten werden.

Die Vergütung orientiert sich an Regelungen in der Bundestagsfraktion:

  • Für Parteivorsitzende an der Vergütung für Fraktionsvorsitzende.
  • Für Bundesgeschäftsführer/innen an der Vergütung für stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Arbeitskreisleiter/innen.
  • Für Parteibildungsbeauftragte beträgt sie 1/8 einer Diät.

Der Bundesschatzmeister wird beauftragt, die entsprechenden Verträge abzuschließen.

3. Gemäß Bundessatzung werden Mitgliedern des Parteivorstandes notwendige Aufwendungen, die im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit entstehen, auf Grundlage der gültigen Ordnungen erstattet.

4. Der Geschäftsführende Parteivorstand wird beauftragt, eine allgemeine Vergütungsregelung für die hauptamtliche Ausübung von Parteiämtern zu entwickeln.

5. Finanzielle Mittel / Kostenstelle: Finanzplan des Parteivorstandes 2010.

Ergänzung laut Beschluss der Parteivorstandssitzung 30. und 31. Oktober 2010:

  • Die bisherigen und künftigen Vergütungen von Mitgliedern des Geschäftsführenden Parteivorstands werden offen gelegt.

Der Beschluss wurde einstimmig bei 3 Stimmenthaltungen gefasst. Mit diesem Beschluss entfällt die im Beschluss vom 29. Mai 2010 getroffene Regelung, wonach bei der Vergütung Verluste aus einem bisherigen Arbeitsverhältnis berücksichtigt werden.