21. September 2008Inputreferat

Zu Aspekten der EU-Innenpolitik

Klaus-Dieter Heiser für die EU-Arbeitsgruppe des Bundesausschusses

Der Bundsausschuss nahm die namentlichen Texte der Inputreferate zur Europapolitik der LINKEN zur Kenntnis und überwies sie als Arbeitsmaterial an den Parteivorstand.

In diesem Papier sollen einige Hintergründe der EU-Innenpolitik beleuchtet werden, um die Forderungen der LINKEN nach Demokratisierung und Transparenz der EU-Gremien begründen zu helfen, z.B. EUROPOL unter demokratische Kontrolle des EP zu stellen und die Verzahnung mit dem EVSP abzulehnen, EU-Datenbanken zu entflechten, um Datensicherheit für die Bürgerinnen und Bürger herzustellen sowie unkontrollierte informelle Strukturen aufzulösen. In die für die meisten EU-Bürgerinnen und Bürger anonyme Arbeitsweise der EU-Gremien sollte im bevorstehenden Wahlkampf zum EP transparent gemacht werden, damit möglicht jede/jeder erkennen kann, dass es notwendig ist, durch EP-Abgeordnete der LINKEN ihre unmittelbaren Interessen zu Gehör und zur Geltung zu bringen.

Unter Meinungs- und Entscheidungsführerschaft des für den innen- und justizpolitischen Bereich zuständigen Ministerrats wurde in den letzten Jahren eine europäische Innenpolitik mit dem Schwerpunkt "Innere Sicherheit/Terrorbekämpfung" etabliert, die – unzureichend demokratisch und gerichtlich kontrolliert – Freiheitsrechte der Menschen gefährdet. Hierzu gehören insbesondere die auf dem Schengener Abkommen und die auf dem Vertrag von Prüm basierenden EU-Richtlinien und Abkommen. Sie folgen dem sogenannten Haager Programm, das für den Zeitraum von 2004 bis 2009 Schwerpunkte in den Bereichen Migration und Asyl, die justizielle Zusammenarbeit, die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität sowie der Grundrechtsschutz und die Unionsbürgerschaft setzt. Das Europäische Parlament verfügt auf diesem Gebiet über keine Macht- und Kontrollmöglichkeiten. Der Ministerrat nutzt dieses Vakuum, um auch nationale innen- und justizpolitische Debatten auszublenden oder zu übergehen. Das trifft im speziellen auf die deutschen Vertreter (Innen- und Justizministerium) in diesem Gremium zu.

Vertrag von Prüm im Rechtsrahmen der EU

Das Kernprojekt der deutschen Ratspräsidentschaft 2007 im Bereich der Justiz- und Innenpolitik war die Überführung des Vertrags von Prüm in den Rechtsrahmen der Europäischen Union. Auf ihrer Ministerratstagung im Juni 2008 stimmten die Innen- und Justizminister der EU-Staaten "der allgemeinen Ausrichtung über einen Beschluss zur Festlegung der erforderlichen verwaltungsmäßigen und technischen Bestimmungen" zu. Der Prümer Vertrag war auf Initiative Deutschlands am 27. Mai 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, den Beneluxstaaten, Spanien und Frankreich verabschiedet worden. Er sieht vor allem zwei Instrumente der europaweiten Zusammenarbeit vor: Erstens den vereinfachten Datenaustausch und zweitens die operative Zusammenarbeit der Polizei-, Strafverfolgungs- und Immigrationsbehörden. Ziel des grenzüberschreitenden Datenaustauschs ist es, einen automatisierten Austausch über Daten zu ermöglichen. Dieser Austausch bezieht sich vor allem auf Fingerabdruckdateien, auf Datenbanken im Bereich der DNA-Analyse und Fahrzeugregisterdaten; die Übermittlung von Daten im Zusammenhang mit Großveranstaltungen mit grenzüberschreitendem Bezug; die Übermittlung von Informationen zur Verhinderung terroristischer Straftaten; Verfahren für die Intensivierung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit.

Das Haager Programm – Militarisierung nach innen und außen


Das Haager Programm stellt eine Konkretisierung der Tampere-Vereinbarungen dar, die seinerzeit unter dem Eindruck der Anschläge vom 11. September 2001 in den USA beschlossen wurden. Es focusiert europäische Innenpolitik auf den Kampf gegen Terrorismus sowie die grenzüberschreitende Kriminalität mittels Austausch von Informationen über Datenbanken wie SIS, VIS und EURODAC. Gegenwärtig erarbeitet eine informelle "future group" ein Folgeprogramm für den Zeitraum 2010 – 2015, das die Weiterentwicklung der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX, das gemeinsame Schengener Gesetz- und Visummanagement sowie die immer stärkere Verschmelzung von innerer und äußerer Sicherheit konzeptionell vorbereitet.

Nach Auffassung des EU-Rats soll die Zusammenarbeit zwischen den für die internen und die externen Aspekte der Sicherheit Verantwortlichen intensiviert werden. Auf europäischer Ebene führt das dazu, die Trennung zwischen Instrumenten zur Gewährleistung der inneren und der äußeren Sicherheit weiter aufzuheben und dabei sowohl das Recht auf Datenschutz als auch die parlamentarische Kontrolle weiter einzuschränken.

Die Prioritäten des EU-Koordinators für das weitere Vorgehen der EU im Bereich der Terrorismusbekämpfung beziehen sich insbesondere auf den Austausch von Informationen, den Aspekt der Radikalisierung und die technische Unterstützung für Nicht-EU-Länder. Der Informationsaustausch zwischen EUROPOL und den "zivilen Mechanismen" der sogenannten Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) soll intensiviert werden. Der Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung über den Austausch nicht personenbezogener Daten ist im Juni 2008 vom Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten bestätigt worden und soll von den Mitgliedstaaten zügig umgesetzt werden. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten bis Ende 2008 Möglichkeiten prüfen, auch personenbezogene Daten auszutauschen.

Bislang dient EUROPOL der Bekämpfung grenzüberschreitender, schwerer organisierter Kriminalität innerhalb der EU und nicht der Durchsetzung außenpolitischer Ziele der EU. Aufgabe der ESVP ist hingegen nicht die Kriminalitätsbekämpfung innerhalb der EU. Hinzu kommt, dass viele der "zivilen Mechanismen" der ESVP de facto Polizeieinsätze in Kriegs- und Krisengebieten – sind und/oder in Verbindung mit militärischen EU-Missionen Anwendung finden, wie z.B. derzeit in Afghanistan, Bosnien oder der DR Kongo. Die Bedenken gegen diese Form der Zusammenarbeit verstärken sich noch angesichts der zu erwartenden Ausweitung der Zugriffsrechte von EUROPOL auf das im Aufbau befindliche Schengener Informationssystem SIS 2, auf das noch in diesem Jahr umgestellt werden soll, und die Daten von Visa-AntragstellerInnen und AsylantragstellerInnen (VIS – Visainformationssystem – und EURODAC – Dateisystem mit Fingerabdrücken und weiteren Informationen über Asylbewerber).

Mit EUROJUST wurde in den letzten Jahren die europäische Justizbehörde weiter ausgebaut, mit der die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU entwickelt werden soll. Dafür wurden entsprechende Datenbanken aufgebaut und mit bereits bestehenden Datenbeständen vernetzt. EUROJUST wird entsprechend der Festegungen im EU-Ministerrat künftig eine zentrale Rolle bei der Realisierung des europäischen Haftbefehls spielen. Ähnlich wie bei EUROPOL ist die parlamentarische Kontrolle durch das EP unzureichend.

EUROPOL gehört als europäische Polizeibehörde der EU zum Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit. EUROPOL steht seit Jahren unter Kritik, weil die Führung einer Verdächtigen-Datei und der Führung einer Arbeitsdatei zu Analysezwecken das Prinzip der Unschuldsvermutung umkehrt. Kritisiert wird fehlende Transparenz, mangelnde Öffentlichkeit und die unzureichende demokratische und parlamentarische Kontrolle von EUROPOL. Das EP hat weder die Möglichkeit eine Aussprache über den jährlichen Tätigkeitsbericht der Behörde noch kann es den Direktor vor den zuständigen Parlamentsausschuss zitieren. Die Aufgabenzuweisung an EUROPOL ist ungenau und unpräzise, z. B. beim Tätigkeitsfeld "Terrorismusbekämpfung". Eine Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten des EP über EUROPOL ist nicht geplant. Lediglich über die Finanzierung von EUROPOL direkt aus dem EU-Haushalt soll das Europaparlament die Möglichkeit bekommen, über die Haushaltverhandlungen Einfluss auf die Ausgestaltung der zukünftigen Agentur zu nehmen. Dies wird dem Anspruch auf demokratische Kontrolle nicht gerecht.

"Über Bande spielen" - via EU-Richtlinien Politik durchsetzen

(nach Dominic Heilig, rls)

Ein Beispiel: Der Bundestag war der Auffassung, dass es unzulässig sei, Telekommunikations-Verbindungsdaten für polizeiliche Zwecke verdachtsunabhängig auf Vorrat zu speichern. Darüber setzte sich die Bundesregierung hinweg und stimmte einer EU-Richtlinie zu, mit der genau dieser Eingriff in die Privatsphäre von Millionen unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger verlangt wird. Da Einstimmigkeit im zuständigen Ministerrat erforderlich ist, wäre ohne die Zustimmung der Bundesregierung diese Richtlinie nicht zustande gekommen. Nunmehr jedoch argumentiert die Bundesregierung, die Bundesrepublik sei verpflichtet, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Mit anderen Worten: Auf dem Umweg über die EU hat die Bundesregierung eine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung erreicht, die der Gesetzgeber ursprünglich so nicht gewollt hat. Zusammengefasst heißt dies: Zuerst umgeht die Exekutive politische Diskurse im nationalen Rahmen, also auch mit der Legislative, um dann später innenpolitische Programme ohne viel Getöse über europäische Richtlinien, Verordnungen oder Rahmenbeschlüsse verbindlich auch für Deutschland einzuführen. Die Legislative wird somit ihrer Kompetenzen beraubt und durch die Exekutive als verlängertes Zustimmungsorgan instrumentalisiert.