Der Volksentscheid hat die notwendige Stimmenzahl für den Erfolg verfehlt: 492.864 Wahlberechtigte haben ihre Stimme abgegeben, 607.468 Ja-Stimmen wären erforderlich gewesen. Die Niederlage fällt zwar deutlich, aber keineswegs niederschmetternd aus. Der CDU-Senat hat unter Missbrauch seiner Macht bis zum Tag der Entscheidung keine Gelegenheit versäumt, dem Volksentscheid Hürden in den Weg zu legen. - Eine Information von Christian Schneider
Der Volksentscheid hat die notwendige Stimmenzahl für den Erfolg verfehlt: 492.864 Wahlberechtigte haben ihre Stimme abgegeben, 607.468 Ja-Stimmen wären erforderlich gewesen. Die Niederlage fällt zwar deutlich, aber keineswegs niederschmetternd aus. Der CDU-Senat hat unter Missbrauch seiner Macht bis zum Tag der Entscheidung keine Gelegenheit versäumt, dem Volksentscheid Hürden in den Weg zu legen. - Eine Information von Christian Schneider
Man muss es deutlich sagen: Es war keine faire Entscheidung. Angesichts dessen ist die Wahlbeteiligung von 41% durchaus hoch. In der Schweiz, wo Volksabstimmungen traditionell ein wichtiges Moment demokratischer Willensbildung und politischer Entscheidungen sind, liegt die Beteiligung oft kaum höher und so manches Mal deutlich darunter.
Die Initiatoren erwägen nun, den Volksentscheid 2009 zu wiederholen und dabei mit den Bundestagswahlen zu koppeln. Die LINKE.Hamburg wird ein solches Vorhaben unterstützen.
Dennoch ist der politische Schaden immens, den der Senat, die CDU und Ole von Beust persönlich, massiv unterstützt von der Handelskammer und finanzstarken Kapitalkreisen, angerichtet haben. Wer in den letzten Wochen unterwegs war, um für die Zustimmung zu einem verbindlichen Volksentscheid zu mobilisieren, ist auf viele engagierte Bürgerinnen und Bürger gestoßen, hat aber auch immer wieder hören müssen, dass "die da oben ja doch machen, was sie wollen". In der Tat hat die CDU genau das demonstriert: Sie hat in der Vergangenheit gemacht, was sie wollte - siehe die Missachtung der Volksentscheid gegen die Privatisierung des LBK und für ein neues Wahlrecht -, und sie hat auch in der aktuellen Auseinandersetzung das Recht beansprucht, so lange sie kann zu machen, was sie will. Die demokratische Meinungs- und Willensbildung per Volksgesetzgebung ist ihr lästig und zuwider. Das verstärkt die Resignation und ist in hohem Maße demokratiefeindlich.
Und nicht nur das. Gerade in einer Situation des Umbruchs ist Hamburg darauf angewiesen, für eine Entwicklung, die für alle Bürgerinnen und Bürger gedeihlich ist, demokratische Impulse aus der Bevölkerung aufzunehmen. Verschließt sich die Stadt solchen demokratischen Impulsen, macht sie sich gewissermaßen blind. Das Beispiel der Privatisierung des LBK ist ja überaus lehrreich. Dass sich der CDU-Senat über den erklärten Willen der Mehrheit der Bevölkerung hinweggesetzt hat, hat tatsächlich nur Unheil angerichtet: Der Verkauf des LBK an Asklepios geht zu Lasten der Beschäftigten, der Patientinnen und Patienten, also der Gesundheitsversorgung in Hamburg, und des Hamburger Haushaltes. Wenn es nicht gelingt, die Krankenhäuser zu rekommunalisieren, wird die Hamburger Bevölkerung lange und schwer an den Folgen tragen, die gar nicht eingetreten wären, hätte nicht der CDU-Senat eine urdemokratische Entscheidung missachtet.
Die Auseinandersetzung um die Volksgesetzgebung wird also weitergehen. Hamburg braucht mehr Demokratie.