Beschluss 2008-97

Berufung einer Satzungskommission

Antrag des Parteivorstandes an den 1. Parteitag, Beschluss des Parteivorstandes vom 12. April 2008

Der Parteitag beschließt:

Der Parteivorstand wird beauftragt, in Abstimmung mit den Landesvorsitzenden / Landessprecherinnen / Landessprechern eine neunköpfige Satzungskommission zu berufen, die dem Bundesparteitag Vorschläge für Änderungen der Bundessatzung und der Wahlordnung der Partei DIE LINKE unterbreitet.

Begründung:

Die Bundessatzung gehört zu den Gründungsdokumenten der Partei, auf deren Basis die Urabstimmungen zur Verschmelzung von WASG und Linkspartei.PDS stattfanden. Die Wahlordnung wurde auf dem Gründungsparteitag der Partei DIE LINKE beschlossen.

Mit beiden Grundsatzdokumenten wurden und werden erste praktische Erfahrungen im Parteileben gesammelt. Dem 1. Bundesparteitag liegen Anträge zur Änderung der Satzung vor.

Der Parteivorstand ist der Auffassung, dass die Grundsatzdokumente nicht sukzessive verändert werden sollten, sondern entsprechenden Beschlüssen des Bundesparteitages eine längere praktische Anwendung und eine Debatte dazu zugrunde liegen sollte.