23. März 2009 Sachsen

De Maizière versagt bei Aufsicht über Verfassungsschutz

Zur heutigen Befragung des ehemaligen sächsischen Innenministers und derzeitigen Kanzleramtsministers Thomas de Maizière vor dem Untersuchungsausschuss zur Korruptions- bzw. Aktenaffäre erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin und Obfrau der Linksfraktion Caren Lay:

Herr de Maizière offenbart ein eigenartiges Verständnis ministerieller Verantwortung: Er ignoriert Einladungen der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) und enthält dem Gremium Informationen über die Beobachtung möglicherweise "staatsgefährdender" Komplexe durch den Verfassungsschutz vor. Damit hat er gegen die gesetzliche Verpflichtung zur Unterrichtung der PKK über Vorgänge von erheblicher Bedeutung verstoßen, wie schon PKK-Vorsitzender Gottfried Teubner (CDU) zutreffend öffentlich festgestellt hat. Diesen Vorwurf konnte de Maizière ebenso wenig entkräften wie die Kritik am Versagen der Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht des Innenministeriums über den Verfassungsschutz.

Selbst nach dem von der damaligen PDS-Fraktion erwirkten Urteil des Landesverfassungsgerichts vom Sommer 2005 hat sich der Jurist de Maizière nicht mit Erlassen und Vorschriften befasst, die die Arbeit des Verfassungsschutzes regeln. Man fragt sich, was Herrn de Maiziere nach diesem fachpolitischen Totalausfall in Dresden qualifiziert hat, in Berlin ausgerechnet Geheimdienst-Koordinator der Bundesregierung zu werden. Das Einzige, was Herrn de Maizière ausgezeichnet hat, ist Geheimniskrämerei: So will er neben der PKK auch Ministerpräsident und Staatskanzlei von allen Hinweisen auf "staatsgefährdende" Komplexe verschont haben. An den Inhalt von Gesprächen mit dem seinerzeitigen Verfassungsschutzpräsidenten Reiner Stock will er sich nicht mehr erinnern.

Es stellt sich dann aber die Frage, wieso de Maizière zur Kampagne der Staatsregierung ab Sommer 2007 geschwiegen hat, aus den Akten des Verfassungsschutzes steige nur "heiße Luft" auf. Davon kann ja wohl keine Rede sein, wenn zwei Jahre zuvor ein CDU-Innenminister trotz der hohen Hürden eines Verfassungsgerichtsurteils wegen der Erkenntnisse möglicher Gefährlichkeit auf Weiterbeobachtung der OK durch den Verfassungsschutz drängt. Immerhin ließ de Maizière heute noch vernehmen, eine bestimmte Form von Kriminalität komme in überdurchschnittlicher Häufigkeit in Leipzig vor. Es mag sein, dass das ganze Thema OK Herrn de Maizière nicht sonderlich interessiert hat. Doch die von ihm offenbarten elementaren Unkenntnisse sind mit einer verantwortlichen Amtsführung nicht vereinbar!