13. Februar 2008 Saarland

Mehr kommunale Bürgerbeteiligung begrüßt – Hürden für Volksbegehren noch zeitgemäß?

Die Fünf-Prozent-Hürde bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein ist verfassungswidrig, wie es das Bundesverfassungsgericht heute festgestellt hat. Das Urteil hat Auswirkungen auf das Saarland, denn neben Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen gilt auch an der Saar diese Hürde der kommunalen Bürgerbeteiligung. "Damit hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auch im Saarland gestärkt", kommentiert der Vorsitzende der Saar-Linken, Rolf Linsler den Urteilsspruch der Karlsruher Richter.

DIE LINKE war der Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht beigetreten. Linsler weiter: "Unsere Partei wird sich an der Kommunalwahl im nächsten Jahr beteiligen, weil wir dem Thema Soziale Gerechtigkeit in allen saarländischen Kreisen und vielen Orten  ein kommunales Gesicht geben wollen."

Mit dieser Grundsatzentscheidung der obersten Verfassungshüter könne der steigenden Politikverdrossenheit entgegen gesteuert werden. "Wir als saarländische LINKE laden die Bevölkerung ein, sich nun mit einer Kandidatur auf der Liste der LINKEN vor Ort für mehr soziale Gerechtigkeit einzusetzen."

Linsler sieht dieses Urteil auch noch unter einem anderen Gesichtspunkt: "Die Karlsruher Richter haben die direkte Demokratie in Deutschland gestärkt. Nach diesem Urteil  müßte sich die CDU-Landesregierung Gedanken darüber machen, ob sie ihre aufgestellten Hürden für ein Volksbegehren im Saarland noch rechtfertigen kann."