Die LINKE fordert, dass die Abwrackprämie für Pkw im Rahmen des Konjunkturpakets II nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher Christian Görke:
Die Bundesregierung schließt Hartz-IV-Betroffene und Menschen mit Behinderungen im Grundsicherungsbezug von der Nutzung der Abwrackprämie aus. Das ist sozialpolitisch und im Interesse der Stärkung der Nachfrage nicht zu rechtfertigen.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Abwrackprämie als Einkommen zu berücksichtigen. In vielen Fällen würde durch die Anrechnung der Abwrackprämie keine Hilfebedürftigkeit bestehen und folglich die Hartz-IV-Leistungen wegfallen, so die Argumentation der Bundesregierung.
Diese Rechtsauffassung wird von der Linken nicht geteilt und lässt auch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bezüglich der Eigenheimzulage außer Acht. In diesem Urteil hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass die Eigenheimzulage als "zweckgebundenes Einkommen nicht bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II zu berücksichtigen" ist, sofern sie tatsächlich zur Finanzierung einer als Vermögen gestützten Immobilie im Sinne des SGB II verwendet wird.
Die Linksfraktion fordert Brandenburgs Arbeitsministerin Dagmar Ziegler auf, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Abwrackprämie analog der Eigenheimzulage nicht auf die Grundsicherung von Hartz-IV-Betroffenen und Menschen mit Behinderungen im Grundsicherungsbezug angerechnet wird.
Denn es ist nicht akzeptabel, dass einerseits gerade auch von Hartz-IV-Betroffenen eine hohe Mobilität bei der Arbeitssuche gefordert wird, andererseits dieser Personenkreis aber von der Nutzung der Abwrackprämie ausgeschlossen bleibt.