§ 10 Schlussbestimmungen und Übergangsregelungen

1. Diese Bundesfinanzordnung tritt mit der Bildung der Partei DIE LINKE in Kraft.

2. Für Mitglieder, die der Linkspartei.PDS oder der WASG bereits vor dem 15. Juni 2007 angehört haben, gelten die bisherigen Beitragssätze bis zum 1. Parteitag 2008.

3. Die Vorstände aller Gliederungsebenen beschließen in eigener Verantwortung die Zusammenführung und Anpassung ihrer Haushaltspläne für 2007.

4. In Übereinstimmung mit dem Bundesfinanzrat gibt die Bundesschatzmeisterin bzw. der Bundesschatzmeister für die Partei eine Buchhaltungsrichtlinie mit einheitlichem Kontenrahmen heraus und trifft Festlegungen zur Erarbeitung des Jahresfinanzabschlusses der Partei. Für die Rechenschaftslegung der Partei für das Kalenderjahr 2007 werden durch die Bundesschatzmeisterin bzw. den Bundesschatzmeister gesonderte Festlegungen getroffen.