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Beschluss des Parteivorstandes vom 17. Oktober 2009
1. Der am 28. September 2009 übergebene und fristgemäß an den Präsidenten des Deutschen Bundestages eingereichte Rechenschaftsbericht wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Rechenschaftsbericht wird im Internet veröffentlicht und gemäß § 23 Abs. 2 Satz 6 PartG den Delegierten des nächsten Parteitages zur Kenntnis gegeben.
Verantwortlich: Bundesschatzmeister
Der Rechenschaftsbericht zum Download als PDF-Datei