Am 18. Juli 1995 haben die damalige PDS und die dem Bundesinnenministerium unterstellte Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR vor dem Oberverwaltungsgerichts Berlin einen Vergleich über das sogenannte Altvermögen der PDS geschlossen, dessen Wortlaut hier veröffentlicht wird.