im Online-Archiv der Linkspartei.PDS.
Der Parteivorstand, die Landesvorstände und die Vorstände der den Landesverbänden nachgeordneten Gebietsverbände sind verpflichtet, jährlich Rechenschaft über die Einnahmen und Ausgaben und über das Vermögen der Partei zu legen. Die nach dem Parteiengesetz zu erarbeitenden Rechenschaftsberichte sind vom Vorstand der jeweiligen Gliederungsebene zu bestätigen.
(Aus der Bundesfinanzordnung.)
Partei DIE LINKE - Rechenschaftsbericht für das Jahr 2007 (PDF-Datei)
WASG - Rechenschaftsbericht, 1. Januar 2007 bis 15. Juni 2007 (PDF-Datei)