Beschluss 2008-62

Positionen des Parteivorstandes zum EU-Vertrag

Beschluss des Parteivorstandes vom 24. Februar 2008

I.

DIE LINKE bejaht grundsätzlich die europäische Integration. Ohne gemeinsame konkrete Antworten auf die sozialen, ökologischen und demokratischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts sind die heutigen und zukünftigen Probleme nicht lösbar. Eine dauerhafte und nachhaltig im Interesse der Menschen wirksame europäische Integration braucht ihre Unterstützung und Beteiligung. Dies kann aber nur auf der Grundlage einer demokratischen, freiheitlichen, sozialen und den Frieden sichernden Verfassung gelingen. Die Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag, Gregor Gysi und Oskar Lafontaine, haben dazu einen Vorschlag unterbreitet. Diese Verfassung muss die Ziele, Werte und Eckpunkte des Integrationsprozesses definieren, die Rahmenbedingungen für das friedliche, gleichberechtigte Zusammenleben der Menschen auf dem europäischen Kontinent setzen und von den Bürgerinnen und Bürgern legitimiert sein.

Der Vertrag von Lissabon wird diesen Erfordernissen in keiner Weise gerecht. Es handelt sich weder um eine Verfassung, noch begründet dieser Vertrag eine demokratische, soziale, ökologische und den Frieden sichernde Europäische Union.

Wesentliche vertragliche Regelungen sind nicht geeignet, zur Lösung der vielen drängenden Probleme der Gegenwart beizutragen und den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen.

Die Fehlentwicklungen der Europäischen Union werden durch den Vertrag von Lissabon trotz einer Reihe positiver Veränderungen gegenüber dem Vertrag von Nizza festgeschrieben und zudem in entscheidenden Politikbereichen noch verschärft.

Deshalb lehnt DIE LINKE den Vertrag von Lissabon ab.

Unsere Kritik richtet sich insbesondere auf:

1. die Militarisierung der EU- Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Einen gewichtigen Teil der Neuerungen gegenüber den jetzt gültigen Verträgen machen Bestimmungen zur Militär- und Sicherheitspolitik aus. Durch sie soll die vertragliche Grundlage geschaffen werden, um die EU nun auch zu einer globalen Militärmacht aufrüsten zu können, die weltweit Militärinterventionen und Kampfeinsätze durchführen kann. Ausdrücklich begründet der Vertrag eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, "ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern". Die Einrichtung einer "Europäischen Verteidigungsagentur" als Instrument zur "Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung" und "zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors" wird ebenso vertraglich festgeschrieben. Zugleich wird für militärisch besonders "anspruchsvolle" Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnet, sich gesondert in einer "Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit" zusammenzuschließen, über deren etwaige Erweiterung allein die teilnehmenden Staaten entscheiden. Damit wird ein militärisches Kerneuropa geschaffen, das dem Gründungskonsens der europäischen Integration widerspricht. Gleichzeitig werden weltweite Kriege gerechtfertigt. Sogar ein eigener EU-Militärhaushalt wird etabliert. Für weltweite Militäroperationen werden "EU-battle groups" aufgebaut. Zudem wird die EU-Sicherheitspolitik eng an die NATO und die USA gebunden. Das ist eine fast ausschließlich militärisch definierte Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Zugleich aber bleiben die Kompetenzen im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bei den Mitgliedstaaten. Trotzdem könnten parlamentarischen Kontroll- und Entscheidungskompetenzen eingeschränkt werden: das Europäische Parlament wird über die Maßnahmen im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik lediglich informiert; die Rechte des Deutschen Bundestages drohen ausgehebelt zu werden. DIE LINKE sagt dazu entschieden Nein! Sie fordert ein Europa der Abrüstung, der Friedenssicherung und der internationalen Kooperation. Sie sagt Ja zu einem vertraglich zu verankernden ausdrücklichen Verbot von Angriffskriegen, zur strikten Bindung an die UN-Charta und zur Einhaltung der international anerkannten Völkerrechtsnormen.

2. die Grundausrichtung der EU an neoliberalen Politikmaßstäben

Die EU bekennt sich im Vertrag von Lissabon nicht zur Sozialstaatlichkeit, ohne die aber die im Vertrag proklamierte Demokratie und Rechtstaatlichkeit auf tönernen Füßen stehen. Der Vertrag unterwirft die Wirtschaftspolitik uneingeschränkt dem neoliberalen Dogma "einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" und stellt die in Artikel 3 als Ziel postulierte "soziale Marktwirtschaft" unter den Vorbehalt der Wettbewerbsfähigkeit. Zugleich wird an der vorrangigen Ausrichtung der Währungspolitik auf Preisstabilität, am Stabilitätspakt und an der fehlenden demokratischen Kontrolle der Europäischen Zentralbank festgehalten. All dies führt zu Behinderungen staatlicher Konjunktur-, Struktur- und Regionalpolitik, so durch rigide Stabilitätsanforderungen an die öffentlichen Haushalte und  die Unterwerfung der Einrichtungen der Daseinsvorsorge unter das EU-Wettbewerbsrecht. Auch wird versäumt, Fehlentwicklungen in der Interpretation der "Grundfreiheiten" Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit durch EU-Kommission und Europäischen Gerichtshof zu beseitigen, auf denen unter anderem die Dienstleistungsrichtlinie und das Urteil gegen das VW-Gesetz beruhen.
DIE LINKE sagt Nein! zu einer neoliberal ausgerichteten Europäischen Union, die sich vorrangig den Profiten der internationalen Konzerne und des Finanzkapitals verpflichtet fühlt. Sie sagt Ja zur sozialen Ausrichtung der Europäische Union, in der die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehen  - mit eindeutigen arbeitsrechtlichen und sozialen Regelungen und Mindeststandards, um Lohn- und Sozialdumping innerhalb der EU zu beenden. Sie bleibt bei ihrer Forderung nach einer sozialstaatlichen Zielbestimmung im EU-Vertrag.

3. eine EU der verstärkten Zusammenarbeit der Polizei- und Sicherheitsdienste

Weitreichende Neuerungen bringt der Vertrag von Lissabon im Bereich der Innen- und Justizpolitik. Wichtige Kompetenzen werden auf die EU-Ebene übertragen. Europäische Polizeibehörden erhalten noch mehr Kompetenzen. Eine Europäische Staatsanwaltschaft soll eingerichtet werden und ein ständiger Sicherheitsausschuss mit EU-weiter Koordinierung sämtlicher Sicherheitsbehörden von Polizei bis zu Geheimdiensten in den Mitgliedstaaten ist vorgesehen. Über die Arbeit dieses Ausschusses sollen das Europäischen Parlament und die nationalen Parlamente lediglich "auf dem Laufenden gehalten" werden. Auch Europol und Eurojust sollen Operativbefugnisse erhalten. Die Ausgestaltung parlamentarischer Kontrolle über Europol und Eurojust und gerichtlicher Kontrolle über die Staatsanwaltschaft werden sekundären Rechtsakten überlassen. Die "gemeinsame" Asyl- und Einwanderungspolitik mit einem "integrierten Grenzschutzsystem", einer "wirksamen Überwachung des Grenzübertritts an den Außengrenzen" und einer "wirksamen Steuerung der Migrationsströme" zielen auf eine EU-einheitliche restriktive Flüchtlings- und Einwanderungspolitik. Durch eine Klausel wird sogar der Einsatz von Militär im Inneren ermöglicht. Statt mehr Sicherheit bedeutet diese neue Macht der EU vor allem weniger Grundrechte und Demokratie für die Bürgerinnen und Bürger. Einer repressiven Asyl- und Migrationspolitik – wie sie bereits seit langem von vielen Ländern praktiziert wird - droht nun auch EU-weit Tür und Tor geöffnet zu werden. Die Politik einer "Festung Europa" soll vertraglich abgesichert werden.

DIE LINKE wendet sich gegen die weitere Zentralisierung von Polizeibehörden und –kompetenzen in Europa. Die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschriebene Trennung von Polizei und Geheimdiensten darf nicht ausgehöhlt werden. Eine Einsatzmöglichkeit von Militär im Inneren darf es nicht geben.

4. das weiter bestehende Demokratiedefizit

Trotz zahlreicher Änderungen beseitigt der Vertrag von Lissabon nicht das Demokratiedefizit der EU. DIE LINKE sieht sehr wohl Fortschritte, insbesondere bei der Mitentscheidung durch das Europäische Parlament. Die Anzahl der Bereiche, in denen das Parlament künftig mitbestimmen soll, wird sich von jetzt 20 auf 80 erhöhen Es bleibt aber dabei, dass das EU-Parlament auch in Zukunft kein Recht auf Gesetzesinitiative hat. Es wählt weiterhin nicht die einzelnen Mitglieder der Kommission. Auch hinsichtlich des Kommissionspräsidenten kann es nur Vorschläge des Rats ablehnen, nicht aber wirklich selbst wählen. Zukünftig werden zwar erstmalig Bürgerbegehren innerhalb der EU möglich sein, jedoch wird es weiterhin keine bindenden EU-weiten Referenden geben.

Die EU-Grundrechtecharta wird durch Artikel 6 Absatz 1 des geänderten EU-Vertrags für rechtsverbindlich erklärt. Es wurden keine der in den vergangenen Jahren in den Mitgliedsländern diskutierten inhaltlichen Ergänzungen oder Änderungen an der Grundrechtecharta vorgenommen: So wird es weder ein vertraglich garantiertes Recht auf Arbeit noch ein grenzüberschreitendes Streikrecht geben. Ein Grundrecht auf unternehmerische Freiheit aber bleibt verankert.

Die Schaffung von Ämtern eines "Präsidenten des Europäischen Rats" und eines "Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik" sind Ausdruck von Kompetenzvermischung und mangelnder Gewaltenteilung. Der "Präsident", gewählt von den Staats- und Regierungschefs, unterliegt im Gegensatz zu der halbjährlich wechselnden Ratspräsidentschaft keiner parlamentarischen Kontrolle. Das Gleiche gilt für den "Hohen Vertreter" mit seiner Doppelstellung in Rat und Kommission und der Verfügung über den neu aufzubauenden "Europäischen Auswärtigen Dienst".

DIE LINKE fordert deshalb weiterhin die umfassende Demokratisierung der EU, wozu das Initiativrecht für das Europäische Parlament, eine strikte Gewaltenteilung und gleichermaßen die Gewährleistung politischer und sozialer Grundrechte gehören.

II.

DIE LINKE. wendet sich entschieden dagegen, dass der Vertrag von Lissabon an den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedsstaaten und an den Parlamenten vorbei ausgehandelt wurde und v. a. jetzt in kürzester Zeit allein durch die Parlamente ratifiziert werden soll.

Der Verfassungsvertrag vom Oktober 2004 war durch Volksentscheide in Frankreich und in den Niederlanden abgelehnt worden und damit gescheitert. Nach zwei Jahren "Denkpause" haben die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten in der Sommerpause 2007 hinter verschlossenen Türen ein kaum durchschaubares Konvolut von Vertragsänderungen zusammengestellt, das nach offiziellen Angaben 95 % der Inhalte der abgelehnten Verfassung enthält. Die Bürgerinnen und Bürger, die Zivilgesellschaften und auch die nationalen Parlamente wurden dazu nicht einmal angehört, geschweige denn demokratisch beteiligt.

Der Vertrag von Lissabon ist kein neuer Vertrag, sondern ein Änderungsvertrag, der Änderungen des EU- und des EG-Vertrages enthält, wobei der EG-Vertrag in "Vertrag über der Arbeitsweise der Europäischen Union" umbenannt wird. Dementsprechend gibt es keinen durchgängigen Text. Für viele Menschen in der EU ist daher dieser Vertrag kaum lesbar und zu verstehen. Das zeigt: Er wendet sich nicht an mündige Bürgerinnen und Bürger, sondern an bürokratische Eliten.

Jetzt soll der Vertrag rasch ratifiziert werden, in Deutschland bis zum 23. Mai 2008, ohne breite demokratische Debatten und außer in Irland ohne Volksabstimmungen. Dieser Ausschluss der Bevölkerungen entfremdet die europäischen Institutionen von den Menschen in der EU noch weiter und fügt der Europäischen Integration schweren Schaden zu.

III.

Die Partei der Europäischen Linken (EL) und DIE LINKE in Deutschland fordern Volksabstimmungen über den Vertrag von Lissabon in allen EU-Ländern, möglichst am gleichen Tag. Den Volksabstimmungen sollen gründliche Informationen und umfassende demokratische Aussprachen vorausgehen. Dafür setzen sich die europäische und deutsche LINKE mit  breit angelegten Unterschriftensammlungen und Petitionen ein, parallel und gemeinsam mit gesellschaftlichen Bewegungen.

Der Parteivorstand ruft abermals alle Mitglieder und alle Bürgerinnen und Bürger auf, für ihr Recht auf Mitgestaltung und Mitentscheidung bei europapolitischen Grundsatzentscheidungen einzutreten und sich an den Unterschriftensammlungen für ein Referendum zum Vertrag von Lissabon aktiv zu beteiligen.

IV.

Der Parteivorstand begrüßt, dass die Bundestagsfraktion DIE LINKE in einem Entschließungsantrag vom 12. Dezember 2007 die Bundesregierung aufgefordert hat, den Vertragentwurf nicht zu unterschreiben. Er erwartet, dass die Fraktion, nachdem der Entwurf ohne Änderungen unterzeichnet wurde, das Zustimmungsgesetz zu dem Vertrag ablehnt. Die Linksfraktionen im Bundestag und in den Landtagen werden sich auf der Grundlage des Beschlusses des Parteivorstands der LINKEN und des Parteitagsbeschlusses der Partei der Europäischen Linken hörbar in den Ratifizierungsdebatten zu Wort melden.

Besonders begrüßt der Parteivorstand, dass die Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf auf Ergänzung des Grundgesetzes eingebracht hat, dessen Annahme eine Volksabstimmung auch in Deutschland ermöglichen würde. Er fordert insbesondere die SPD, die Grünen und die FDP auf, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

V.

Mit der Ratifizierung des EU-Vertrages von Lissabon durch Frankreich  – als 5. EU-Mitgliedsland - tritt die Ratifizierungsphase in ihre entscheidende Phase ein. In Deutschland soll dies nach dem Willen der Bundesregierung und der Mehrheit im Bundestag  in der ersten Hälfte 2008 abgeschlossen sein – was die Bedeutung der Initiative der LINKEN und anderer gesellschaftlicher Kräfte für ein Referendum umso deutlicher unterstreicht. Denn mit dem Vertrag von Lissabon ändern sich auch die Bedingungen für die politische Strategie und die Wirkungsbedingungen linker Politik. Für die LINKE ebenso wie für die anderen europäischen linken Parteien und politischen Organisationen.

Mit den vertraglichen Grundlagen für die Militarisierung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist zu erwarten, dass das Bestreben, das Aufrüstungsgebot für die Mitgliedstaaten rasch umzusetzen, Raum greift - mit allen damit verbundenen Konsequenzen. Ebenso die Bildung eines militärischen Kerneuropas und der mit beiden verbundenen weiteren Ausdehnung militärischer Operationen außerhalb der EU. Das sind die Hauptgefahren, die sich aus dem Vertrag von Lissabon ergeben. Zugleich aber verbleibt die Sicherheits- und Verteidigungspolitik nach wie vor in der Souveränität der Mitgliedstaaten, und damit muss DIE LINKE gemeinsam mit ihren Bündnispartnern im Inland und abgestimmt mit den anderen Linksparteien diesen Gefahren insbesondere auf nationaler Ebene entgegen treten. Dafür gilt es, eine konkrete Strategie zu entwickeln. So muss in Deutschland gesichert werden, dass der Parlamentsvorbehalt des BT nicht ausgehöhlt wird.

Ähnlich ist es mit den Schritten, die durch die teilweise Vergemeinschaftung der Innen- und Rechtspolitik ausgelöst werden, vor allem die  Operativbefugnis für Europol, eine mögliche Vermischung von Polizei und Geheimdiensten mit Hilfe des neugeschaffenen "ständigen Ausschusses", die restriktive Ausrichtung der  gemeinsamen Asyl- und Einwanderungspolitik und der "Kampf gegen den Terrorismus". Auch hier muss in Deutschland gesichert werden, dass das deutsche Grundgesetz nicht über die EU-Ebene (evt. sogar von der deutschen Regierung initiiert) ausgehebelt wird. Die Linken müssen zusammen v.a. mit entsprechenden Nichtregierungsorganisationen und allen interessierten demokratischen Initiativen und Bewegungen ihren Kampf für eine gemeinsame Flüchtlings-, Asyl- und Einwanderungspolitik verstärken, die auf der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie den anerkannten Standards internationalen Flüchtlingsrechts der UN beruhen.

Was die nach wie vor anhaltende Durchsetzung neoliberaler Politik als bestimmende Grundrichtung der EU-Entwicklung durch EU-Institutionen und die nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, gestützt auf oftmals mehrheitlichen Entscheidungen der nationalen Parlamente betrifft, gilt es, den eingeschlagenen Weg des nationalen und europäischen Widerstandes, z.B. gegen Prekarisierung, für europaweite Mindestlöhne, für den Erhalt der öffentlichen Daseinsvorsorge und gegen ihre Privatisierung, für die Ausweitung der Aufgaben der EZB und ihre demokratische Kontrolle, für die Durchsetzung ökologischer Standards und eine wirksame sozial-ökologische Nachhaltigkeitsstrategie der EU einschließlich der europäischen Energie- und Klima-Politik  konsequent weiter zu führen.
Dabei sind die Spielräume, die sich aus den EU-Verträgen ergeben, initiativreich, konkret  und verantwortungsvoll zu nutzen.
 
Demokratiepolitisch hat das Europäische Parlament in Zukunft  weitaus größere Mitentscheidungsrechte. Diese gilt es mit konkreten politischen Vorschlägen für andere Mehrheiten und eine grundlegende Veränderung der heute praktizierten EU-Politik einzusetzen. Dafür braucht die europäische Linke  eine starke Fraktion im Europäischen Parlament. DIE LINKE und die Partei der Europäischen Linken werden ihren Beitrag dazu leisten.
Darüber hinaus wird den Bürgerinnen und Bürgern das Instrument des Bürgerbegehrens gegeben, das es klug zu nutzen gilt. Gleiches trifft auch auf die Grundrechte-Charta zu. Nicht zuletzt haben nun auch die nationalen Parlamente durch die Subsidiaritätsprüfung und ihre erweiterten Informationsrechte mehr Möglichkeiten, rechtzeitig auf EU-Entwicklungen Einfluss zu nehmen.