Bundessatzung der Partei DIE LINKE

§ 39 Schlussbestimmungen

(1) Diese Bundessatzung wurde am 25. März 2007 beschlossen und am 16. Juni 2007 vom Gründungsparteitag der Partei DIE LINKE angenommen. Sie tritt mit ihrer Annahme in Kraft.

(2) Änderungen dieser Satzung müssen vom Parteitag mit einer satzungsändernden Mehrheit oder durch Mitgliederentscheid und Parteitag mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Bundesfinanzordnung, einschließlich der Beitragstabelle, die Schiedsordnung und die Wahlordnung können vom Parteitag mit einer absoluten Mehrheit beschlossen und geändert werden. Sie sind Bestandteil dieser Satzung.

(3) Bei der Auflösung der Partei fällt das Parteivermögen an eine von dem Parteitag mit einfacher Mehrheit bestimmte und als gemeinnützig anerkannte Stiftung.